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3. Chirurgischer Theil A (1890) Die Verwundungen durch Kriegswaffen bei den Deutschen Heeren im Kriege gegen Frankreich 1870/71 : Allgemeiner Theil
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III. Kapitel: Grössere Operationen.

BandHI. A% em .T

Uebersicht XVI.Zusammenstellung von 57 bei deutschen 18TO/71 nach Blutungen in Folge t Lunmittelbarer Crefassverletzung vorgenommenen Crlieclabsetzungen und ihre-P

Ergebnisse (nach der Stelle der Verletzung),a) Ooerirt, b) davon gestorben.

OS

Verletzte Körpergegend

Die Gliedabsetzung erfolgte

ohne

vorausgegangene

Unterbindung

nach

vorausgegangener

Unterbindung

Summeder Glied«

nach Blutuiiir Ul jvon nachweislichunmittelbare!

GefäsaverletziJ

123456789

101112

13

14

Schultergelenk.......

Oberarm.........

Ellenbogengelenk......

Unterarm.........

Handgelenk........

Mittelhand und Finger ....

Hüftgelenk........

Oberschenkel........

Kniegelenk........

Unterschenkel.......

Pussgelenk........

Mittelfuss und Zehen.....

Summe

2

11

4

1

9

3

13

45

30

Auf hundert Operirte sind gestorben .

66.6

12

2134213

125

141

57

66.6

dass solche nicht stattgefunden hat; andererseits scheinendiejenigen Fälle in Uebersicht XVII und XVIII, bei denensolcher Vermerk fehlt und Gliedabsetzung bezw. Unter-bindung erst längere Zeit nach der Verwundung vorge-nommen ward (siehe No. 7, 10, 11, 19, 25, 26, 28, 30, 34,37, 44 in Uebersicht XVII, No. 3, 6, 8, 9, 10 in Ueber-sicht XVI11), dafür zu sprechen, dass primäre Blutung inder That ausgeblieben ist, wie ja auch sonst durch sichereBeobachtungen ausreichend erwiesen ist, dass Gefässver-letzung bei Schusswunden durchaus nicht mit sofortigeroder auch nur baldiger Blutung einherzugehen braucht.')

x ) Vergl. vorstehend S. 43 und insbesondere Klebs, Beiträgezur pathologischen Anatomie der Schusswunden, Leipzig 1872, Tabelle L,sowie H.Schmidt, Zur Behandlung der mit Arterienverletzung kom-plizirten Schussfrakturen (Deutsche militärärztliche Zeitschrift, V,1876, S. 545 ff.). Siehe auch den nachstehenden III. Abschnittdieses Kapitels: Unterbindungen.

Wenn indessen die bei Aufstellung der Uebersictabis XVIII hinsichtlich des Begriffes der unmiiiiGefässverletzung geübte Beschränkung das Zalverkleinert, so ergiebt sich daraus doch der Gernejede Willkür und Unsicherheit ausgeschlossen i

Am häufigsten (14 mal) geschah laut Uebefiittldie Gliedabsetzung nach unmittelbarer GefässverletnWunden des Unterschenkels, und zwar (Uebersichtund XVIII) 7 mal am Unterschenkel selbst,(wegen Unterschenkelwunden) am Oberschenkel. I 1 1Oberschenkelwunden mit Gefässverletzung vorgenoiAmputationen hatten begreiflicherweise, da sie nneinzigen Ausnahme sämmtlich die gefährlicher'schenkelabsetzung nöthig machten, das ungÜDStsgebniss. Die eben erwähnte Ausnahme bildet ::No. 39 in Uebersicht XVII. Bei diesem trat nacM(Folgt Uebersicht XVII und XVIII. Fortsetzung des Textest