ini. Allgem. Theil.
I. Abschnitt: Gliedabsetzungen und Gelenkaussägungen.
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jfarih den rechten Oberschenkel mit Verletzung derGefässe Brand des Unterschenkels ein; nach Aus-in g im Kniegelenk genas der Verwundete.
pie meisten in den Uebersichten XVII und XV11JGeführten Verwundungen sind offenbare Schussbrüche
Piaphvsen oder der Gelenke. Zweifelhaft in dieserliebung erscheinen No. 2, 4, 6, 11, 26, 31, 34, 39 in Ueber-ht XVII No. 2, 4, 6, 8 in Uebersicht XVIII; bei derhrzahl dieser Fälle dürfte nach der Art der Wund-sichnunf ein wirklicher Knochenbruch mit grosser
irscbeinlickkeit, minder sicher eine Knochenstreifunganscbliessen sein. Als Knochenverletzungen ohne Bruch| ausdrücklich nur No. 7, 28 und 44 in Uebersicht XVIIeichnet, als reine Weichtheilwunden No. 15, 29 und 38, Uebersicht XVII, 7 und 9 in Uebersicht XVIII. Bei• zuletzt erwähnten Weichtheilwunde aus Uebersicht XVIIL. 38) bandelte es sich übrigens nicht um VerletzungSchlagader, sondern der Schenkelvene. Grosseerien und Venen (theilweise auch mit Beschädigung
S'eivenstärnme) waren getroffen bei No. 1, 11, 17, 39,
I in Uebersicht XVII.
Bei den 45 nach Gefässverletzung ohne vorausgegangeneerbindung Amputirten (Uebersicht XVII) geschah die
dabsetzungJTage der Verwundung . . .
1. Tage nach der Verwundung . 11
Tage nach der Verwundung . G
Tage nach der Verwundung ..bisß.Tage nach der Verwundung
r 2. Woche nach der Verwundung 6
lerS. Woche nach der Verwundungbr 4. Woche nach der Verwundungi der 4. Woche seit der Verwundung
7 mal (No. 1,5,22, 24,
27, 33, 36),(No. 3, 6, 8, 17,20, 21, 35, 40,
41,42,45),(No. 4, 14, 18,
23, 29, 32),
(No. 2,15),
(No. 9, 10, 31,
38),
(No. 7, 16, 28.
34,43,44),(No. 11,19, 26),(No. 25),(No. 30, 37),(No. 12,13,39),
Summe 45.
Unter den sekundär, theilweise sogar erst spätrirten befinden sich nicht nur Mehrere mit Gelenk-ten, sondern auch 3 mit Schussbrüchen der Diaphysen
19, 37, 43), darunter jedoch keiner, bei welchem dasoffene Gefäss die Hauptschlagader des Gliedes war.erkenswerth erscheint, dass bei No. 11 (Schuss durch
Irm mit Verletzung der Armschlagader und Armvene)| Amputation erst in der 3. Woche erfolgte und zurB8ung führte.
; Diejenigen Gliedabsetzungen, denen Unterbindungu ?ging (Uebersicht XVIII), geschahen mit wenigen
ahmen (No. 1, 6, 12 und 11) erst mehrere Wochen,
selbst viele Monate (No. 4) nach der Verwundung, meistauch erst längere Zeit nach der Unterbindung. Auchzwei sichere Schussbrüche mit Verletzung grössererSchlagadern (jedoch nicht der Hauptschlagader) sind inUebersicht XVIII unter denjenigen verzeichnet, bei denenlängere Zeit hindurch erhaltende Behandlung versuchtwurde (No. 5 und 10); die schliesslich doch nothwendigeGliedabsetzung verlief in beiden Fällen tödtlich.
