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Uebersicht der von der Königlichen Regierung zu Düsseldorf über das Medizinal- u. öffentliche Sanitätswesen erlassenen Verordnungen
Entstehung
Seite
310-311
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— 310 —

Uebersicht über die Durchführung

Kreis.

öG

Ein-wohnernach derletztenVolks-zählung

Es waren Impflinge

to .0,1-5

1 Neuss

Grevenbroich

Gladbach

Kempen

Crefeld(Land)

Mors

Geldern

Cleve

Eees

5,33

4,30

4,35

7,18

3,0

10,25

9,86

45 586

1589

10

11

12

Mülheima. d. Euhr

9,51

7,83

Essen (Land) 3,44

Mettmann

39 120

110 690

86 895

29 812

60 014

50 649

47 992

60 061

124 458

108 633

's*

832

1263 943

4089

2718

1016

1971

1454

1458

1986

5464

5323

2421

Zahl

der

Impfbezirke.

Zahl

der

Impfärzte

Anstellung.

4,55 58 099 2269

2618

1710

682

1392

977

1430

2206

6707

4428

1698

3363

2431

2888

1227

3780

2741

1362

15der Zahlder Bürger-meistereienentsprechend.Impf Stationennach Bedarf.

18

bei 15 Bürger-meistereien.

2mit ent-sprechenderZahl vonImpfstationen

22entsprechendder Zahlder Bürger-meistereien.

8entsprechend

der Zahlder Bürger-meistereien.

28entsprechend

der Zahlder Bürger-meistereien.

16entsprechend

der Zahlder Bürger-meistereien.

17bei 16 Bürger-meistereien.

10

Vielfach sind

die Armenärzte

gleichzeitig

Impfärzte.

Wie sub 1.

Nach Massgabe-

des § 3

des Impf-

Regulativs

kontraktlich,

mit 3 resp. &

monatlicher

Kündigung.

Wie sub 1.

3213

9244

8064

3631

(die beidenMedizinal-beamten).

13

{vordem warennur 4 Impf-bezirke mit

4 Impfärzten).

12

Meist fungirendie Armenärzteauch als Impf-ärzte.

9Wie sub 6.

22 10

bei 13 Bürger-meistereien.

10

12den Bürger-meistereienentsprechend.

11

den Bürger-meistereienentsprechend.

10hei 8 Bürger-meistereien.

19

11

15

Wie sub 1-

Wie sub 1.

Wie sub 1.

Wie sub 1-

Wie sub 1.

Wie sub 1-

Wie sud t.

Wie sub I.

Wie sub 1.

Wie sub 1.

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— 311

des Beichs-Impfgesetzes im Jahre 1877.

Remuneration

der

Impfärzte.

900 JCalso durch-schnittlich 38^pro Impfling.

551 il 5^

2453 JCdurchschnitt-lich 36 ^pro Impfling.

2941 JCdurchschnitt-lich 66 c}pro Impfling.

585 JCdurchschnitt-lich 34 $pro Impfling.

1727 JC 50 4)

durchschnitt-lich 51 $pro Impfling.

1154 JC

durchschnitt-lich 47 ^pro Impfling.

1254 JCdurchschnitt-lich 43 c$pro Impfling.

2090 JCdurchschnitt-lich 65 4pro Impfling.

4049 JCdurchschnitt-lich 43 4pro Impfling.

2720 JCdurchschnitt-lich 33 $pro Impfling.

2244 JCdurchschnitt-lich 61 $pro Impfling.

Art

der

Remuneration.

Kosten

der

Beschaffung der Lymphe

In den 14 Landbürger-meistereien erhalten dieAerzte Fixa, welche etwa50 ^ pro Impfling be-tragen. In der StadtNeuss wird pr- Termin6 M vergütet (84 M bei830 Impflingen).

Es werden 25 ^ pro Impf-ling vergütet; keineReisekosten; nur Greven-broich zahlt 40 ^ undReisekosten bei auswär-tigen Terminen.

