den Anfang, und erst nachdem er sich überdie Erfordernisse eines Nominalkatalogs, na-mentlich auch über die bei Eintragung ano-nymer und pseudonymer Bücher zu befol-genden Grundsätze gründlich unterrichtethat, gehe er zum Franckischen Realkatalogüber. Hat er beide so studirt, dass er ausihnen die bei ihrer Bearbeitung befolgtenGrundsätze zu abstrahiren im Stande ist, sogehe er zu ihrer Vergleichuug mit andernKatalogen über, um sich durch den Gegen-satz die Vorzüglichkeiten beider Meisler erstrecht anschaulich zu machen. Vorerst legeer neben Audiffrcdi deuBarbcrinischeu, Bod-lejanischcn oder deu neuen Upsalschen *)Katalog, und er wird nun aus eigner Prü-fung einsehen lernen, was das Vorzügliche-re sey und warum. Hat er diese Verschie-denheiten auffinden und über ihren Werlh
*) Letztern habe ich bibliothekarisch zu wür-digen versucht in der Jenaisch. Litt. Zeit. 1817,Ergänzbl, Bd. 2. num. 71.