Druckschrift 
4,1,b (1876) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1529 bis 1532
Entstehung
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Bemerkungen.

1. Die Zahlen beziehen sich aus die Tertseiten der Abschiede; auf die Beilagen und die Anhänge ist nur bei den Hanpt-

materien Rücksicht genomnien.

2. Wenn ein Gegenstand, ein Orts- oder Personenname auf derselben Seile mehrmals erscheint, so wird dies durch die hinter

der betreffenden Zahl in () beigefügte Ziffer angedeutet.

3. Bei Verweisungen bedeutet M.-N. Materienregister, O.-R. Ortsregister, P.-R. Personenregister. Wo auf einen Artikel im

gleichen Register verwiesen werden muß, ist diese Abkürzung weggelassen.

4. Die Orte, wo die Tagleistungen gehalten worden sind, verzeichnet Anhang III.

5. Die Namen der Tagsatz ungsgesandtcn sind, nach den Ständen geordnet, in Anhang II. zusammengestellt, weschalb im

Personenregister jeweilen dahin verwiesen wird.

K. In den Anhängen wie in den Registern zeigt H. hinter einem Geschlechts- oder Ortsnamen an, daß der Taufname unbekannt sei.

7. Als Hauptartikel des Materien-Registers sind mit besonderer Ausführlichkeit behandelt die Titel Botschaften, Briefe,

Bünde; Herrschaften, gemeine; Klöster; Kriege; Landfrieden; Religionssachen; Tagleistungen.

8. Den eigenthümlichen Verhältnissen des dargestellten Zeitraums und der Natur des verarbeiteten Stoffes gemäß mußte auch das

Orts-Register einläßlicher als sonst behandelt werden.

9. Im Personen-Register konnte die Heimat oder der Wohnort nicht immer sicher angezeigt werden; bei Einzelnen mußte der

Name einer Landschaft genügen; bei einigen Andern wurden zwei (sncccssiv geltende) Aufenthaltsorte genannt. Zubeachten ist noch, daß bei den in Anhang II. verzeichneten Personen nur die Angaben, die sich nicht ans deren Eigenschaftals Gesandte beziehen, in das Register aufgenommen sind.