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A. Schulte, Adel und deutsche Kirche im Mittelalter.
durch den Appenzeller Krieg 80 in Not geraten, „quod pro nunc duoduntaxat in eodem monasterio degentes vix valeant de ipsius proven-tibus . . . congrue sustentari". Es waren das Heinrich und Jörg von End.Heinrich hatte keinerlei "Weihen. Verzichtete 1418 auf die Abtwürde, lebteaber noch lange im Kloster als der letzte Träger der alten Tradition, erstarb erst 1429. (Vgl. v. Arx, Gesch. d. Kantons St. Gallen 2, S. 246.)
12. Georg von End. 1396 Konventual (Nr. 2116), 1401 Kustos(Nr. 2218), dann Propst, zuletzt 1416 (Nr. 2672), nach dem St. GallerAnniversarienbuch (11. Sept.) 1417 gestorben.
Nach ihm erhob nur noch ein einziger Anspruch darauf, Mitglieddes Konventes zu sein, Walther von End, der sich 1418 als Propst vonFahr, Küster zu Einsiedeln und Konventual zu St. Gallen unterschreibt(Nr. 2715a); im folgenden Jahre stritt er mit dem damaligen Abte darüber,ob es wahr sei, dass ihn Abt Heinrich von Gundelfingen für einen Kon-ventual empfangen habe (Nr. 2827).
Bei einem so schwach besetzten Konvente war eine für die Abts-würde geeignete Person kaum noch zu finden. Der letzte bedeutendereKopf war der Abt Heinrich von Ramstein. Nach seinem Tode kam eszur zwiespältigen Wahl, doch siegte Hiltbold von Werstein über Ulrichvon Trauchburg (Kuchimeister S. 333). Bei der nächsten Vakanz kames abermals zu einer Doppelwahl (Ulrich von End und Geori von Wilden-stein), die zur Entscheidung an die Kurie gelangte, wo Johannes XXII.sich entschloss, die Abtei dem Bischöfe von Konstanz, dem GrafenRudolf von Montfort, in Administration zu geben. Nach einiger Zeit hobaber der Papst diese Kommende auf und übergab die Administration demEinsiedler Mönche Hermann von Bonstetten (ÜB. 4, Anh. Nr. 197). Ihmfolgten durch Wahl die Aebte Georg von Wildenstein, Kuno von Stoffelnund Heinrich von Gundelfingen. Nachdem Heinrich in die Hände desPapstes verzichtet hatte, providierte Martin V. den Abt des Klosters Pegau,Conrad, befreite ihn aber bald von der Verpflichtung und setzte nunmehrals Abt den Heinrich Mangsdorff ein, einen Propst aus der NaumburgerDiözese (1419, Nr. 2742). Damit endete die freiherrliche Periode des Klosters.Die Höfe der einzelnen Klosterherren waren verfallen, die Kirche nieder-gebrannt, die Verwaltung zerrüttet, überall Ruinen der einstigen Grösse!
Auch in dieser Periode gehörten alle Mitglieder des Konventes bisauf den Abt von Pegau freiherrlichem Stande an'). Nur bei drei vondiesen Geschlechtern ist ein näherer Nachweis erforderlich. Swigger vonGreifenstein gehörte zweifellos nicht der rhätischen Freiherrnfamiliean, sondern dem Hause, dessen Burg vom Rande der Rauhen Alb bei
') Ich habe drei Personen von dieser Liste ausgeschieden. 1406nahm Abt Kuno den Conrad Völin von St. Gallen und Conrad Ronser