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Juli 1532.
halb dieselben zur Gegenwehr genöthigt gewesen und in solcher Empörung Jörg Tieruner von Bernong durchThomas Müller von Lustnau getödtet und dagegen Ammann Herzog und K. Jäger in der eigenen Gerichtsbarkeit des Herrn von Hms gefangen und nach Altstätten geführt worden sind; da sie ferner „im Hof LustnauGebote und Verbote erlassen, wozu sie kein Recht gehabt, und dadurch den Herrn von Ems in seiner Obr>g°keit geschmälert habe», so hat derselbe seine Botschaft nach Rheincck geschickt, darüber seine Klage angebrachtund die Boten ersucht, im Namen der Obern die von Bernang anzuhalten, ihm für solche muthwillige Hand-lung Abtrag zu thun, die Wiederkehr von dergleichen Freveln zu verhüten, die unverkürzte Verabfolgung sei"^Zinse, Zehnten und Nutzungen aus dem Rheinthal zu sichern und das seit einiger Zeit unbillig Zurückbehaltetzu ersetzen :c. II. Demnach hat man auch die Entschuldigung deren von Bernang angehört, aber nichtnügcnd befunden, sondern von ihnen selbst vernommen, daß sie zu viel daran gethan haben und umspräche bei der Botschaft des von Ems bitten, wogegen sie sich erbieten, in Zukunft dergleichen nicht mehr vor-zunehmen :c. III. Da letztere nochmals Gcnugthuung und Ersatz begehrt, was an sich nicht unbillig wäre,so hat man dieselbe mit allem möglichen Fleiß ersucht, von einer so schweren Forderung abzustehen,armen Leute, die zum Theil durch Mißverstand in solche Handlung gerathcn seien, in Güte zu bedenken >">ddie Sache den gegenwärtigen Boten zn freundlichem Entscheid zu überlassen. IV. Nachdem die Botschaft dicozugestanden, hat man den Span der Parteien aufgehoben und vertragen wie folgt: 1. Die von Bernang undihre Nachkommen sollen dem von Ems hinfür alle gute Freundschaft und Nachbarschaft beweisen, Vergleichefreventliche Handlungen keineswegs mehr unternehmen und den Inhabern des Neichshofes Lustnau in dci»Bezug der Gülten, Zehnten w. keinen Eingriff oder Hinderung thun. 2. Die Handlungen deren von Veruaugund der vier Höfe gegen die Güter des von Ems und seine Untcrthanen sollen ihm und seinen Nachkomme"an ihrer gerichtlichen Oberkeit und alten Bräuchen keinen Nachtheil oder Verkleinerung bringen, . - -die VII! Orte sie treulich handhaben und schirmen sollen und wollen :c.
St. A. Zürich: A. Nheinthnl (Copie aus dem 17. Jahrhdt.). Stiftsarchw St. (Hallen (Neuere Copie)-
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Dieser Abschied bildet mit demjenigen von Norschach (23. Juli) einen Fascikel; letzterer beginnt sogarmehreren Exemplaren ans der Rückseite des zweiten Blattes.
tl fehlt im Zürcher, der hingegen nnd gibt; >t ist im Luccrner, wohl irriger Weise, in den Absch"von Norschach versetzt, i, der im Luccrner fehlt, befindet sich im Zürcher am Schluß des Heftes, durch eimQuerstrich und die Ucbcrschrift „Ein anders" abgetrennt; es möchte zutreffend sein, ihm oben eine Stelle azuweisen.
Zu v. (1532, 10. Juli), Mandat. „Wir von Stett und Landen der nachgcschriben sibenunser Ei dgnoschaft gesandten ratcsamvnlten, nämlich von Luccrn Hans Golder, schulthes; von Urizum Brunnen, seckelmcistcr; von Schwyz Jacob an der Rüti, vogt; von Underwaldcn Claus Amü,Zug Uolrich Bachman, vogt; von Glarus Bernhart Schießer, vogt, und von Appenzell Heim ^alt landamman, von befclch unser aller Herren nnd obern, jetz zno Altstetten im Rpntal by einnndern ""'samioi,^.^kcnnent uns gemeinlich und unverscheidcnlich und thnond kund aller menklichem offenlich in kraft dgcr^ ^Mandaten: Nachdem wir undcr andcrm beruht worden, ivie dann in unser grafschaft und vogttz imallcnthalb predicantcn und mässpriester, hcimsch und frömbd, zuo predigen ufgestellt werdcnt, nnd abev H ^dem, so sy das voll solltcnt cristenlich undcrwpscn nnd leeren, zuo beiden partpen schmütz, schclt cmdusstoßen, das arm cristenlich voll zuo zweyung und Uneinigkeit ine dann zuo cristcnlicher liebi und IV'hmMdamit reizcnt, welches alles zuo widere dem nüwgcmachtcn landsfriden dienet, und darus villichtlicher ein "unfal entspringen möcht; demselben allem vorzuosin habcnt ivir in ganzer guoter cristcnlicher m>dMeinung angescchcn, gebictcnt und wellcnt in kraft discr unser Mandat, daß allcnthalb in gcmcltcr m>s« "