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3. Chirurgischer Theil A (1888) Die Verwundungen durch Kriegswaffen bei den Deutschen Heeren im Kriege gegen Frankreich 1870/71 : Spezieller Theil: Verwundungen der einzelnen Körpergegenden ; zweite Abtheilung: Verwundungen der Gliedmaassen
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VIII. Kapitel: Verwundungen des Oberarms.

Band III. Spez. Theil.

LaufendeNo.

1

Bezeichnung des Verwundeten.Tag und Art der Verwundung.

2

Verlauf, spätere Zustände u. s. w.3

Dauer

der

Lazareth-

behandlung.

4

48.

L. B., vom Sächsischen 4. In-fanterie-Regiment No. 103, ver-wundet am 29. August 1870 beiNouart: Gewehrschussbruch desrechten Oberarms ohne Splitterung.Eingang vorn unterhalb der Gräten-ecke, Ausgang hinten, etwas nachinnen, in gleicher Höhe. An derhinteren Seite des Oberarmes aus-gebreitete Blutergüsse in Folge desNiederstürzens.

Blechschienen, vom 5. September 1870 an gefensterter Gyps-verband, welcher bis zur vollendeten ersten Vereinigung einmalgewechselt wird. Anfänglich starke Schwellung des Armes und derSchulter, welche am 5. September soweit abgenommen hat, dass dieDiagnose des Bruches mit Sicherheit gestellt werden kann. Eiterungmassig bei recht gutem Allgemeinbefinden. Ende September werdenaus der Ausgangswunde 2 kleine Splitter entfernt. Am 17. Februar1871 mit fast verheiltem Bruch „geheilt" entlassen. Keine Ver-kürzung.

A7> Monate.

49.

K. B., vom Colbergschen Grena-dier - Regiment (2. Pommersches)No. 9, verwundet am 30. November1870 bei Villiers: Zerschmetterungdes linken Oberarmknochens durchGewehrschuss. Kein Ausgang.

Am Tage der Verletzung Entfernung der Kugel und mehrererKnochensplitter. Lagerung des Armes auf Häckselkissen. Oelcharpie-verband. Am Ende der zweiten und Anfang der dritten WocheZellgewebsentzündung, welche ausgedehnte Einschnitte nach demSchulter- und Ellenbogengelenk zu nöthig macht. Am 2. Februar1871 geheilt entlassen. Feste Vereinigung. Narbige Verwachsungenin der Achselhöhle und um das Ellenbogengelenk herum. Erheb-licher Muskelschwund am ganzen Arm. Völlige Steifheit des linkenEllenbogen- und nahezu völlige Unbrauchbarkeit des linken Schulter-gelenks.

3 Monate.

50.

A. B., vom Kaiser AlexanderGarde - Grenadier - Regiment No. 1,verwundet am 18. August 1870 beiGravelotte: Gewehrschussbruch desrechten Oberarmes ohne bedeutendeSplitterung, zugleich mitVerrenkungdes verletzten Oberarmes.

Die Heilung des Bruches im Schienenverbande nimmt unter ge-ringer Eiterung und zeitweiliger Abstossung kleiner Knochen-stückchen ungestörten Verlauf. Nachdem feste Vereinigung zuStande gekommen, gelingt am 3. Dezember 1870 unter Zerreissungneugebildeter Stränge in der Chloroformbetäubung die Einrenkung.Mitte Januar 1871 wird ein grösserer Knochensplitter ausgezogen.Am 4. Februar mit geschlossenen Wunden geheilt entlassen.

oV's Monfite.

51.

A. B., vom Grossherzoglich Meck-lenburgischen Füsilier - RegimentNo. 90, verwundet am 8. Dezember1870: Gewehrschussbruch des linkenOberarms mit erheblicher Splitte-rung und starker Blutung. Eingangvorn, Ausgang fehlt.

Am 11. Dezember 1870 Entfernung zahlreicher Splitter undder Kugel, welche in mehrere Stücke getheilt ist (Chloroform-betäubung.) Darauf Schienenverband, Eis. Reichliche Eiterung.Ende Dezember ausgedehnte Einschnitte wegen Eiterverhaltuug.Gefensterter Gypsverband. Am 28. Februar 1871: Heilung.

3 Monate.

52.

G. B., vom Garde-Füsilier-Regi-ment, verwundet am 18. August1870 bei Gravelotte: Splitterbruchdes linken Oberarms. Eingang aminneren Rande des zweiköpfigenMuskels; zwei Ausgangsöffnungen:l) am äusseren oberen, 2) am inne-ren unteren Rande des Bauches desdreiköpfigen Muskels. GleichzeitigStreifschuss an die linke Brustseiteim dritten Zwischenrippenraum.

Entfernung von Splittern am Tage der Verwundung. Karbol-verband, Feststellung durch Schienen. Am 2. September 1870:reichlicher Kallus. Ende September übersteht B. linksseitige Lungen-entzündung, welche von der Streifschusswunde ihren Ausgang ge-nommen hat. Am 27. Dezember entlassen. Feste Vereinigung.Völlige Aufhebung der Empfindung im Bereiche des 1., 2. und3. Fingers, gegen welche der konstante und induzirte Strom er-folglos angewendet wird.

4 '/a Monate.