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An die Urwähler: Republik und Monarchie
Entstehung
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n dse UrwOhlev.

RepuVlik und Monarchie.

Drei Parteien gibt es jetzt im Staate, die^alle das Wohl des Staates beabsichtigen, aber dazu verschie-dene Wege im Auge haben.

Es gibt Nepublicaner, wenigstens nennen sich diejenigen so, welche für Preußen und für ganz Deutsch-land eine republicanische Staats-Verfassung wollen.

Es gibt Reactionäre oder Absolutisten, welche die alte, absolute Monarchie wiederherstellen wollen.

Es gibt endlich Eonstitutionelle, die einen Verfassungsstaat wollen.

Wenn man mit sich einig werden will, wohin jede dieser drei Parteien steuert, so muß man den Unter-schied der verschiedenen Staats-Verfassungen recht klar ins Auge fassen.

In der absoluten Monarchie ist der Wille des Fürsten in allen Dingen entscheidend. Der Fürst allein hatdas Recht der Gesetzgebung, das Recht über Krieg und Frieden, das Recht, Gericht zu halten, Abgaben zuerheben, er ist Niemandem verantwortlich für seine Handlungen, cr befiehlt, das Volk gehorcht. Ist mm derFürst ein braver, wohlmeinender und kluger Mann, so geht das ganz gut, obschon er nicht selbst Alles sehen,allem Unrecht steuern kann. Allein nicht alle Fürsten sind und waren tüchtige N e g e n t e n. Da schleich!sich denn vieler Mißbrauch ein. Schmeichler drangen sich an den Fürsien, Habsüchtige benutzen seine Schwä-chen, statt Recht wird Unrecht gesprochen, das Volk wird unterdrückt. Die' Sache dreht sich zuletzt förmlichum, der Fürst ist nicht mehr da, um das Volk zu regieren, sondern das Volk ist da, um des Fürsten Launenzu frohnen.

Auf keinen Fall ist das die r e ch ie S ta a ts-V e r fassung. Beinahe umgclebrt ist dasVerhältniß in der Republik. In ihr gehen alle Gesetze, geht alle Macht vom Volke aus. Das Volt wähltseine Vertreter und seine Beamten, die in seinem Namen den Staat verwalten. Jedenfalls ist das die ein-fachste und naturgemaßeste Verfassung.

Aber sie ist es eben nur im Grundsatze, in der Anwendung zeigen sich allerlei Bedenken.

Das Volk muß doch vernünftiger Weise die Besten und Fähigsten an die Spitze stellen. Allein das ge-schieht selten — denn die Ehrgeizigsten kommen an die Spitze, weil diese kein Mittel scheuen, durch Ränkeund Umtriebe die Wahlen zu verderben. Und sind diese Leute an der Spitze, so wollen sie die Gewalt nichtwieder abgeben, denn Herrschen ist süß, und so versuchen sie wiederum Ränke und Umtriebe, um sich die Ge-walt zu sichern.

Davon führt uns die Geschichte unzählige Beispiele auf. Nehmen wir eins, das uns am nächsten liegt:das der deutschen freien Reichsstädte. Die waren Republiken. Bestand denn in ihnen Freiheit und Gleichheit?Nein! Die Patrizier, der Städte-Adel halte sich nach und nach die Herrschaft angemaßt und vererbte sie aufseine Kinder und Verwandten. Das Volk aber nannte man einfach Plebejer; es trug die Lasten des Staa-tes und war in der That nicht frei. Oft erhoben sich die Plebejer gegen die Zwinghcrrschaft der Patrizier, undda gab es Bürgerkrieg. Die G e sch i ch t e aller solcher Republiken weis't einen immerwäh-renden Bürgerkrieg nach. Man blicke nach der Schweiz hin. In den zweiundzwanzig Eantonensind zwciundzwauzig verschiedene Verfassungen, die alle republicanisch sind, und sich nur dadurch von einanderunterscheiden, daß in dem einen die Aristokratie (die Patrizier) etwas mehr, in dem anderen etwas weniger Herr-schaft hat. Die Schweiz aber ist nebenbei der fortwährende Schauplatz innerer Bürgerkriege. Man denke andie letzten Jahre, die Freischareuzüge, den Sonderbund u. s. w.

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