Im II. Bande des Berichtes, Seite 165, findet sich dieAngabe, dass bis Ende 1884 von den Unteroffizieren undMannschaften der Deutschen Armee 69 895 als Kriegs-invalide anerkannt worden sind auf Grund der Gesetzevom 27. Juni 1871 und vom 4. April 1874. Da auch nach1884 noch l'cnsionirungen auf Grund dieser Gesetze erfolgtsind und nicht wenige durch innere Dienstbeschädigunginvalide Gewordene, denen ein gesetzlicher Versorgungs-anspruch nicht zur Seite stand, in Folge des AllerhöchstenErlasses vom 22. Juli 1884 mit Gnadenbewilligungen be-dacht sind (siehe ebendaselbst, rechte Spalte, Anmerkung 1,Absatz 2), so wird die Zahl der im gesetzlichen Sinnedurch den Krieg invalide gewordenen Unteroffiziere undMannschaften auf etwas mehr als 70 000, die Zahl der mitPensionen oder Gnadenbewilligungen Bedachten auf rundetwa 80 000 veranschlagt werden dürfen. Dazu kommenrund 3500 bis 4000 Offiziere, gegen 400 Sanitätsoffiziere 1 )und etwa eben so viele Militärbeamte. Aus der nach-stehenden Uebersicht ergiebt sich, dass der höchste Bestandan Invaliden in das Jahr 1877 fällt und zwar betrug der-selbe damals
53 755 Unteroffiziere und Mannschaften,3 386 Offiziere,
305 Sanitätsoffiziere,
329 Beamte,
zusammen 57 775 Kriegsinvalide, für welche der Jahres-
betrag der gesetzlichen Pensionen sich auf 22 880 501 Markbelief.
Im Juni 1890 lebten von den Invalidisirten noch
45114 Unteroffiziere und Mannschaften,
2 952 Offiziere,
213 Sanitätsoffiziere,
222 Beamte,
zusammen 48 501 Kriegsinvalide.
Berücksichtigt man, dass in der nachstehenden Ueber-sicht die Jahre 1871, 1872 und 1875 fehlen, so findet manals Summe der in den zwanzig Jahren von 1871 bis ein-schliesslich 1890 an Kriegsinvalide gezahlten gesetzlichenPensionen etwas mehr als 400 Millionen Mark. Dazukommen die Gnadenbewilligungen und diejenigen Beträge,welche an die Hinterbliebenen der im Kriege odernach erfolgter lnvalidisirung (bezw. Gnadenbewilligung)Gestorbenen ebenfalls auf Grund des Gesetzes oder desAllerhöchsten Gnadenerlasses gezahlt worden sind.
In Folge von Verwundung durch Kriegswafifen wurdenbis Ende Juni 1875 bei sämmtlichen Deutschen Kontingenten40 664 Unteroffiziere und Mannschaften als invalide aner-kannt. Jedenfalls mehr als die Hälfte aller Invalidisirungenentfällt also auf Verwundete. (Vergl. III. Band des Be-richtes, Spezieller Theil, Seite 1.)
!) Vergl. Band I des Berichtes, S. 60. Danach wurden bis 1884 zusammen 352 Aerzte als Kriegsinvalide anerkannt.