Anredeformen: der Ehrenname. 673
unumgänglich*). Endlich das Familienverhältniss. Ueberallin der Welt nennen die Kinder ihre Eltern nicht beimEigennamen, sondern Vater und Mutter, und voraussichtlichwird diese Anrede in diesem Verhältniss niemals demEigennamen Platz machen.
Unter diesen drei historischen Anlässen des Gattungs-namens behauptet der letztere offenbar die erste Stelle.Die Kinder sind es gewesen, welche mit den ersten Lauten,welche sie stammelten, den ersten Gattungsnamen für diePerson aufgebracht haben. Ag ihn haben sich bald aufdemselben Boden der Familie oder des Hauses andere fürdie übrigen Verhältnisse der Verwandtschaft und der häus-lichen Abhängigkeit angeschlossen.
So dürfen wir die Familie und das Haus als den Ur-sitz des Gattungsnamens für die Person bezeichnen, und andiesen Anfang knüpft auch die weitere Geschichte desselbenan. Von der Familie und dem Hause sind die Namenauf andere Verhältnisse übertragen; die Verhältnisse, dieman hier vor Augen halte, haben das Vorbild sowohl fürdie ethische Erfassung als für die sprachliche Bezeichnungder ihnen ausser dem Hause nahe kommenden abgegeben,in derselben Weise wie die Verfassung des Hauses ge-schichtlich als Prototyp der staatlichen Gemeinschaft ge-dient hat. Ein in dieser Richtung von mir angestellter
*) Bei Homer kommen auch hier bei vornehmen Personenepitheta ornantia hinzu, z. B. bei den Fürsten: Erhabene Fürstenund Pfleger, Od. VII. 186, VIII. 11, 26, 97, 387, 536, llias VII. 385,XI. 587.
v. Jlioring, Der Zweck im Recht. II. 3. Aufl. 43