VORWORT. XXXXI
alle Zusätze, sachlichen Unterschiede, Fehler und Lüchen, nicht aberDiscrepanzen der Schreibung bei Vor- oder Ortsnamen, auch nichtder Ausfall von Landschaftsangaben hinter Ortsnamen. Weil schonG manche Nachrichten über Gralisimmatrilculationen brachte, nahmich aus B die sämtlichen analogen Notizen in den Text auf; eineMitteilung aller in B verzeichneten Gebühren hätte sich ohne Parallel-druelce von 0 und B schwer bewerkstelligen lassen und Angesichtsihrer unwesentlichen Schwankungen kaum sonderlichen Nidzen gestiftet.Denn sehr häufig entrichteten mehrere Personen eine gemeinsameTaxe. Liess übrigens dieser Umstand auf engere Beziehungen zivischenihnen schliessen, so fand er im Personenregister Erwähnung. Fürden Zeitraum von 1734—43, in ivelchem B die Textgrundlage bildet,mussten selbstverständlich seine Lesarten ebenso vollständig mitgeteiltwerden wie sonst nur die von C: da das Wort gratis hier einenintegrierenden Bestandteil des Textes ausmachte, leam ihm überallAntiquaschrift zu, ivährend es im Variantenapparat der vorangehendenPartien dann kursiv gedruckt tvorden war, ivenn nur der Ausfalleiner Gebührenzahl oder ein Strich die Taxenfreiheit angezeigt hatte.Der Vergleich der in BDM vorliegenden Einträge tut dar, dass CRmit der Orthographie recht willkürlich umsprangen. Lch habe deshalbdie Formen der Familiennamen in den Text eingeführt, ivelche BMund, soweit als sie dort eigenhändig ivaren, D aufiviesen: denn einin D vom Depositor oder Notar geschriebener Name kann gegenüberC nur gleichen, nicht höheren Wert beanspruchen und muss darummit einem Platz in der Note vorliebnehmen. Unbedingt verlässigsind freilich ehedem selbst Aidographa nicht geivesen: derselbe Mannnennt sich 18425 in B Mayr, in G May, 19371 in B Volck, in GVolk. Anders steht es mit den Vornamen. Sie haben ihre festeGestalt, deren orthographische Nuancierung durch das Lndividuumgleichgiltig ist: ob Jemand sich Henricus oder Heinricus, Johannesoder Joannes, Balthasar oder Baltasar schrieb, interessiert nicht.Zwar gab ich die vom Text abweichenden Formen der eigenhändigeingetragenen Vornamen aus BDM an, aber nur in den Anmerkungen,und unterdrückte die der nicht eigenhändig eingetragenen überhaupt.Gleichfalls nur in den Anmerkungen konnten manche genaueren An-gäben von D oder B Unterkunft finden, weil nichts dafür sprach,dass sie. der Vorlage von GB angehört hatten. Erwähnt sei noch,dass ich in der Schlusspartie von 1743 an gewisse leichte Schreib-versehen aus B nicht anführte, wenn G sie vermieden hatte, z. B.19228 Lindavienis statt Lindaviensis, und dass ich Differenzen