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3. Chirurgischer Theil A (1890) Die Verwundungen durch Kriegswaffen bei den Deutschen Heeren im Kriege gegen Frankreich 1870/71 : Allgemeiner Theil
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III. Kapitel: Grössere Operationen.

BandHI. Allgen,,

anderer Gliedmaassenknochen 18 mal, 1 ) Schussbrüche vonSchädel- oder Gesichts- oder Rumpfknochen 4 mal, 2 ) ausser-dem 1 mal Verletzung des Armnervengeflechts, 3 ) ausgedehnteWeichtheilwunden 5 mal. 4 ) Auch unter den sonstigen Neben-verletzungen, bei denen eine sichere Bezeichnung fehlt,scheint sich noch manche an und für sich nicht unbedenk-liche zu befinden. 5 )

Unter den Vorgängen an der die Gliedabsetzung be-dingenden Wunde selbst nehmen die Blutungen undBrand als die weitaus häufigsten, und wenngleich nichtgefährlichsten, so doch immerhin auch das Leben sehr starkbedrohenden Komplikationen das nächste Interesse in An-spruch. 6 ) Aus den Tabellen II bis VII der Operations-statistik erhellt, dass die wegen Blutung und Brandvorgenommenen Gliedabsetzungen ein besonders ungünstigesErgebniss gehabt haben. In den genannten Tabellen sindderartig bedingte Absetzungen aufgeführt

im Schultergelenk .

2 mit

2 Todesfällen,

am Oberarm . . .

42 mit

26 Todesfällen,

im Ellenbogengelenk

1 mit

1 Todesfall,

am Oberschenkel. .

100 mit

79 Todesfällen,

im Kniegelenk . .

1 mit

Todesfall,

am Unterschenkel .

39 mit

21 Todesfällen,

185 mit 129 = 70 § Todesfällen.

Ein Vergleich dieser Zahlen mit Uebersicht VI (S. 209)lässt erkennen, wie viel besser die nicht in der beregtenWeise erschwerten Gliedabsetzungen nach allen daselbstaufgeführten Arten der Verwundung verlaufen sind.

Die Tabellen der Operationsstatistik zeigen desWeiteren, dass von 163 Gliedabsetzungen wegen Blutungund Brand, bei denen die Zeit der Ausführung bekanntist, nur 20 = 12.2 £, also bedeutend weniger als nachallen anderen Wunden (vergl. Uebersicht VII auf S. 210/211),primär zur Ausführung kamen, dass jedoch dieser Umstandkeinesfalls als Hauptgrund der höheren Sterblichkeit an-gesehen werden kann, da auch die primär vorgenommenenOperationen dieser Art in 65.o £ (die sekundären in 70.i £)zum Tode führten, also häufiger als selbst die sekundärennach anderen Wunden.

Im Uebrigen bedürfen die erwähnten Zahlen (auchabgesehen von den in der Operationsstatistik noch nichtmit berücksichtigten Nachträgen) einer Ergänzung, theilswegen der Zusammenfassung zweier, nur theilweise voneinander abhängiger Komplikationen, theils deshalb, weil

!) Siehe Uebersicht XIV No. 14, 29, 43, 51, 56, 61, 62, 82, 84,86, 89, 90, 91, 95, 96, 97, 103, 110.

2 ) Siehe ebendas. No. 1, 22, 34, 41.

3 ) Siehe ebendas. No. 36.

«) Siehe ebendas. No. 6, 28, 32, 44, 88.

5) Siehe in Uebersicht XIV insbesondere No. 7, 10, 42, 85,98, 101.

6 ) Siehe zu dem Folgenden die Kapitel VII bis XI im SpeziellenTheile dieses Bandes, sowie den nachstehenden III. Abschnitt diesesKapitels: Unterbindungen.

bei Aufstellung der Tabellen der OperationsstatistiiAllem die Trennung nach Granat- und Gewehrschusseinerseits, nach Gelenk- und Diaphysenwunden andere!ins Auge gefasst war, so dass daselbst unterbezw. Brand" nur diejenigen in solcher Weise koiFälle erscheinen und zwar ohne weitere Trennuncpjder Art der Verwundung, welche nicht scheuder anderen Gruppen Aufnahme gefunden haben.

Die Gesammtzahl derjenigen Gliedabsetzungen,welchen im V. Bande dieses Berichtes und in den S;trägen vorausgegangene Blutungen erwähnt Mträgt (laut Uebersicht XV, S. 241) 170, wovon 1*)71.8$ zum Tode führten. Von der GesammtzahlBlutungen waren 57 nachweislich durch unmittelGefässverwundung veranlasst, 13 waren FolgenGefässverletzung (durch Splitter) oder von Anfresder Gefässe im Verlaufe von Wundkrankheitenist die Ursache der Blutung nicht angegeben. Bei 4ST.wundeten ging der Gliedabsetzung zum Zwecke derStillung Unterbindung voran. Weitere Einzelheitenaus der genannten Uebersicht gleichfalls ohneersichtlich, insbesondere auch, wie die betreffendenT]hältnisse nach Schussbrüchen sich darstellen. Im Ganzendanach nachweislich 121 Amputationen (mit 86 = ][Todesfällen) wegen Schussbrüchen mit Blutung vt(nommen, darunter 36 (mit 22 = 61.i § Todesfällen)unmittelbarer Gefässverletzung. Bei 21 durch SehnstVerwundeten war der Gliedabsetzung Unterbindung voigegangen; 15 = 71.4$ dieser 21 Operirten starben.

Unter den 49 Gliedabsetzungen nach Blutungdenen das Vorhandensein eines Knochenbruches niclsichtlich ist, findet sich bei einem grösseren Theile ähaupt keine nähere Angabe über die Art der Verm

Die 57 Fälle von nachgewiesener unmittelbnjGefässverletzung sind in Uebersicht XVJ unterrücksichtigung der verletzten Körpergegend besondergeführt und je nachdem Unterbindung vorausgewar oder nicht in den Uebersichten XVII undunter Hervorhebung der charakteristischen Umstäisammengestellt. Unmittelbare Gefässverletzung istnur da als zweifellos angesehen, wo entweder diesesI|kommniss oder stärkere primäre Blutung ausdiiderwähnt wird, oder wo aus der Vornahme primärer»bindung oder aus der frühzeitigen EntstehungAneurysmas mit Sicherheit auf erhebliche primäre Blnach aussen oder in die Gewebe geschlossen werde:Obwohl die in Uebersicht XV aufgeführten 100ohne nähere Angabe der Ursache (ebenso wie die 15anderer Ursache") sämmtlich Sekundärblutungen darsidürfte freilich ein grosser Theil auch jener hundert alsliunmittelbarer Gefässverletzung anzunehmen sein,stand, dass primäre Blutung sich nicht ausdrücklich veffifindet, kann nicht als zweifelloser Beweis dafür(Folgt Uebersicht XV und XVI. Fortsetzung des Textes auf ä.