Druckschrift 
5 (1773)
Entstehung
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Erstes§. 2.Nachdeme nun vorerwehnter Johann K. hier-auf wider die Erben der von dem Oheimenhinterlassenen Wittiben nicht nur Proceß an-gehoben, sondern auch die erbpfächtige Mühledurch drey in erster Instanz, in Appellatorio,und in Revisorio ergangenen gleichförmigenUrthelen auserwonnen; so wollen der Andreas,und Christina K. die beliebte Vereinbahrung,welche in der That ein Uebertrag des zu derMühle habenden Gerechtsams ist, nunmehroanfertigen, und einer Ungültigkeit darum be-schuldigen, weilen sie beede dieselbe nicht un-terschrieben, derzeit auch annoch minderjähriggewesen, und endlich dabey weit über die Helftevervortheilet wären.§. 3.Bevorne die Erörterung dieser von denenKlägern aufgeworfenen Frage angegangen wer-den mag; iſt meines Erachtens vorläufig zuuntersuchen, ob den beeden Klägern schon würk-lich eine Klage zu statten komme, und dieselbenzu handelen berechtiget seyen; zumalen selbigenachgeben, und gestehen müssen, daß ihr Vat-ter Reiner annoch im Leben seye.§. 4.Ohne ist zwar nicht, daß von dem Beklag-ten selbsten eingestanden worden, daß vorer-sagter Reiner K. zur Zeit der errichteten Ver-einbahrung bereits in zweyter Ehe, mithin dieunbe-