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4,1,b (1876) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1529 bis 1532
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September 1532.

einander vertragen sind, und was des Ehebruchs halb mit ihm geredet Warden. «Iii. „Deßglichen wie minHerren (van Bern) van Pitt wegen die van Schwarzenbnrg und gottshnslüt (?) des buochwalds wegen diserzyt gerüewigct und diesclbige fach anstan wellend lassen; dach daby mit gesagten Patten van Frybnrg gercdt,dwyl des Spitals güeter in den zilen und marchen des buochwalds, dein hns Rllggisperg gehörig, auch in derlandmarch Grasburg gelägen, daß dieselbigen, so uf des Spittels güeter(n) sitzen, lieb und leid wie anderlandliit der Herrschaft Grasburg mit grichtzwang, reisen und kilchgang, wie van alter har trngind und sichnit absündrind; dann Ivo sy das nit thuon, wurden min Herren solichs an(e) recht nit fallen lassen w-Diese Meinung bringen die Baten van Freiburg heim in der Erwartung, daß ihre Herren gebührlichen Bescheidgeben werden, vv. Dem blinden Ottmann Meyer von Schwarzenbnrg ist eine Kundschaft samt einemEmpfehlungsbrief an den Arzt, den er besuchen will, vergönnt, und dazu 2 Kronen verordnet; seine Frcw,die bettlägerig ist, soll van dem Bogt 1 Mt. Dinkel erhalten. II. Den Büchsenschützcn zu Schwarzenbnrgsoll jede Stadt ein Paar Hosen jährlich geben, die sie verschießen mögen, wenn fremde zu ihnen komme"-KK. Den Amtleuten sollen „zu dreien Jahren" Kleider gegeben werden. I»I». Und da Etliche, die vorigeJahr den Zehnten empfangen haben, des Hagels wegen um einigen Nachlaß bitten, so werden dem Statt-halter 20 Mt. geschenkt mit dem Beding, daß der 4 Pfd. betragende Sagerlohn, den er fordert, darein geht-Ii. Es ist auch beschlossen, des Zehntens halb dahin wie nach Marten, Scholiens und Graudson zu schreiben-Ii.!«.. Nachlässe am Zehnten: Dem Hans Jcrlet 5'/z Mt.; 20 soll er entrichten; dem alten Venner Z"Widen 0 Mt., dem Bendicht Zwalen 5 Mt. IS. Dem Vogt zu GraSburg ist befohlen, mit dem Gerberdes Hauses halb „ufS türest ze merkten", Den Gulden, den die Elfi voriges Jahr bei Jörg Träger

verzehrt hat, soll der Bogt bezahlen. i»ii. Dem armen Lahmen soll er als Almosen 1 Gl. und 1Dinkel geben. «»«». Seckelmeistcr Tillmann und der Bogt zu Grasburg sollen einen Schreiber bestellen, »mdas Urbar noch dieses Jahr zu erneuern, da die höchste Nothdu'rft es erfordert. Was Vcnncr

sel. voriges Jahr bei der Rechnung hier verzehrt hat, soll der Vogt (diesmal noch) für beide Städte bezahlen,solche Kosten sind aber in Zukunft abgestrickt. «l«z. Der Käufer der Badstube zu Schwarzenbnrg sott si^'bezahlen; denn auf den jetzigen Bader will man sich nicht verlassen. S'R'. Der Vogt zu Grasburg h"tetliche schon im letzten Jahr verrechnete Bußen Heuer abziehen wollen; es wird dies aber noch nicht gestattet,zuvor bei den alten Vögten nachzufragen und den Eid zu prüfen und dann eine Ordnung zu machen,welcher die Vögte sich richten sollen. H«. Der genannte Vogt soll von Venner Gilgen den Zehnten ^Sangern" beziehen. It. Die Zehnten soll er künftig verleihen, wie es anderwärts Brauch ist, nämlichKorn und Haber, nicht bloß um Haber, je nach der Art des Getreides jeder Oertlichkcit. m». Der zwissi"'"denen von Provence nnd den Uuterthancn des Herrn von Vauxmarcus bestehende Span wegen der Feldfah^und Tratt („trcttote") wird auf den Tag gewiesen, den die Boten der Städte der Marchen wegen vcrordm"wollen, w. Denen von Graudson soll der Vogt sagen, in Zukunft sollen sie die Kosten von Ehrenladungi"und Weinschenken aus eignem Gut bestreiten; diesmal wolle man die Hälfte des Weines, den sie denen "o"Val Travers geschenkt, übernehmen. Beschlossen 5. Sept. I. Am Donstag den 5. September h^

Hans Reif, Vogt zu Graudson, Rechnung abgelegt. 1. Das Einnehmen beträgt, mit Inbegriff von 9Wein, die zu 1 Krone, 4 Freiburgcr Pfund für 1 Krone gerechnet, in Geld angeschlagen sind, an „Pfenning990 Pfd. 5 Groß 4 Pfg. 2'/, Obb-, an Korn 75 Mt. 6 Köpfe, an Gerste 7 K., an Haber 61 ^2 Quart, alles in Grandson-Maß und Savoycr Münze. 2. Das Ausgeben, 80 Pfd. für die Burghut ""genommen, beläuft sich an Geld auf 717 Pfd. 10 Gr., an Korn 31 Mt. 9 K. 2 Q., an Haber 19 N '