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Ioh. Christophori Von Uffenbach/ JCti, Illustrissimorum Comitum Ab Ysenburg Et Büdingen Consiliarii, Et Quarta Vice Ad Aulam Cæsaream Delegati, Tractatus Singularis Et Methodicus, De Excelsissimo Consilio Caesareo-Imperiali Aulico
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Eoque mortuo vigente Vicariatu283werde ein jeder in seinem Amt und mehr entlediget und vacirend worden /Verrichtungen seine Pflicht / mit wel= dahero Euer Liebd. und Chürfürstlichencher er dem Reich / und Cammer-Ge= Durchleucht als Ertz=Truchsessen undChur=Fürsten mit und neben dero Chur-richt zugethan ist / dergestalt beobachten /Haus zuständigen / durch Kayserlichedamit hinfüro nicht weniger / als beyConcession erlangten / und durch den jüng-Leb=Zeiten hoͤchstgemeldter Ihro Kay-stern Frieden=Schluß / als Sanctionemserl. Majest. mit Ertheilung gleichmässiPragmaticam, confirmirtem Chur= undgen durchgehenden Rechtens / denenWahl=Recht / und allen derselben Chur-Reichs=Satzungen gemäß / procedirtfürstl. Dignität anhangenden Regalien,und verfahren werde / und zumahlenHoheiten Würden / Vorsitz / Recht-dem Herkommen nach / in dergleichenund Gerechtigkeiten / nichts darvon aus-Fällen / die Process, Gebots=Brieffe undgrnommen / auch die Provision und Vica-alle Handlungen / wie die Nohmen ha-riat des Heil. Roͤm. Reichs in Landenben mögen / unter deß Vicariats-Tituldes Rheins / Schwaben und Fräncki-und Insiegel ausgefertigt werden.schen Rechtens anerwachsen seyn / und /So ist es / wie vorgemelt / an deme /daß wir uns derentwegen mit Chur= nach Ausweisung der guldenen Bull-so lang / bis dasselbige durch ordentlicheSachsen Liebd. vergleichen / und als-Wahl mit einem andern Ober=Hauptdann an Chur Mayntz Liebd. die Noth-versehen werde / zu unternehmen oblle-durfft gelangen lassen / damit die Cantzgen und gebuͤhren thue / daß auch Euerley ehistens mit gebührenden Vicariat-Lld. und Churfürstl. Durchl. hiesigesInsiegel / und was sonsten darzu gehö-gesamtes Cammer=Gericht / bey sorig / versehen werde. So wir Euer Liebd.vacirendem Imperio, neben des auchund Euch nicht verhalten wollen / undDurchleuchtig= und Durchleuchtigstenbleiben dabey deroselben angenehmeFürsten und Herrn / Herrn Johann Ge-Freundschafft zu bezeigen wohlbeyge-orgen / Chur=Fürsten zu Sachsen Liebd.than / auch Euch mit Gnaden wolge-und Churfürstl. Durchl. als in den Lan-wogen. München den 13. April. 1657.den des Sächsischen Rechtens / und anEnden darzu gehörigen jetziger ZeitAntwortEines Hochlöbl. Käyserl. Cammer= Vicarien, in dero Schutz und Schirmwolmeinend und gnaͤdigst auff= und an-Gerichts.nehmen / und auch ihres Theils beyderDurchleuchtig= und Durchleuchtig-Seiten der weiteren Anstalt und Vica-ster Chur=Fürst=freundlicher lieberrien. Insiegels halben / sich vergleichen /Herr Vetter / und gnädigster Herr.und alsdann an des Herrn Chur=Für-Euer Lbd. und Chur-Fürstl. Durchl.sten zu Mayntz Lld. und Churfürstl. Gn.seyn unsere / respectivè freundwillige /auch unterthänigste Dienste / und was die fernere Nohldurfft gelangen lassenwir sonst Liebs und Guts vermögen wollenHierauff thun gegen Euer Lbd. undzuvor.Churfürstl. Durchl. wir uns wegen an-Euer Lbd. und Churfürstl. Durchl.geregten dero freundlich= und gnädig-unterm Dato München den 3. und 13.sten Erbietens vorderst hiemit dienstlichdieses freundlich und gnädigst an unsund unthänigst bedancken / wollen auchabgelassene Schreiben haben wir negst-nicht unterlassen / wann Eur Lbd. undverwichenen Dienstag woleingeliefferChurfürstl. Durchleucht mit Chur-empfangen / in pleno verlesen / und dar-Sachsens Lbd. und Churfürstl. Durchl.aus mit mehrerm dienstlich und unter-thänigst vernommen / welcher Gestalt sich hierunter vergleichen und gesamterHand ein Insiegel schicken / auff Ein-auff neulich des allmächtigen ohner-forschlichen Willen / nach erfolgtem langung dessen und deß Insiegels / unsaller unverweißlicher Gebühr zu verhal-toͤdlichen Hintritt weyl. der Roͤm. Kay-serl. Majest. Ferd des III. unsers aller= ten / Eur Lbd. und Churfürstl. Durchl.uns und dieses Obriste Gericht zugleichgnädigsten Herrn / Glor=würdigstendienstlich und unterthänigst empfehlend.Andenckens / das Heil. Röm. Reich sei-nes vorgesetzten Ober=Haupts nun= Datum Speyer den 10. 20. April. An. 1657.Nn 2