Die Impfärzte erhalten 60 $für jede Erstimpfung;für Revaccinationen und

ZwangsimpfungenNichts; keine Reisekos-ten.

Pur jede Impfung undWiederimpfung werden60 ^ vergütet; keineReisekosten.

Die Impfarzte erhaltenfestes Honorar, vielfachmit dem armenärztlichenHonorar verbunden;keine Reisekosten.

Die Impfärzte erhaltenfeste Honorare; keineReisekosten.

Wie sub 6.

Der Impfarzt erhält:

I. für jede Impfung amWohnort 50 $ , ausser-halb 76 g5;II. für jede Wiederim-pfung am Wohnort25^, ausserhalb 35^;keine Reisekosten.Die Impfärzte erhaltenfesteRemuneration. Von1878 ab wird die Remune-ration wie im KreiseCleve berechnet.

Die Impfärzte erhaltentheils feste Remunera-tion, theils wird pr. 10P0Einwohn. 25 M vergütet;keine Reisekosten.

Die Impfärzte erhaltenfesteRemuneration ohnebesondere Reisekosten.

Die Impfärzte erhaltentheils feste Honorare,theils werden pro Impf-ling 40—75 ^ vergütet.

Ein Theil der Impfärzteträgt die etwaigen Kos-ten selbst; in manchenFällen zahlt die betr. Ge-meinde. So z. B. wurdenin Neuss an die Mütterder Abimpflinge 205 Ji,in manchen Landbürger-meistereien je 20 — 25 Jigezahlt.

Die Kosten d. Beschaffungder Lymphe tragen dieeinzelnen Gemeinden;für den Abimpfling wirddurchschnittlich 9—12 Jtvergütet.

Die Kosten für Lymphewaren bisher unbedeu-tend und sind meist vondenGemeinden getragen;es wurde vielfach Glyce-rinlymphe verwendet.

Die Kosten für Lymphetragen die einzelnen Ge-meinden.

lieber die Kosten derLymphe ist Nichts be-stimmt und werden die-selben von den Gemein-den bestritten.

Die Kosten der Lymphetragen die einzelnen Ge-mein den; es wurden 293 Mverausgabt.

Wie sub 6. Die Kostenhetrugen 200 jH.

Die Kosten der Lymphewerden von den betr.Gemeinden getragen.

Für Beschaffung der Lym-phe sind bisheran Kostennicht entstanden; event.würden die Gemeindendafür aufzukommen ha-ben.

Wie sub 5.

Die Bescha Hsung derLym-phe ist Sache der Aerzte.

Besondere Vergütung fürBeschaffung der Lymphefindet nicht statt.

Bemerkungen.

Die einzelnen Bürgermei-stereien resp. Gemeindentragen die ärztlichen undsonstigen Kosten für sich.

Wie sub 1.

Die Kosten der Aerzte wer-den vom Kreise auf dieeinzelnen Gemeinden nachdem Verhältniss der direk-ten Steuern umgelegt.

Die Kosten werden vomKreise auf die Gemeindennach Massgabe der direk-ten Steuern umgelegt undzur Kreis-Kommunalkasseeingezogen.

Wie sub 1.

Die Kosten werden vomKreise auf die Gemeindennach der Seelenzahl re-partirt.

Wie sub 6.

Die Kosten für die Aerzteetc. sind im Kreis-Haus-haltsetat vorgesehen undwerden nach Massgabe derBevölkerung auf die Ge-meinden umgelegt.

Die Kosten werden vomKreise auf die Gemeindennach Massgabe der Klas-sen- u. Einkommensteuerrepaitirt.

Die Kosten werden auf dieGemeinden nach Massgabeder direkten Steuern re-partirt.

Die Kosten werden durchKontingentirnng auf dieeinzeln. Bürgermeistereiennach der Zahl der Impf-linge aufgebracht.

Die Kosten werden von deneinzelnen Gemeinden ge-tragen.