44 Erneuerte Reichs=Hoff=Cantzley=Tax=OrdnungCitatioWeg=GeldProrogationes derselbenInhibitioKäyserlichen Consenz über Wittumb.Compulsorialesvon je-Consenz Lehen zu verkauffen.Mandatum arctiusdemConsenz Gelder auff Lehen zu nehmen.ExecutorialesTaxExpectanz darauffCommissiones offen undPræsentationes zu einer Stadt=Mauer.verschlossenGesuchter Belehnung Documentum 10 Herrn Lehen=PfründtServitutis praestitae TestimoniumConfirmationesTestamentorumKäyserliche Patent und Glait für GewaltFidei Commissorumzum RechtenDotisPatent keinen Eintrag zu thunDonationisPatent zur Kriegs=WerbungTutoriorumPatent contra die UnterthanenCuratoriorumGehorsam=BrieffGlait= und Paß=BrieffErb=VereinigungVertragPaß=Brieff für eine HandelsmannStatutenGemeiner Paß⸗BrieffIndult zur Lehen=Empfängnüß für einenOrdnungenFürsten jedes MonatsPfandt=VerschreibungenUnd andere dergleichen Contractus be-Für einen Graffen oder Frey=Herrn jedestreffen thut / nachdeme allen hierin keineMonatsdeterminirte Tax ausgesetzt werden kön-nen / so solle sich der Taxator und der Tax-Pro Nota.Gegen-Schreiber jederzeit in dergleichenJebey ist zu wissen / daß die Teut-Fällen nach dem Inhalt deß Petiti, auchschen Fürstlichen Belehnungennoch Beschaffenheit der Orthen und Per-keinen Tax, sondern nur allein dieHoff=Aempter bezahlen / da aber der Fall sohnen / wie weniger nicht / nach der sum-kompt / daß ein solches Lehen oder Regal, ma und Valor richten / bevorab auch dievorige Tax=Lehen hierinnen / der Propor-nach Absterben einer Linie / auff eine ande-tion nach / pro norma halten / und beyre fallen thut / ist zum ersten mahl nach Be-Taxirung dergleichen Sachen / jedes-schaffenheit deß Lehens davon ein gewissemahls auch / an statt Ihrer Churfürstl.Tax und Jura zu bezahlen / und sollen in sol-Gnaden zu Mäyntz / mit dem Reichs=Vi-chen Fällen der Taxator und Gegen-ce-Cantzlern / oder / wann derselbe andererSchreiber jedesmahls eine proportionir-Geschäfften halber verhindert / mit dem ge-te Lehen=Tax auffsetzen / jedoch auch vorhe-heimen Secretario hieraus communiciren,ro / ehe solche den Partheyen angesetztund sich mit Ihnen eines gewissen verglei-wird / mit dem Herrn Reichs=Vice-Cantzler hieraus communiciren und sich einesSo offt begehret wird / daß obgedachtegewissen vergleichen. So offt von obbe-Privilegia Libellsweiß in Sammet einge-sagten und folgenden Sachen Renovatio-bunden werden sollen / kombt jedesmahlsnes und Confirmationes gesucht werden / istdafürjedesmals der halbe Tax und Jura zu bezah-Fl. Kr.CapselgeldtRecum Primariarum ratione, wie auch1. 30.so viel Privilegiorum Confirmationes,Signatum Würtzburg unter mehrhöchst-und Feudorum Renovationes betrifft / bleibtedachten Ihro Chur=Fürstl. Gnaden zues disfals bey denen gewöhnlichen TaxMayntz eigenhändiger Subscription undAmpts=Büchern / was aber nachfolgendeauffgedrucktem Cantzley=Secret den 6. TagSachen / alsJanuarii Anno 1659.De non appellando PrivilegiaFori electionesJahrmäckteNiederlagenJohann Philipp. E. M. E.NachsteuerINDEX
Druckschrift
Ioh. Christophori Von Uffenbach/ JCti, Illustrissimorum Comitum Ab Ysenburg Et Büdingen Consiliarii, Et Quarta Vice Ad Aulam Cæsaream Delegati, Tractatus Singularis Et Methodicus, De Excelsissimo Consilio Caesareo-Imperiali Aulico
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44
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