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Vorwort zum fünften Bande.
IM aclistehende Kasuistik umfasst diejenigen Fälle von grösseren Operationen, über welche die Feldzugs-Akteneingehendere Mittheilungen oder doch weMMtfens die zur Feststellung der Identität der Operirten unerlässlichstenNotizen enthalten.
In den Akten sowohl als in der Litteratur findet sich eine nicht geringe Zahl von Operationsberichten, inwelchen weder Name noch Truppentheil des Verwundeten oder nur Eines von Beiden angegeben ist. Bei einem Theildieser Operirten sind die fehlenden Daten aus Krankenjournalen etc. ermittelt worden; einige wenige Andere, beiwelchen sich aus den sonstigen Notizen (Art, Ort, Datum der Verwundung etc.) mit Sicherheit erkennen Hess, dass siemit keinem der namentlich Aufgeführten identisch seien, sind mit der Bezeichnung U. (Unbekannt) 1, IT etc. am Schlüsseder betreffenden Kategorie angefügt, alle Uebrigen aber, deren Identität irgend zweifelhaft blieb, mussten zur Ver-meidung von Doppelzählungen ausgeschlossen werden.
Hatten auch die Lazarethe instruktionsgemäss eine „Namentliche Liste Derjenigen, welche auf den Verband-plätzen operirt dem Lazareth überwiesen, sowie Derjenigen, welche in letzterem selbst operirt worde|i. sfbcf, jedemMonatsberichte beizufügen, so konnten und sollten doch in diesen Listen nur die allgemeinsten Bemerkungen Aufnahmefinden, während die nähere Beschreibung und die Schilderung des Verlaufes dem Text' der Berichte vorbehalten blieb.Infolge des Umstandes, dass in letzteren (ebenso in der gedruckten Litteratur) die Personalnotizen häufig fehlen, musstenviele an sich werthvolle Beschreibungen, Sektionsprotokolle etc. wegen Unsicherheit darüber, auf welchen der Operirtensie sieh beziehen, unbenutzt bleiben, so dass andererseits bei den Namen nur allzu häufig nichts Anderes als z. B.Amputatio femoris und der Ausgang vermerkt werden konnte.
Von den in dem vorliegenden Bande enthaltenen Operationen haben bisher nur die Gelenk-Resektionen einezusammenfassende Bearbeitung erfahren. Nachdem die Stabsärzte Ernesti (Schultergelenk), Dominik (Ellenbogen-gelenk), v. Scheven (Handgelenk), Deininger (Hüftgelenk), Ileinzel (Kniegelenk), Grossheim (Fussgelenk) dengrössten Theil der 1letreffenden Fälle in den Jahrgängen 1874—78 der Deutschen militärärztlichen Zeitschrift mitGenehmigung des Preussischen Kriegsministeriums veröffentlicht, hat Gurlt dieselben in seinem grossen Werke überdie „Gelenk-Resektioren nach Schussverletzung, Berlin 1879" zusammengestellt, nochmals gesichtet, durch wichtigeXu-ätze erweitert und eine Anzahl anderer Fälle hinzugefügt. Sämmtliche von den genannten Militärärzten bearbeitetenFälle sind unter Benufeung der Gurlt'sehen Zusätze, desgleichen die von Letzterem zuerst mitgetheilten, soweit sie in
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