23er aber nicht minder gelehrt, als wahrschein-lich, daß, weilen der Widerstand eine wirk-liche Bewegung nach der entgegengesezten Li-nie seie, (§. 3.) eine Kraft nichts mehrbrauche, als den leidenden Körper mit Ge-walt zu durchdringen; so müste, wann da-durch das Bemühen, welches der leidendeKörper anwendet seine Stelle zu behaupten,überwunden würde, der leidende Körper sichdurch seinen Widerstand der Richtung derKraft entgegen bewegen, indem, weilen ihndie Kraft völlig durchdrünge, nichts vor-handen wäre, was des widerstehenden Kör-pers Bewegung nach der entgegengeseztenLinie hindern könnte. "Dann ein Körper(fährt er fort) welcher sich geschwindedurch einen andern bewegt, und sol-chen mit Gewalt durchdringt, reibtsich in der Bewegung an den leiden-denB 4
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