Druckschrift 
5 (1773)
Entstehung
Seite
273
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Stuck.275der Landdechant wegen der bey der ChristinaP., und Clara F. ausstehenden Gelder fürdie Donnerstägige Meesse jährlichs 2. Rthlr.mehr forderen, und wegen ausgelassenen die-sen Zusatzes die Inquisiten einer boshaften Ver-fälschung beschuldigen will. Ja was noch mehr?Bey der im Jahre 1753., und 1754. abge-haltenen Untersuchungs=Commißion hat derLanddechant am 12. Jenner sich selbst dahingeäusseret, und entschuldiget, daß er diejenigeGelder, melche er mehr, als die für die Don-nerstägige Meesse gestifteten 5. Rthlr. empfan-gen, zu Erkaufung der der Jugend in cate-chismo ausgetheilten Bilder verwendet hätte.Hat derselbe also noch im Jahre 1754. erklä-tet, daß für die Donnerstägige Meesse mehrnicht, dann 5. Rthlr. gestiftet seyen. Hat ereine offentliche, und gerichtliche Bekenntnis ab-geleget, daß für die Lesung dieser Meesse ihmenur 5. Rthlr. gebühren, und er darum das-jenige, so er mehr empfangen, anderwertlichder Kirche zum Besten verwendet habe; mitwelchem Gewissen kan er dann dermalen widerſeine eigene Bekenntnis für die Meeſſe mehr,als 5. Rthlr. forderen? Und mit welchem Fu-ge kan er einer Verfälschung diejenigen be-schuldigen, welche ihme die rechte Gebührniszugeleget haben? Hierauf ist wahrlich keineandere Antwort zu geben, als jene schriftlicheQui potest capere, capiat.S2§. 81.