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der von der Bibliothekverwaltung ausgehenden, sehr zahlreichenBittgesuche erreichbar sind; ein grosser Theil der in Betrachtkommenden Privatdrucke wird nur einem kleinen Kreise von Lesernbekannt und kommt nur gelegentlich zur Kenntniss der Bibliothekver-waltungen; auch der Pflichtexemplarzwang 1 ) kann diesem Mangelnicht vollständig abhelfen. Jedenfalls ist aber die Rheinische Ab-theilung unserer Stadtbibliothek schon jetzt reichhaltig genug, umeine sehr gediegene Grundlage für eine umfassende bibliographischeArbeit abgeben zu können. ■ Dazu kommt, dass die sehr sorgfältigenbibliographischen Aufnahmen nach dem Zettelsystem angelegt sindund daher — Kürzungen und Aenderungen vorbehalten — alsDruckmanuskript direkt verwendet werden könnten. Nach welchenGesichtspunkten die Rheinische Sammlung angelegt ist und ver-mehrt wird, möge aus der nachfolgenden Inhaltsübersicht er-sehen werden:
a. Bibliographie. Schriften allgemeinen oder vermischtenInhalts.
b. Naturwissenschaftliches.
c. Geographie. Topographie. Allgemeine Statistik. Reise-beschreibungen, Wegweiser und Führer.
d. Landesgeschichte und Ortsgeschichte. Kircherigesch.
e. Geschichte des Adels. Genealogie. Heraldik. Sphra-gistik. Numismatik.
f. Kultur- und Sittengeschichte. Trachten und Geräth.Volksfeste. Spiele u. dergl. Vereinswesen.
') In der Bheinprovinz erhält die Pflichtexemplare die Universitätsbiblio-thek in Bonn.