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Ioh. Christophori Von Uffenbach/ JCti, Illustrissimorum Comitum Ab Ysenburg Et Büdingen Consiliarii, Et Quarta Vice Ad Aulam Cæsaream Delegati, Tractatus Singularis Et Methodicus, De Excelsissimo Consilio Caesareo-Imperiali Aulico
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Quoad Causas Justitiae.109serl. Cammergericht im ersten Termino hingegen da er wissentlich falsch undmit Vorzeigung eines Special-Gewalts /unrecht schwere / mit Betrug umbgehe /so wol vom Advocato, welcher in der Ap- oder eines andern in seinem Hertzen ver-pellation. Sach dienet / als dem Principa-gewissert / als er eusserlich mit Wortenlen selbsten / und zwar sub poena desertionis,vorgebe / ihm selbst das strenge Urtheildahin abgelegt werden solle / daß siespreche / und der erschröcklichen Straffenemlich eine gute Sache zu haben glau-sich unterwerffe / daß dardurch sein Leibben / was sie vorbringen und begehrenund Seele dem ewigen Fluch unterge-nicht aus Gefährde oder böser Mey-ben / und wann Er / als ein Meineidigernung / noch Auffschub und Verlänge-Mensch / an dem Jüngsten Tage vor demrung der Sachen / sondern allein zurgestrengen Gericht GOttes erscheinetNothdurfft thun / die Warheit nicht ver-an Leib und Seel verdammet sey. Wiehalten / auf des Gegentheils vorbringen.nun das ein jeder Christen Mensch woloder Erzehlung der Geschicht in allen sei-zu Hertzen zu nehmen / ehe er sich zumnen Umbständen / ohne Gefährde ant-Eydschwur resolvirt, die Schwere undworten / und so bald sie aus den Beweiß-Gefährlichkeiten / deren man sich solcherthumen / oder sonsten in pregressu derGestalt untergibt / vorderist billich zu er-Sachen befinden würden / daß sie einewegen / und ob er sich eines andern imungerechte Sache hätten / davon abste-Hertzen / als er mit Worten eusserlichhen / und sich deren gäntzlich entschlagenschweren will / bewnst / sein Vorgebenwollen / von ihrem neuen Vorbringen / auch mit reinem Gewissen betheurenso ihnen erst bey Ablegung des Eydeskönne / reiflich bey sich zu erforschen hatvorkommen / oder in Vollführung derAlso auch ich / als meiner Seelen ge-Appellation vorkommen möchte / in erstertreuer Vorsteher / alles obiges / und wasInstanz keine Wissenschafft gehabt / oderich mit Eyd zu bestätigen habe / mit al-dteselbe dazumahl einzubringen nichtlen seinen Umbständen bey mir mit al-vermöcht / oder vor undienlich und un-lem Ernst und Fleiß erwogen / und daßnöthig geachtet / nunmehr aber darfürIch obbeschriebenen von mir erforder-halten / daß es zu Erhaltung Rechtensten Eyd / meiner am Hochlöblichen Käy-dienlich seye / alles getreulich und ohneserlichen Cammergericht angebrachtenGefährde.Sachen halben / mit auffrechtigem undUnd dann ichredlichem Gewissen thun / und ablegenan erwehntem Käyserlichen Cammerge-könne / bey mir befunden / solchen aberricht in Rechtlichen Proceß und Streitselbsten in Persohn vor Gericht abzu-gerathen / dannenhero dergleichen wol-schweren verschiedene / erhebliche Ver-veordneten Eyd abzustatten mich nichthindernüssen eingefallen / daß daraufweniger / als andere gehalten weiß / diedessen Verrichtung meinetwegen zuWichtigkeit was solcher Schwur an unpflegen / Ich dem Edlen und Hochgeauf sich habe / und nach sich führe / mir ge-lehrten Herrnuugsam bekand und wissend / daß nem-beeder Rechtenundlich der jenige / so zu dessen Abstattungdes Hochlöblichen Käyserlichen Cammer-verbunden / den Allmächtigen GOTTgerichts Advocaten und Procuratorn /Vater und Schöpffer aller Creaturen /auffzuvor derenthalben beschehene ge-der das verborgene aller Menschen Her= bührende Versicherung und Einwilli-tzen und Gedancken siehet / GOTT dengung / Special-Gewalt aufgetragen / alsoSohn und H. Geist / als Persöhnlich zu= und dergestalt / daß derselbe an statt mei-gegen / durch die Auffreckung der dreyner vorderist Gerichtlich angeloben,Finger offentlich zu Gezeugen anruffe /darauff ich meine eigene Seele den Ein-und bitte / daß Er / so wahr Er ihme angangs berührten Eyd der Gefährde zuseinem letzten Ende / durch seine grundloseGOtt und das heilig Evangelium ab-Barmhertzigkeit gnädig seyn wolle / als statten / und was sich dißfals weiter ei-wahr Er recht schwere / und sein Vorge-gnet / und gebühret / thun und præstirenben / so er mit dem Eyde betheuret / seinessolle. Was nun derselbe also thun / gelo-Wissens die Warheit / und kein Betrugben un̄ in meine Seel schweren wird / sol-ches gerede un̄ verspreche ich / gleich ob ichoder arge List dahinden verborgen seye /persöhn-