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Vollständige Anleitung, zu einer ganz vollkommenen, Bienenzucht : Worin Von der ganzen Bienenzucht, von ihren Krankheiten, und Heylungs-Mitteln ausführlich gehandelt, und angezeigt wird, wie das bishero eingeführt gewesene tödten der Bienen mit Schwefel zu verhüten, und die Bienen bey Leben erhalten werden ; Zum allgemeinen Nutzen für den Landmann aus viel jähriger Erfahrung
Entstehung
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sien Befehl hiebey, diese gnädigste Verordnung von denenCanzlen verkünden, und gehörigen Orten affigiren zu las-sen, anbey sothane Exemplarien unter die Pfarrer, Schef-fen, Vorstehere, und Schulmeistere zu vertheilen, unddurch deren Mitwürkung unter Unsere Unterthanen zuverbreiten, auch die Schulmeistern anzuweisen, daß sie dieJugend darin lesen lassen, und selbige durch eine faßlicheAuslegung und belustigende Anschauung des Kupfersticheszu Anpflanzung deren Bienenstöck aufmunteren sollen,Damitten aber auch diejenige, welche Bienenstöckanpflanzen wollen, gegen die Ueberhand nehmende Dieberen sicher gestellet werden mögen; so haben Wir gnädigstverordnet, daß der nur auf einen einzelen Bienen Diek-stahl ertappet werdender Dieb auf zehn Jahren zum Zucht-haus condemniret, hingegen denen die Bienenstöck anpflan-zenden die gnädigste Zusicherung ertheilen, daß diese Hand-thierung nun noch nimmermehr mit Steuren, und Abga-ben beleget werden, und nur allein der Wachß, und Hö-nig bey sich ergebenden Steur= und Cameral-Restanten /nicht aber die Stöck selbst angreiflich seyn sollen. Da Wirsonsten das schädliche Bienentödten eingestellet wissen wol.len; Alß befehlen euch ferner gnädigst, dieses unter zweyRthlr. Straf auf jeden Stock ernstlich zu verbiethen. Düs-seldorf den 10ten Januarii 1775.Aus Höchstgemelt Jhrer Churfürstl. Durchl.sonderbarem gnädigsten Befehl.Graf van NESSELROD.v. Reiner,