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Ioh. Christophori Von Uffenbach/ JCti, Illustrissimorum Comitum Ab Ysenburg Et Büdingen Consiliarii, Et Quarta Vice Ad Aulam Cæsaream Delegati, Tractatus Singularis Et Methodicus, De Excelsissimo Consilio Caesareo-Imperiali Aulico
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30 Cap. VI. De Consiliar. Judic. Aulic. EorumqueRath eines andern Collegii gleichesDeclaratio Cæsarea de dato Prag den 4.Standes zuverstehen.Aug. 1638. Cujus formalia:Als ist im Nahmen und von wegenVon der Röm. Käyserlichen auch zuAllerhöchstgedachter Käyserl. Majesi.Hungarn und Böheimb Königl. Maj.endlicher Befehl und Meynung / daßunsers Allergnädigsten Herrn wegen /Dero Reichs=Hoffräthe auff der Ge-deroselben Reichs=Hoffraths=Præsiden-ten und Rathen in Gnaden anzuzeigen / lährten Banck denen Ertz=Hertzogli-chen Oesterreichischen Landen Hoff-Vi-was massen sie sich allergnädigst ohnab-fällig erinnern alles deßjenigen / so dero= ce Cantzlern gleiches Stands im obver-standenen Fällen / die Præcedenz jederzeitselben / nach fleißiger Erweg- und Berath-verstatten / und bey denen / aus Ihrerschlagung über deren / von einem Hoch-loͤbl. Churfuͤrstl. Collegio, in nechstgehal-Käyserl. Majest. Allergnädigsten Ver-ordnung angestellten conclusionibus,tenem Königl. Wahl= und Krönungstagdamit zuforderst Dero Käyserl. Reichs-zu Regenspurg / übergebenen hochver-auch so viel ohne Abbruch derselben be-nünfftigen / den Käys. Reichs=Hoffrathbetreffenden Erinnerungen / und in specieschehen kan /Königlich= und Ertz=Her-wegen einer gewissen assignirten Ehren-tzogliche hochwichtige Geschäfften demgemeinen Wesen zum besten förderlichststelle und deren Handhabung / nemlichdaß die Käyserl. Reichs=Hoffräthe allen berathschlagt / und deren Expedition kei-Räthen von andern Mittlen / ausserhalbneswegs verhindert werden / hinfürodes Geheimen Raths / in gleichem Stan-sich persöhnlich einstellen und gehor-de vorgehen / und vor denselben die Praesambst erfinden lassen wollen.cedenz haben sollen / vermöge dero Käys.So mehr Allerhoͤchstgedachte Kaͤy-den 15. Monats April des jungst verstri-serl. Majest. Dero Reichs=Hoff=Raths-chenen 1637. Jahrs ausgefertigten De-Præsidenten und Räthen zu ihrer Nach-creti, mit mehrerm verordnet worden.richtung anzufügen / allergnädigst an-befohlen / und verbleiben denselben mitWann / aber allerhöchstgedachte Käp-Käyserl. Gnaden und allem Guten wol-serl. Maj. bey Dero ertheilten Resolugewogen. Signatum Prag unter Höchst-tion obgemeldten Reichs=HofrathsPræ-gedachter Jhrer Käyserl. Majest. auff-sidenten und Reichs=Hoffrath zu manugedrucktem Secret-Insiegel den 4. Aug.teniren und handzuhaben entschlossen;Anno 1638.So haben sie jedoch dabey / zu gleichmä-(L. S.)siger Nachrichtung derselben / anzuzei-V. Conrad Hildebrand.gen hiemit anbefohlen / daß Dero Käys.Matthias Arnoldin von Clarstein.Wille un̄ Meynung nicht gewesen / nochauch obgemeltes Käyserl. Decretum da-Ob nun wohl diese Declaration nurhin zu extendiren oder auszudeuten / alsob die jenige Reichs=Hoffräthe / welche dahin zuverstehen / wann in Oesterrei-chischen Consultationibus Zusammen-in selbigen Mittlen sitzen / ingesambt o-künffte angestellet werden / so ist dochder ein jeder absondrelich / in Consultatio- ipsô dem allerhöchstpreißlichenbus, Sessionibus und Congressibus, denen /Reichs=Hoffrath nicht wenlg abgebro-so in andern Collegiis und Cantzleyenchen worden / und das mit desto wenigerordinarii Præsides seynd / und in ihremVerwunderung / in deme diese Decla-Collegio oder anvertrauten Cantzleyenniemand über sich haben / und also auch dieratoria im geheimen Rath geschlossenso auf der Gelehrten Banck im Reichs= worden / wo lauter Cavalliers, und zwarmeistentheils Oesterreichische gesessen:Hoffrath sitzen / Dero Ertz=Hertzogli-Sonst hat man præjudicia, daß nochchen Oesterreichischen Landen und Pro-vinzen, Hoff-Vice-Cantzlarn (so er auch vor etlichen Jahren die Hn. Hn. Reichs-des Gelährten Standes ist) vorgesetztHoffräthe von der Gelährten Banckvor denen Cavalliers ohne disput diewerden / und ihnen vor selbigen die Prae-cedenz gebühren solle; sondern es ist sol-Oberhand gehabt haben / ohngehindertcher Vorsitz von einem Rath des Reichs-auch die Cavalliers Cammer=Herrn ge-wesen / und hat daher Käyser Ferd. II.Hoffraths gegen wieder einen andern