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4 (1879) Quellen zur Geschichte der Grafen von Fürstenberg 1480-1509
Entstehung
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1482. 15

Geben vff dunrstag vor dem suntag Inuocauit, die alten Vaßnaclit 1482.

Das Siegel Junker Hainrichs vom Stain, des gnädigen Junkers des Ausstellers, fehlt.

Perg. Or. Donaueschingen.

1) Junker Lorentz Arnolt.

1482, März 1.

21. Graf Hainrieh von Fürstenberg leiht Anderis Bocklin von Vtingertal für ihn

und als Träger seines Vetters Adam Boclins zn rechtem Mannlehen den vierten Theildes Zehntens zu Rordorf, den weiland Heinrich Bocklin sei., Anderis rechter, natür-licher Bruder, von ihm und seiner Grafschaft Furstenberg zu Lehen getragen, undden Anderis seinem vorgenannten Vetter zum Halbtheil ergeben „vnd zu im anstanIon."

Datum fritag vor Reminiscere im 82. jar').

Das Original siegelte der Aussteller.Pap. Concept 2 ). Donauesehingen. B.

1) Nach einem beiliegenden undatirten Concepte eines Briefes des Grafen Heinrich an eine „genedigefrow" (vermuthlich Erzherzogin Mechthild von Oesterreich als Inhaberin der Grafschaft Hohenberg, in der dieBöklin von Eutingerthal gesessen waren) hat derselbe diesen vierten Theil des Rohrdorfer Zehntens nicht nurdem obgenannten Heinrich Böklin, sondern gleichzeitig auch Georgen Zimerer als Träger von Mathis Böcklissei. Kindern geliehen, da beide Theile Lehenserben zu sein vorgaben. Um den darüber entstandenen Streitbeizulegen, setzte Graf Heinrich einen „manntag" vff zinstag nach st. Michels tag ungenannten Jahres genVilingen an und ersuchte in dem betreffenden Briefe die „genedige frow", die Mutter von Mathis BöcklisKindern anzuhalten, einen Träger derselben auf diesen Tag abzuordnen, weil Georg Zimerer nicht im Lande sei.

Nach einem zweiten anliegenden Concepte eines undatirten Lehenbriefes des genannten Grafen fürHanns von Nunegk, Ritter, war mit diesem Viertheile des Rohrdorfer Laienzehntens neben Ademan und An-deris Bocklin zu Norstetten einige Zeit auch die Kaplaneipfründe zu Nünegk belehnt, und wurde dann ge-nanntem Ritter neben den Bocklin derselbe auch „zu sim rechten gelihen". B.

2) Zweimal, in längerer und kürzerer Fassung vorhanden.

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1482, März 16.

Der Vogt, die Richter und die ganze Gemeinde zu Wighan bekennen: „als hürzu disen ziten die löuff schwär vnd hert sint, damit vns grosse hungersnot zu ge-standen vnd vns gelt vfzenemende, sölichs zu verkomen, not gewesen", hat ihnen derhochwürdige wohlgeborene Herr Rudolf Graf zu Werdenberg, Großpaly zu Branden-