Ge (50)TäysersRDINANDI III.FIReichs=Hoff=Raths=Ordnung.De Anno 1654.Wir Ferdinand der III. von Got= ter Ordnung von Uralters her befliessen /und hierzu / damit solchem ihrem oblie-tes Gnaden Erwöhlter Römi-gen / allenthalben desto stattlicher vorge-scher Käyser / zu allen Zeitensehen werde / ihren Reichs=Hoffrath / soMehrer deß Reichs / in Germa-selbige / zu Beförder= und Vollziehungnien / zu Hungarn / Böhaimb,der werthen Gerechtigkeit und Regi-Dalmatien / Croatien un̄ Scla-ments im Röm. Reich / von undenck-vonien / rc. Koͤnig / Ertz⸗Hertzoglichen Jahren her erhalten / wie auchzu Oesterreich / Hertzog zu Bur-folgends dero Käyserl. Cammer und an-gund / Steyr / Kärndten / Craindere Gerichtsmittel / auffgerichtet habenund Würtenberg / Graff zu Ty-insonderheit aber unser geehrter und lie-ber Uranherr / Keyser Ferdinand der Er-rol / etc. Thun kundꝛe.ste / Christseeligster Gedaͤchtniß / aus e-Emnach wir von Zeit unse- benmäßigen Gedancken/ S. Majest. undLd. obgemelten Käyserl. Reichs=Hoff-rer angetrettenen Kayserl.Regierung / uns auffs rath / auch ins künfftige mit einer ver-mehrten Instruction versehen / welcheshöchste die Administrationder heilsamen Gerechtig= auff uns erwachsene / un dem Heil. Reichjederzeit zum besten angesehenes Kaͤyseil.keit / als die wahre Grund-Reichs=Hoffraths=Mittel nicht wenigerfest alles Regiments / darauff vorderistdie Erhaltung der Ehre GOttes und ge= gedencken hinfüro in gleicher Gestalt be-ständiglich und fest darauff zu continui-meiner friedlicher Wohlstand beruhet.angelegen seyn lassen; dannenhero / und ren.weilen wir umb so viel mehr / die vielfäl-Also und aus obgehörten Ursachen /tige obliegen / damit wir von des heiligenReichs / auch unserer Erb=Königreiche haben wir obgemelten unsern Reichs-und Landen wegen / beladen / deßglei= Hoffrath mit ansehentlichen tapf-fern und wol qualificirten Personen / inchen auch / die geschwinde vorbrechendeguter Anzahl besetzt / wie wir nicht mi-gefährliche Laͤuffte un Zeiten / zu Gemüthführen / und mit sonderlichem Käyserl.der denselben hinfuͤro zu bestellen und zuEyfer und nothwendiger Sorgfältigkeitunterhalten gemeint seyn: Und habenermessen / wie beschwerlich / ja un= die über solchen unsern Reichs=Hoffrathmügliches seye ohne Erhaltung / und da auffgerichte vorige Käyserl. Ordnungvonnöthen / weitere Pflantzung und alles fleisses ersehen / verneuert / bestättigtAnstellung guter Ordnung / solches un= und mit allerhand von uns nothwendigser Vätterlich Gemüth / zu gedeylicherangesehenen Zusätzen und Erklärungendurchgehender gleichmäßige Gerechtig= verbessert / endlich in diese nachfolgendekeit / beständiglich ins Werck zu setzenForm bringen lassen / die wir auch in al-umb dessen willen dann / und eben zu die= len Articuln und Begreiffungen festi-sem Ende / wie wir befunden / unsereglich gehalten und vollzogen haben wol-löbliche Vorfahren am Reich / sich gu= len.21
Druckschrift
Ioh. Christophori Von Uffenbach/ JCti, Illustrissimorum Comitum Ab Ysenburg Et Büdingen Consiliarii, Et Quarta Vice Ad Aulam Cæsaream Delegati, Tractatus Singularis Et Methodicus, De Excelsissimo Consilio Caesareo-Imperiali Aulico
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50
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