178 Cap. XII. De Loco & Tempore Judicii Aulicidem Kayser (cum Archivo Viatorio) je=, men Rath vorgenommen / darüber nichtderzeit folgen.vorher Gutachten abgefast oder gehei-me Conferenz gehalten worden.O.A.F.III. Tit. I. F. 10.Daß aber / als gedacht / der Reichs-Welchen falls doch nicht nöthig ist / Hoffrath / umb mehrerer Reputationdaß der Reichs=Hoffrath eben an dem willen / in der Käyserl. Burg ist / solchesOrt / wo die Käyserl. Majest. sich befin-scheinet wieder den Rath der Politico-det / sey / wie dann jüngsthin die Hoffstatt rum zustreiten / als die dergleichen Ar-würcklich in Lintz / der Reichs=Hofrath, chidicasteria in locis, ab omni strepitu re-aber vier Meilen darvon zu Welß gewe= motis, instituirt haben wollen.sen / dahero auch denen Citationibus, qui-bus partes eò vocantur, allezeit dieseKeckerman, 1. Pol. VII.Worte: An unserm Käyserl. Hoff / wasEnde derselbe alsdann seyn wird / gele-Worauff die Griechen so gar genausen werden; Es seye dann / daß Käys. gesehen / daß auch Lycurgus, testeMaj. zu Preßburg in Ober= zu Oeden-burg / der Hauptstatt in Nieder=Ungarn /Plutarcho in ejus Vita.zu Laxenburg / oder auch sonst einem an-dern in der naͤhe gelegenem Orte residire.Einige Gemählde oder Schilderey-dann solchen falls der Reichs=Hoffrath en / als dardurch der Räthe Gedanckenzu Wien bleibt. Obwohl aber Ihroleicht distrahiret werden könten / in derMaj. an einem / und der Reichs=Hoff-Rathsstuben auffzuhencken verboten.rath an einem andern nahen oder fernenDoch ist in der Käyserl. Burg allezeitOrt ist / nichts destoweniger wird præsu-eine starcke Wacht / welche alles Ge-mirt, Consilium Aulicum apud Aulam, räusche / so viel möglich / abzuhalten su-esse praesens, dahero das datum nicht adchet.locum, ubi Consilium residet, sed ubiEs sey aber der Reichs=Hoffrath zuCæsar est, gestellet wird; Also seynd dieWien oder anderswo / so soll doch sol-Rescripta und andere Processus, auch Li-cher an keinem / als im Reich gelegenemteræ Gratiæ, ob sie schon zu Wien oderOrte seyn / so gar / quod Status, extra limi-Welß im Reichs=Hoffrath seynd ge-tes Imperii Germanicae nationis citati, seschlossen und resolvirt worden / zu Lintz,sistere non teneantur.Oedenburg / Neustatt / Laxenburg rc.Capitul. Carol. V. art. XV.allwo die Käys. Maj. der Zeit gewesen /datirt worden.Unde Neoburgicus & Brandenburgen-sis, cum in Causa Juliacensi à RudolphoEs seye dann Sache / daß Ihro Maj.Pragani evocati essent, comparere nolue-nur etwa eine Nacht aus ware / auf der re, dieweil Prag im Reich Teutscher Na-Jagt oder andern Divertissiment, danntion nicht gelegen / wiewohl die Cosmo-solchen falls die Schreiben nicht auf sol-graphi und historici das Gegentheil / undchem Ort / sondern dorten datirt werden / daß Böhmen pars Germaniæ sey / klarwo Sie der Zeit ordinariè auff etzliche beweisen.Es sollen aber in der Reichs=Hoff-Tage iſt.rathsstube und sonsten nirgends wo / dieDer Käyserl. Geheime Rath wird Recognitiones manus & sigillorum, necnon documentorum originalium, itemin Ihro Majest. Zimmer alle Tage / jawanns die Noth erfordert / auch auf die die Inrotulationes und Relationes Acto-allerheiligste Tage:rum, wie auch die Investiturae feudorumDie geheime Conferenz aber / unde minorum geschehen.Conferentisten vocantur, an keinemgewissen Ort / sondern bald bey IhroO. A. Ferd. III. Tit. I. §. 14Fuͤrstl. Durchl. zu Schwartzenberg / baldSo soll auch die Reichs=Hoffraths-beym Herrn Hoff Cantzlern / und baldstube der Thürhüter wol verwahrt undbey einem andern hohen Minister ge-sauber halten.halten. Es wird auch nichts im gehei-Dict. O. A. Tit. 1. §. 10.
Druckschrift
Ioh. Christophori Von Uffenbach/ JCti, Illustrissimorum Comitum Ab Ysenburg Et Büdingen Consiliarii, Et Quarta Vice Ad Aulam Cæsaream Delegati, Tractatus Singularis Et Methodicus, De Excelsissimo Consilio Caesareo-Imperiali Aulico
Entstehung
Seite
178
Einzelbild herunterladen
verfügbare Breiten