176 Cap. XII. De Causis Justitiae ac Gratiaerin gefallen / in deme Burgermeister und icken auch Seine Lld. aus einem von ei-Rath zu Franckfurt sich auff ihre Käys.lichen Stadten an Seine Lld. und michPrivilegia, confirmirten Comissionssionsdamals gethanem Schreiben / nicht ge-Abschied / und verschiedene neue Ver= ringe Ursach und Bewegniß gehabt; Eströstungen / daß dieselbe allesampt in vi. hat aber der Rath zu Franckfurt dessengore erhalten / auch sie darbey geschützt-sich zum höchsten entschuldiget / auchund gehandhabet werden solten.münd= und schrifftlich sich erkläret / daßWie ingleichem / daß die Præsentatio sesie beyderley Religions=Vewandte vorder gemeinen Bürgerschafft auff vierqualificirt, und aller Ehren=AempterJahr lang eingeraumbt / solenni decretowürdig und fähig erachteten / und dar-nicht cassirt, oder ihr / der Bürgerschaffneben jederzeit gebeten / der freyen Wahlwegen ihres dabey sonderlich habenden halben sie und die Bürgerschafft nicht zuInteresse, publicirt worden / auch nicht in beeinträchtigen / sondern dem jenigenihren / des Raths=Mächten stünde / dieden Raths=Stand zu goͤnnen / welcherselbe praesentation der Bürgerschafft hindie Majora und das Glück haben wuͤr-weg zu geben / und dardurch dieselbe bey de / auch sie / als die Unschuldige / nichtso frisch sopirtem Aufstand von neuem anderer / welche von freyer Hand undzu Schwirigkeiten gegen sie zu veran-ohne von ihnen gehabtem Grund deslassen oder aber zu Mißtraulichkeit undUnterscheids in der Religion etwa ge-fremden Gedancken Ursach zu geben / be-dacht / mitgelten zu lassen:zogen / darnebenst sich erbotten / weil derWeil ich dann aber solcher Zusammen-gehorsam durch die vorgegangene Execu- setzung der sämbtlichen Reichs-Städtetion bey der gantzen Burgerschafft wie-in diese sorgsame Gedancken kommen /der gebracht / und dieselbe von neuem in da man den gethanen Vorschlag endlichsonderbahre Quartier ausgetheilt / siezu behaupten und durchzudringen sichohne einige Gafahr authoritate Magi-unterstehen würde / daß dadurch etwastratus also zu versamlen und zu guberni-eine Occasion mögte aufgethan werden /ren / daß die Wahl der beyden ledigste-Burgermeister und Rath zu Franckfurthenden Achtzehender stellen / Inhalts des in ihrer bis noch unverändertē DevotionAbschieds / vorgehen / und nachdem durckund beharrlichem allerunterthänigstemdie publicirte Executions-Urtheil zwi-Gehorsam gegen Euer Käyserl. Maj.schen den schuldigen und unschuldigenirr zu machen / und etwa der Anseestädteder Unterscheid bekannt worden / dassel-Exempel nachzufolgen / ich auch zeitlickbe sowohl in praesentando als eligendoerwogen / wieviel Euer Käyserl. Maj.in acht genommen werden solle.auch anderen und sonderlich den be-Es haben auch nicht allein vielbemeld-nachtbarten Ständen daran gelegen /te Bürgermeister und Rath zum fle-daß man dieser vornehmen Reichs-hentlichsten und inständigsten gebeten /Wahl= und Handels=Stadt / auch Pas-sie und ihre Burger der Raths=Wahlses im Ober=Rheinischen Krayß jeder-Præsentation halber / bey habenden Pri-zeit wol versichert und gewißiget bleibe.vilegien und dem Commissions-Ab= so habe ich meines Theils lieber stillsteheschied zu lassen / sondern auch die als in solcher Gefahr und Zweiffel auchReichs=Städte / theils in particulari unaus andern erheblichen Ursachen mehr /theils collegialiter sich hierzwischen ge-so ich deß Chur=Fürsten zu Mäyntz Lld.legt / und es vor ein allgemein Städt-in Vertrauen hiebevor angedeutet / undGravamen anziehen und achten wollen /damit Euer Käyserl. Majest. ferners zuauch / wie ich muthmassen können / und bemühen unnötig erachtet / das Werckdarüber ziemliche Nachrichtung erlangtstaͤrcker mit urgiren wollen.hierunter etliche Chur= und Fürsten desUnd demnach ich aus Verlesung deßReichs / wie insonderheit des Churfür= Churfürstl. Sächsischen Intercession-sten zu SachsenLid. behelliget. Wol hat Schreibens befinde / daß Seiner deses des Chur-Fürstey zu Mayntz Lld. da-Churfürsten Lld. dergleichen nachdenck-hin verstanden / daß die / Seiner Lld. liche Gedancken auch beywohnen / sovorgeschlagene Person der Catholischen bitte ich nebenst deroselben allerunter-Religion zugethan / zu welchen Gedan=thänigst / Euer Käyserl. Majest. geru=
Druckschrift
Ioh. Christophori Von Uffenbach/ JCti, Illustrissimorum Comitum Ab Ysenburg Et Büdingen Consiliarii, Et Quarta Vice Ad Aulam Cæsaream Delegati, Tractatus Singularis Et Methodicus, De Excelsissimo Consilio Caesareo-Imperiali Aulico
Entstehung
Seite
176
Einzelbild herunterladen
verfügbare Breiten