Um das über unmittelbare Gefässverletzung (im obenerörterten Sinne) an den Gliedmaassen vorliegende Materialan einer Stelle zu vereinigen, sind nachstehend in Ueber-sicht XIX auch die nur mit Unterbindung, in Uebersicht XXdie ohne jeden operativen Eingriff behandelten Gefässver-letzungen zusammengestellt. Bei 8 der in Uebersicht XIXaufgenommenen 73 Fälle (No. 1, 4, 5, 6, 7, 9, 12, 13) lässtdie Bezeichnung der Stelle und Art der Verwundung (Schussdurch die Achselhöhle, Schultergegend) es allerdings zweifel-haft, ob bei denselben eine Gliedabsetzung überhaupt in Fragekommen konnte, ob dieselben also bei Erörterung der hierin Rede stehenden Gliedmaassenverletzungen mit in Betrachtkommen können. Unter den übrigen 65 Verwundungen be-finden sich 15 sichere Schussbrüche (No. 10, 17, 22, 24, 25,31, 32, 34, 38, 42, 52, 53, 63, 71 und 72), darunter 2 mitausdrücklich angegebener Verletzung der Hauptschlagader(No. 10 und 31). Einer der beiden letztgenannten Fälle (Schuss-bruch des Oberarms und Schulterblatts mit sekundär er Blutungaus der verletzten Armschlagader) führte zur Heilung, der andere(Schussbruch des Oberschenkelkopfes mit primärer Unter-bindung der äusseren Darmbeinschlagader) endete tödtlich. Vonden Schussbrüchen mit Verletzung anderer grösserer Schlag-adern oder ungenannter Gefässe heilten noch 8 (No. 17, 22, 24,25, 32, 34, 38, 42). Gleichzeitige Verletzung der Schenkel-schlagader und Schenkelvene lag vor bei No. 57 (tödtlich ver-laufen); bei einem Geheilten (No. 36) ist Schuss in den Ober-schenkel mit Verletzung der Gefässe (Arterie und Vene?)angegeben, bei einem Gestorbenen (No. 13) Streifung des Nerven-geflechts bei Verletzung der Achselschlagader. Im Ganzenstarben von den 73 in Uebersicht XIX aufgeführten Verwun-deten 38 = 52.o #.
Von Gefässverletzungen, welche ohne jeden operativenEingriff behandelt wurden (Uebersicht XX), sind bei Deutschen1870/71 28 bekannt geworden. Unter diesen kommt No. 11wegen des verletzten Gefässes (Vena cephalica) bei den Glied-maassenverletzungen nicht eigentlich in Betracht. Ein sichererFall von Schussbruch mit Zerreissung desllauptgefässstamuiesist nicht ermittelt, wenn auch möglicherweise No. 14 und 18Verwundungen solcher Art darstellen. Schussbrüche mitVerletzungen grosser (jedoch nicht der Haupt-) Schlagadernsind unter No. 23, 24, 25 und 27 verzeichnet; davon führteNo. 24 zur Heilung. Ein Kniegelenkschuss mit (nicht ganzsicherer) Beschädigung der Kniekehlen vene (No. 4) verlieftödtlich. Zwei der betreffenden Wunden (No. 5 und 6) warendurch blanke Waffen verursacht; unter den 24 Schusswundenbefinden sich 3 Weichtheilverletzungen (No. 7, 8 und 13), 3 Kno-chenbescbädigungen ohne Aufhebung des Zusammenhanges, ein-schliesslich eines Lochschusses durch das Schienbein (No. 16,20, 22), 3 Gelenkschüsse ohne genauere Bezeichnung (No. 2,4 und 12), endlich 17 sichere Schussbrüche. Im Ganzen starbenvon den 28 in Uebersicht XX aufgeführten Verwundeten 13= 46.4 £, was in Anbetracht der Art der Verletzungen und im Ver-gleich zu dem Ausgange der operativ behandelten Blutungen offen-bar als ein nicht ungünstiges Ergebniss betrachtet werden darf.
(Folgt Uebersicht XIX, XX, XXI und XXII. Fortsetzung des Textes
auf S. 258.)