168 Cap. XII. De Causis Justitiae ac GratiaeUnd geben Euer Käyserl. Maj. wir vier Jahren erledigten Stellen / also undhiemit allerunterthänigst in beständigeranderst nicht gehalten werden solle / aus-Warheit zu erkennen was massen diesedrücklich dem überkommenen Vertragdes Heil. Reichs Stadt Franckfurt von und Abschied eingeruckt / welcher nach-unandelicklichen Zeiten hero / gleich an-gehends sowohl mit Euer Käyserlichendern Erb=Frey= und Reichs=Städten /Majestät / als höchstged. Herrn Käyserl.nicht allein in üblicher Observanz her= Commissarien Chur= und Fürsten / so danbracht / sondern auch darüber sonderbardes Raths / der Zunfft und Bürgerschafftprivilegirt, und neben andern hierauffangehengten Insiegeln ansehnlich undE. E. Rath allhie dem Heil. Reich / des-hochverbündlich roborirt und bekräff-selben Stadt und Untergebenen Com-tigt worden ist.mun zu Franckfurt mit Ayd und Pflich-Als aber der Hochwürdigste Fürstten verbunden worden / und noch ist / daß und Herr / Herr Johann Schweick-so offt es zu Fällen kommt / daß ein oderhard / Ertz=Bischoff zu Mayntz / desmehr Raths=Stellen / wegen abgegan-Heil. Roͤmischen Reichs durch Germagener Raths=Freunde / zu ersetzen seynd / nien Ertz Cantzler und Chur=Fürst 2c.alsdann solche durch Mittel der freyen über das jenige / was durch dero Churfl.Wahl=Stimmen / und das mehrer derGnad. in Anno 1612. absonderlich aus-selben / mit einem oder mehr Rathman-serhalb der Käys. Commissions-Hand-nen wieder bestellt / und selbige ordent-lung und Strittigkeiten vorgenommen /lich im Rath eingewählt worden.noch ferners bey jüngst vorgangenerGantz ohne / daß jemalen von jemanFranckfurtischen Execution, und damah-den / wer der auch wäre / unsern Vor= len zwar Anfangs / mit Zuziehung desfahren seeligen / oder uns / und dieser er-Durchleuchtigen / Hochgebohrnen Für-nannten Stadt / ichtwas deme zuwidersten und Herrn / Herrn Land=Graffzugemuthet / viel weniger derowegenLudwigen zu Hessen, 2c. uns / dem Rath.Streit erwachsen oder sonsten Ein-den Vorschlag gethan und gnädigst be-trag gethan / sondern vielmehr dabey jgehrt / daß wir an die jetzt=vacirendeund allewege gantz ruhiglich verblie-zwo Raths=Stellen zween Bürger / soben und gelassen / (wie nicht wenigertIhro Chur= und Fürstlichen Gnd. Gnd.von Euer Käyserl. Maj. und deroselbenzugleich benamset / zu uns in den Rathhöchst= und hochansehnlichen verordne-einnehmen / und uns darinn willfährigten Käyserl. Commissariis, bey underzeigen wollten / ist vor solches Zumu-nach deroselben glücklichst eingetrete-then / aus obgesetzten Gründen / und al-ner Käyserl. Regierung / und Zeit ange-lermeist auch / weil man wieder die / demordneter und waͤrender solcher Kaͤyserl.Heil. Reich und dieser Stadt / vor undCommission allhie / dero Käpferl. Hand-nach so lang geleistete Ayd und Pflichthab= und Erhaltung solcher inhabendetmit guten Ehren und Gewissen nichtdieser Stadt wohlhergebrachter Frey-verfahren / und also jetztmals ein andersund Berechtsamheiten mehrmaligthun koͤnnen noch sollen / unterthänigstesstattlich vertroͤstet und versichert wor-hoͤchstes Fleisses gebeten worden / mitden] dergestalt auch inzwischen und beyferner nothdringlicher Vermeldung /vorgefallener bürgerlichen Unruh er= daß dieses Præjudicium ohne das derfolgt / als wir / der Rath / mit der Bur= sämbtlichen Erb=Frey= und Reichs-gerschafft uns eines sonderbaren Raths-Städte gemein übliches Recht undZusatzes von 18. Personen / doch daß die-vornehmstes Interesse, sowohl auch un-selbe / wie Herkommen / durch die freyeserer Bürgerschafft / aus dem hochver-Wahl in Rath elegirt werden sollten / bindlichen Abschied erlangte Jus quæsi-verglichen / daß solches ebenmäßig vontum, so wir ihnen zu benehmen nicht be-Euer Majestät fürtrefflichen Käyserl.maͤchtiget / ohnmittelbar mit concerni-Commissariis, auch nachmals derosel-ren thun: Darauff soviel erfolgt / daßben allergnädigst und gnädig approbirtdieses Begehren in ihrer Chur= undund bestätigt / und daß es nachmalsFürstl. Gnd. Gnd. als Käyserl. Herrenmit Ersetzung derselben neu= einge-Commissarien nahmen / weiters nichtwehlter Raths=Personen innerhalb getrieben / sondern von hoch=ermeldtesHerrn
Druckschrift
Ioh. Christophori Von Uffenbach/ JCti, Illustrissimorum Comitum Ab Ysenburg Et Büdingen Consiliarii, Et Quarta Vice Ad Aulam Cæsaream Delegati, Tractatus Singularis Et Methodicus, De Excelsissimo Consilio Caesareo-Imperiali Aulico
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