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4,1,b (1876) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1529 bis 1532
Entstehung
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Seite 257, Zeile 8 von oben, soll es heißen: Morgen st. morgen ...

263: Note 31 könnte besser nach N. 27 folgen.

265, Zeile 2 von oben, soll eS heißen: 1529, st. 1521.

272, 13 stehen: letster art., st. lester...

285, 3 nnlen, N. 46, st. Nr. 46.

266, 9 oben, (Nr. 146 nnd 169), st. (168).

295, 12 Langmiihle. . .

317, 15 unten,,, da? sy im, st. daß...

Nr. 156 glauben wir jetzt, einem treffenden Winke von Theodor von Liebenau solgend, richtiger aus 16. August zudatireu, indem das Datum des Berichts von Manuel wahrscheinlich die Octava Lanrentii (17. August) bedeutet.Dasjenige von N. 2 verträgt sich damit sehr wohl, indem die Stadtcanzlei Bern nicht gezaudert habe» wird, demRaths Manuels Folge zu geben.

341, Titel-Zeile: August, st. Juli.

344, Zeile 6 von oben, soll es heißen: auS der Land-, st. und der L.

348, 1 Wolf, . .

349, 2 Zunftmeister. . .

356, 26 (8 2, 3) gehören, materiell, zu S. 355, o.

376, 14 von unten, soll stehen: Entschädigung.

381383, N. 16. Der uns nachträglich zur Kenntnis) gekommene Abdruck von H. Heppe (die fünfzehn MarburgerArtikel, 2. Ausgabe) erfordert einige Bemerkungen. H. gibt ein Facsimile, das den Schriftcharacter des Originalsrecht befriedigend erkennen läßt; derselbe ist auch demjenigen des Zürcher Originals sehr ähnlich. Im Allgemeinenstimmen die Terte gut überein; doch differiren sie häufig in der orthographischen oder grammatischen Wortgestaltnng.Beispiele anzuführen sei hier erspart; dagegen haben wir zu betone» , daß die von uns erwähnten Nachträge beiHeppe in den Tert verwoben sind, daß bei Art. 13 der letzte Satz fehlt, und die Unterschriftenreihe vertauscht ist.Ans die historisch-kritischen Ercurse kann hier nur verwiesen werden, da eine einläßliche Prüfung, bei dem mitunterkleinlichen Material, zu weit führen würde.

387, Zeile 23, soll es heißen: ein erbari g. (Dasein" aus der untern Zeile zu holen).

463: Nr. 266. Nach wiederholter Prüfung des ganzen Textes dieses Abschieds sehen wir uns zu der Vermnthung gedrängi,daß derselbe in das Jahr 1528, etwa zwischen Nr. 584 und 585, mit dem entsprechend abgeänderten Datum21. October, zu versetzen sein dürfte. Der in a berührte Hinweis auf die Anträge von Marx Sittich von Ems rc.paßt gut zu Nr. 573 (im vorausgehenden Band); diemerkliche Spannung mit Zürich", die Aussicht auf einenmöglichen Krieg und alle übrigen Andeutungen verstärken den Eindruck; ebenso der Umstand, daß der Krieg (von1529) und der Friede durchaus keinerlei Erwähnung finden; daß ferner die V Orte noch zauderten, die von Aus-wärtigen gebotene Hand zu ergreifen, entspricht nicht weniger der noch zweifelhaften Situation, in welcher sie Zürichdamals gegenüberstanden. Faßt man diese Züge zusammen, so gewinnen endlich auch andere Wendungen einenbestimmteren Sinn. Zur Unterstützung dient sodann einerseits, daß im I. 1528 ein Tag nach Baden wirklich n»din bester Form angesetzt war (S. 1468, ^), während für 1529 dies nicht zutrifft, was im Zusammenhang dereidg. Geschäftsbräuche nicht gleichgültig ist. Datum und Inhalt der beigefügten Noten beweisen nichts, da die Z»°sammenordnnng der Abschiedacten in seltenen Fällen eine correcte ist. Positivere Anhaltspuncte, wie z. B. Korrespon-denzen sie gewähren könnten, stehen uns übrigens nicht zu Gebote.

Seite 412, Zeile 25 von unten, soll stehen: hiezwüschen eim ( einem) rechtstag . ..

436, 16 Goldschmieds.. .

432, 2 oben, geboten hat, so...

441, 2 Lesefehlern...

463: Nr. 232. Laut des noch erhaltenen Protokolls (im Stadtarchiv Frauenfeld), das von Or. I. A. Pupikofer auf-gefunden und copirt, aber noch nicht pnblicirt worden ist, dauerte die Synode jedenfalls bis 16. December (Donstagnach Luciä).

472, Zeile 21 von unten, soll es heißen: Den (5. und 6.?) Artikel. . .

566, 22 sy wäre», st- wärde.

552, 12 oben, betreffend st. betreffend.

564, 22 unten, jemand, st. jemanden.