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Ioh. Christophori Von Uffenbach/ JCti, Illustrissimorum Comitum Ab Ysenburg Et Büdingen Consiliarii, Et Quarta Vice Ad Aulam Cæsaream Delegati, Tractatus Singularis Et Methodicus, De Excelsissimo Consilio Caesareo-Imperiali Aulico
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196 Cap. XV. De Proc. Jud. Aulic. Progressu,sondern auch danebens mit Waaren andeine eigene Hand und Siegel und da-die Hand zu gehen / sich gäntzlichen ver-rinn enthaltene Ordre zu disputiren / undsicherend / man würde ihme mit ver-damit an Tag zu geben / daß man diesprochener Zahlung ohnfehlbar an Han-von offtgedachtem J. O. erwiesene treuede gehen / und ihme noch / über dieses /Dienste gar schlecht zu belohnen / undwegen seiner / in solcher Occassion, da nie= in so klarer gerechten Forderung mit lä-mand ausser ihme creditirt und geholffen, rer Hand abzuweisen gesinnet seye.hätte / eine reale Erkantnuß und Gräfl.Wann dann ab der Copeylichen ſulGnade gedeyhen lassent er hätte aber signo O hiebeygehenden Haupt=Rech-mit nicht geringen Schmertzen undnung und deren Beylagen sub Lit. A. B.Betrübnüß erfahren / daß / nachdem C. D. E. F. G. H. I. K. & Num. 1. 2. 3. 4. 5.er dir in einer so pressanten Angelegen-6.7. 8. 9. und 10. klärlich erhelle / daßheit so treulich gedienet / man ihmeerstlich / du denen O. Erben per saldogleichwohl in seinen höchsten Nöthey /schuldig verbleibest die summam vonwas ihm annoch per Resto herauß ge-Sechstausend dreyhundert Vier undbühre / gäntzlichen stecken lassen / alsoAchtzig, Rthlr. Acht und Fünffzig Kreu-daß er ohne einigen Trost dieses zeitlichetzer. Zum andern / daß J. O. alles auff dei-gesegnet / und des Seinigen / wie sehrne Ordre und Ratification gethan / so danner auch solches geklaget / nicht hätte fä-alles / was er auff deine Ordre an drittehig werden können. Dann ob zwar anPersohnen bezahlt / mit Quittungen zudem anfangs beschehenen Vorschuß /belegen / erfolglich so thane Rechnungso in Neunzehentausend / Vierhundertund heraußkommender Saldo mit deinerund Viertzig Rthlr. bestanden / Sechs-Hand Siegel und Bekäntnuß / welchezehentausend Fünffhundert Sechs undalle Probationes übertreffen / klärlich er-Sechszig Rthlr. durch Versicherungwiesen werde / allermassen alle solcheauff zwey Doͤrffer S. und O. (ausserBeplagen durch die Statt F. von denenFünffhundert sechs und sechzig Thal. 60Originalien getreulich seyn vidimirt wor-Kr. so er paar empfangen) abgetragen /den / dir auch oder deinen Commissariis,oder vielmehr abgeschrieben worden / soso es begehrt werde / Originaliter ad agno-seye doch nicht allein der noch übrigescendum könten vorgelegt werden / undRest / sondern auch / was er / O. kurtzdann bey so gestallten Dingen / & in de-darauff auffinständiges Ansuchen fer-bito tam liquido, anders nichts / als diener hergegeben / gäntzlich zurück ge-Condemnatio und parata Executio übrigblieben / daß er / wie schon gemeldet /seye / zumahl da hierbey so viele Waisen-Ohne satisfaction, deren er in AnsehungKinder und Pupillen, oder, kurtz zu sa-seiner Creditoren zimlich benöthigt ge-gen / personae miserabiles interressirt seyen /wesen / diese Zeitlichkeit gesegnet / und welchen ohne das vor andern / sowohlseinen Erben die Mühseeligkeit / dennach Goͤtt=als weltlichen Rechten / eineschuldigen Rest zu sollicitiren hinterlas-schleünige Justiz pflege administrirt zusen müssen / welche zwar durch die / der werden / welches bey denen O. so vie-Massæ, von Obrigkeit wegen / vorgesetztelen Waysen-Kindern umb so viel nö-Administratores bey etlichen Jahren her/thiger als bekannt es seye / was für eineallen möglichen Fleiß angewendet / undgrosse Schuldenlast dieselbe auff sichden ansehnlichen Außstand in ihren Nö-haben / und wie hart dieselbe von ihrenthen und Betrangnussen zu erhalten / Creditoren / von welchen ihr Vatter sol-und zu Erleichterung ihres grossenche paar vorgeschossene Gelder bona fideSchulden lasts anzuwenden / aber gleichauffgenomm / beträngt würden.ihme / O. biß dahero anders nichts / alsAls haben uns diesem nach supplican-lehres Stroh getroschen / indeme man ten in Unterthänigkeit angeruffen unddieselbige bey einigen Jahren her von gebeten / wir derowegen hierin unsereeiner Zeit zur andern mit vergeblichenKayserl. Citationem ad videndum exigi de-Vertröstungen aufgezogen / endlich aberbitum wieder dich zu erkennen / und ih-und da man zu fernerer Außflucht kei-nen mitzutheilen gnaͤdigst geruheten /nen praetext mehr gehabt / angefangen / inmassen sie auch erlangt haben / daßdie klare Rechnung und gar gegebene nach reiffer der Sachen Erwegung diegebe-