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[Hauptbd.] (1910)
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254
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254 A. Schulte, Adel und deutsche Kirche im Mittelalter.

I

Beloch halten gründliche Geschichtsforscher an einer starkenAhnahme der Spartiaten fest 1 ).

In Rom und Sparta wird man sicherlich einen Teil derVerluste auf die ehrenvollen Opfer, die die Vorzugsstellung demPatriziate auflegte, auf den Tod auf dem Schlachtfelde, dieerhöhten Gefahren des Kriegerstandes zurückführen, in beidenGebieten reden aber die Quellen von der Scheu vor der Eheund der Erziehung der Kinder. Das altangesessene Haus willfür den Grundbesitz einen Erben, will nicht teilen. In Spartawurde der, der ehelos blieb, verklagt, wer sie zu spät schloss,wurde ebenfalls vors Gericht gestellt; Väter, welche drei odervier Söhne hatten, wurden nach Aristoteles öffentlich belohnt!Der Staat musste dem Spartiaten Ehe und eine möglichstgrosse Kinderzahl aufzwingen. In Rom begannen früh dieZensoren ähnlich zu wirken, die Augusteische Gesetzgebunggipfelte in den scharfen Populationsgesetzen: lex Julia undlex Papia Poppäa 2 ). Sie richtete sich an alle Bürger, es istaber kaum anzunehmen, dass gerade die Patrizier ellefreudigergewesen wären als die übrigen Römer.

Tacitus kennt dasnumerum liberorum finire", und Poly-bius sagt von den Griechen:Das ganze Land leidet Mangelan Kindern und überhaupt an Menschen. . . . Denn die Men-schen haben sich dem Uebermut, der Sucht nach Geld undder Bequemlichkeit ergeben; sie wollen sich nicht mehr ver-heiraten, und tun sie dies, so ziehen sie doch nicht mehr alsein, höchstens zwei Kinder auf, dies alles, um sie in Ueberflusserziehen und ihnen ein grosses Erbe hinterlassen zu können."

Es war die schlimmste Entwicklung: das alte Griechen-land hatte keine Männer mehr, die den Staat trugen und mitdem Leibe schützten, dasselbe Uebel ergriff die Sieger über

s ) Ed. Meyer, Gesch. d. Altertums 3, S. 467 f. 471; 5, S. 30. Busolt,Staats- u. Rechtsaltertümer S. 94. D e r s., Griech. Geschichte 1 2 , S. 539Pohl mann, Grundr. d. griech. Gesch. 3 , S. 275.

2 ) Elster, Art. Bevölkerungspolitik im Handwörterbuch der Staats-wissenschaften 2 3 , S. 927 ff.