210 Cap. XV. De Process. Jud. Aulic. Progressu,halts ferner Verfahren / und dieselbemissio Austregalis) durch Richterlichenschleunig zu Ende bringen wolle / das ge-Spruch entscheiden (vel si Aulica) ihrereicht uns zu angenehmen gnädigstemRelation und Gutachten darüber foͤder-Gefallen ꝛc.lich einschicken sollen.De Concommissarii Adjun-De Commissionis Transscri-ctione.ptione.Haec, quia in Instr. P. fundata, nonfacile deneganda, est autem ejus For-Haec fit, quando vivente Commismula sequens?sario vel eo mortuo alius subrogatur:Leopold rc.Consueta formula haec est:Wir mögen euch gnaͤdigst nicht ber-gen / als bey uns der Ehrwürdige Nr.Leopold 2c.unser Fürst und lieber Andächtiger / wi-Hochgebohrner lieber Vetter undder den Edlen unsern und des ReichsFürst 2e.Was wir auf unterthänigstes Ankla-lieben Getreuen N. in Unterthänigkeitgen und bitten XX. wider NN. vor einesich beschweret / welcher gestallten der-Kaͤys. Commission, in puncto divisae haere-selbe in dem Dorff N. ungeachtet vor-ditatis Paternae, auff die Austrang den 9.in= und nach Anno 1524. das ExercitiumNovembr. 1674. auff den verstorbenenReligionis Catholicae daselbsten notoriè undHertzogen Wilhelm Ludwigen zuunwidersprechlich gewest / wie annochWürtenberg / un̄ unsere und des Reichssein Vater / vermoͤge Kauff=Contracts,unmittelbahre Ritterschafft in Schwa-es dabey bleiben zu lassen versprochen,ben erkannt: Das hat De. Liebd.sich gleichwohl unternehme / ihme alsOrdinario in seinen Juribus verschiedeneaus hierbey verwahrter Abschrifft, mitmehrerem zu ersehen ꝛc.Einträge zu thun / und sonderlich eini-Wann uns nun Impetrant anietzo / ver-ger Disposition mit den Pfarrlichen Ge-moͤge hiebeygefuͤgter Abschrifft / in Un-fällen sich anzumassen / selbige dem Pfar-terthänigkeit zu vernehmen geben / wasrer vorzuenthalten / wie dannenhereGestalt zwar in oberwähnter Commissionaus Mangel der Competenz un nothwen-so weit verfahren worden / daß die vondiger sustentation kein Pfarrer daselbstihme eingereichte Probation den Impetranoch die Unterthanen in Nothfällen mitten communicirt, von ihm aber darauff.denen Heiligen Sacramenten versehenaus Ursach daß Dominus Commissariuswerden lönnen / dann auch ihme dassich aus erheblichen Motiven sothanerJm visitandi in der Kirchen und Pfarr-Commission abgethan (oder indessen To-hoff zu bestreiten / indignos als Patronusdes verfahren) nichts gehandelt wor-zu praesentiren / und da sie ob morum cor-den / und er also in Processu fortzufahren /ruptelam nicht admittirt werden wollensich nicht schuldig erachte / deßwegen er.noch können / selbe denen UnterthanenImpetrant, gehorsamst gebeten hat / wirmit Gewalt zu obtrudiren: Mit gehor-erwähnte Commission auff De. Liebd.samster Bitt / wir ihme derowegen hie-als Administratoren und Vormündernrum unsere nohtdürfftige Käys. Hülffeweyland Wilhelm Ludwigs Hertzo-Rechtens mitzutheilen gnädigst geruhe-gen zu Würtenberg hinterlassenenten / daß wir darauff den 15. Octobr.Sohns umfertigen zu lassen / gnaͤdigstdes nechstverwichenen 1669. Jahrs /geruheten / und dann in solch sein unter= unserer NN. unser Käyserl. Commissionthänigstes Begehrer heut dato gewilli-gnaͤdigst an= und aufftragen lassen.get worden.Wann uns nun aber Impetrant anie-Als ersuchen wir De. Liebd. gnä-tzo / nach Ausweiß hiebey verwahrterdigst / daß sie mehrgemeldte CommissionAbschrifft / gehorsamst angelanget undneben oftgedachter Reichs=Ritterschaftgebeten / wir gnädigst geruheten / ober-(worzu wir ihro unsern vollkommenennannten NN. euch zu adjungiren; UndKäyserl. Gewalt und Macht hiermitwir dann in solch sein unterthänigstesgleichfalls geben) reassumiren / ihres In-Begehren gewilliget;
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Ioh. Christophori Von Uffenbach/ JCti, Illustrissimorum Comitum Ab Ysenburg Et Büdingen Consiliarii, Et Quarta Vice Ad Aulam Cæsaream Delegati, Tractatus Singularis Et Methodicus, De Excelsissimo Consilio Caesareo-Imperiali Aulico
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