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Ioh. Christophori Von Uffenbach/ JCti, Illustrissimorum Comitum Ab Ysenburg Et Büdingen Consiliarii, Et Quarta Vice Ad Aulam Cæsaream Delegati, Tractatus Singularis Et Methodicus, De Excelsissimo Consilio Caesareo-Imperiali Aulico
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Cap. XI. De Jurisdictione Aulica130ko Adelberten / Fürsten und RegierernJuris Praemogeniturae resolutio, vor einen Primogeni-des Hausses Lobkowitz / seine EhelicheFürsten / Marchesen oder Graffen.Leibs-Erben / und derselben Erbens-Erben / Mann= und Frauens=Persoh-Protectorii Largitio; Petitur autem vel Protectoriinen / wie obstehet / nun hinfuͤhro ewiglichalso für Unsere und des Reichs=Fürsten Prorectorium simpliciter sic dictum, vel in largitio.modum Conservatorii; & hinc Conserva-und Fürstinnen ehren / halten / schreibenannehmen / nennen und erkennen / sie torium dictum, in eo à Protectorio di-screpans, quod illud certam manutenen-auch in allen und jeglichen ehrlichentiam, hoc autem regulariter nullam velVersamlungen / Ritterspieleu / hohenund Niederen Stifftern und Aemptern / saltem restrictam contineat.Geist- und weltlichen / auch sonsten anProtectorium simpliciter sic dictumallen Ohrten und Städten / für Unsereund des Heiligen Reichs=Fürsten und est iterum duplex, vel generale, contraquoscunque injustè gravantes, vel speciale,Fürstinnen / ehren zu lassen / achten undhalten und erkennen / ihnen auch den contra unum vel alterum in specie.Fürstlichen Nahmen und Titul geben /Speciale non facile, nisi auditâ priussie also nennen / schreiben / und bey allerjeglicher Ehre / Würde / Praeminenz, alterâ patte!Generale autem communiter alterêVortheil / Recht und Gerechtigkeit / de-parte non citatâ, tum privatis tum Stati-ren sich andere Reichs=Fürsten vonbus Imperii impertitur.Rechts- und Gewohnheit wegen / freuen /Quoad Privatos habemus praejudiciumgebrauchen und geniessen / gäntzlich undgeruhiglich verbleiben lassen / und sie an in causa Scheidemannischer Wittiballem dem / was obstehet / nicht hindern contra creditores, utpote pro qua in Ann.77. supplicatum, & 14. May ejusdemnoch irren / auch hierwieder nichts thun /noch andern zuthun gestatten / in keine Anni decretum fuit:Weis noch Weg / als lieb einem jedenIncludatur der Stadt Franckfurt umsey unser und des Reichs schwere Un-Bericht / sub termino duorum Mensium, mitgnade und Straffen / und darzu eine Pœn,nehmlich / 200. Marck lötiges Goldes zu dem Befelch / Supplicantin mit Executionnicht zu übereilen. Nachdeme sie abervermeiden / die ein jedweder / so offt er fre-in einem nochmaligen Memoriali aller-ventlich hierwider thaͤte / uns halb in un-demütigst remonstrirt, daß sie zwar kei-sere und des Reichs Kammer / und denne Scheue noch Bedencken hätte / daßandern halben Theil vielbesagten Zden-ihre Supplic dem löbl. Magistrat wolbe-ko Adelbert / Fürsten und Regierern dessagter Stadt Franckfurt communicirtHauses Lobkowitz / seinen ehelichen Leibs-werde / zumahl da sie auch in AnsehungErben und derselben Erbens=Erben / wiemehr verstanden / so hierwieder beleidi= dessen / daß die Execution immittelst su-spendirt worden / keine Gefahr hätte /get worden / unnachläßig zu bezahlenweil sie aber gleichwol beforchen müsseverfallen / und nichts desto minder offtge-wolgemeldter Rath ihr Ansuchen dieß-meldter Zdencko Adelbert / Fürst un Re-falls denen Creditoren communiciren,gierer des Hauses Lobkowitz / seine Er-und diese sich darüber gewaltig streuben /ben und derselben Erbens Erben bey die-und sie ohne das arme / und mit siebensen Fürstl. Ehren / Stand / Würden / undunerzogenen Kindern belastete Wittib /Freyheiten verbleiben / würcklich ge-in unerschwingliche Unkosten setzen wür-schützt und gehandhabt werden sollen.den /da sie doch gleichwol nichts / als daßDessen zu wahrer Urkund haben wirunsere Käyserl. güldene Bullam an dieses ihr nur der / ohne das in denen RechtenFürsten Diploma hengen lassen. Geben in und Reichs=Constitutionen gegründtetevia ordinaria juris contra persecutionesunserer Stadt Wien den 17. Aug. 1624.aliquorum Creditorum gebeyen mögte /Ferdinand 2c.suchte / Jhro Käys. Maj. auch / als dasPeter Henrich von Strahlendorfallerhöchste Oberhaupt / Krafft tra-Ad Mandatum &c.gender Käyserl. Gewalt / wieder der-J. V. Pucher.gleichen