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Ioh. Christophori Von Uffenbach/ JCti, Illustrissimorum Comitum Ab Ysenburg Et Büdingen Consiliarii, Et Quarta Vice Ad Aulam Cæsaream Delegati, Tractatus Singularis Et Methodicus, De Excelsissimo Consilio Caesareo-Imperiali Aulico
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ArctioresRescriptaCompulso-rialia

222 Cap. XV. De Process. Jud. Aulic. Progressu,Compulsorialia tàm Simplicia, quàm Pæna-die Rationes decidendi nicht verfertigetlia erkannt / in denen Fällen / da nehm-dato nicht bewuͤrckt werden koͤnnen / wei-lich / post obtentos Processus plenarioslen aber sothane Protractio zu seinem& consequenter Compulsoriales, demmercklichem Præjudiz gereiche / und beyAppellant. noch ein und anders zu denenihm nicht stehe / dem / in unserm Reichs-Hoffrath ergangenem Concluso, mit Pro-Actis primae Instantiae gehörig beyfaͤllet;ducirung der Acten, die allergehorsamste Sic Fabricius petiit sub praesent. 15. Mart.Folge zu leisten / als hat uns er in Unter= 1680. denen decretirten Würtz=Proces-sibus ohnmaßgeblich diese Clausul: Ne-thaͤnigkeit angelangt und gebeten / wirderowegen hierunter unsere Kayserl.ben denen ventilirten gerichtlichen ActisArctiores, vel saltem Ulteriores Compulsoprimæ Instantiæ, zugleich auch alle übri-ge zu dieser Sachen gehörige Zeugen-riales zu erkennen und ihme mitzutheilengnädigst geruheten / immassen er auch er-Aussagen / und was solchen anhängig /langet / daß die gebetene Ulteriores nachsonder Zuruckhaltung einiges Buchsta-bens / zu ediren / bey zurucken: Ad quocreiffer der Sachen Erwegung heut datoconclusum 27. ejusdem: Fiat Rescriptumzu recht erkand worden.Compulsoriale an den Rath zu Hamburg /Gebieten demnach Dr. Andachtdie Acta gebetener massen einzuschicken;und euch / obgedachten heimgelassenenUnd als solchem nicht parirt, ist fernerRäthen / von Röm. Käys. Macht / auchden 12. Nov. ejusdem erkannt worden:Gericht= und rechts wegen / bey Pœn un-Fiat arctius Rescriptum sub poena Vigintisern vorigen Kaͤys. Compulsorialien ein-Marcarum Auri: Und als auch diesemverleibt / hiemit nochmahls ernstlich / undkeine parition geschehen / ist ferner denwollen / daß sie innerhalb den negstenD. von der Insinuation oder Ver-18. Nov. 1681. das Conclusum ergangen:Fiat arctius Rescriptum sub poena XL. Mar-kündigung dieser unserer anderweitencarum auri & termino duorum mensium,Kayserl. Compulsorialien / mehrgedach-tem Appellanten oder dessen Machtboten.welches Rescriptum auch in Forma Se-auff sein anderweites Ansuchen / und umquenti expedirt worden.die gebührende Belohnung (in CameraTenor.ponitur, und nunmehr auff eure selbsteigene Kosten) alle und jede Acta undHandlungen in glaubwürdiger FormLeopold &c.cum Rationibus decidendi heraus gebenTit? Uns hat Herrlichen Tertz / alsund folgen lassen / und ihn darinn weiterWürtzische Erbin / in Unterthänigkeitnicht auffhalten oder verziehen / damitklagend zu vernehmen geben / obwoh-er deßhalben an Volführung der Sa-len euch unsere beede den 27. Martii undche länger nicht verhindert / und mit Er-12. Nov. jüngstergangene Käyserl. Re-klährung obberührter Pœn und sonst ferscripta, worinnen euch gemessen und beiner in Rechten gegen sie zu procedirenStraff 20. Marck lötigen Golds anbe-nicht Noth werde. An deme erstattetfohlen worden / daß ihr zugleich mit de-De. Andacht und ihr unsern ernstlichennen zwischen ihnen und weyl. SusannaWillen und Meinung ꝛe. Wien ꝛc.von der Planckin Erben verhandeltenActis primae Instantiae und Rationibus deci-De Compulsorialibus Ar-dendi, auch den Rotulum Examinis testi-ctioribus.um, und sonst alle und jede Acta in dieserHae, uti dictum, aliter ab Ulterio-Sache / nacher unserm Käyserl. Hof ein-ribus non differunt, nisi quod poenaschicken soltet / gebührend insinuirt wor-gravior pecuniaria in illis ponatur.den / daß doch darauff einige parition bißLiteris Compulsorialibus annectimusdato nicht erfolgt seye / mit gehorsamsteretiam Rescripta Compulsorialia.Bitte / wir derowegen hierunter unserenernstern Kayserl. Befelch an euch erge-De Rescriptis.hen zulassen / gnaͤdigst geruheten.Compulsorialibus.Wann nun männiglich obgelegen /Es werden auch zu weilen Rescriptaunſe⸗