1 148
September 1531,
005.
Ircümrg. 1531, 7. September,
Staatsarchiv Lucern: Acten pteligionshändel. .NantonSarchiv Freiburg: Instructionen II. 24.
Der schriftliche lind mündliche Vortrag des „Anwaltes" von Untcrwaldcn Namens der V Orte wn'vvon dem kleinen und großen Rath beantwortet wie folgt: Man wolle das neulich mit ihnen und der LandschaftWallis eingegangene Burg- und Landrecht in Treuen halten, wie man es früher schriftlich zugesagt habe. Weitaber die zur Beilegung des schwebenden Handels („solichs Handels") verordneten Voten noch abwesend („uß-ländig") seien, und man nicht wisse, wie die Dinge stehen, wobei man immer noch hoffe, daß mit GottesGnade etwas Gutes gefunden werde, so bitte man die V Orte zum höchsten, noch einige Zeit auszuharrenund nichts Unfreundliches anzufangen, sondern die Folgen wohl zu betrachten, die für sie und gemeine Eid-genossenschaft daraus, entspringen könnten, indem man von Warnungen und Drohworten höre, die dem Bote»zum Theil schriftlich mitgetheilt werden; es lasse sich nämlich wohl bedenken, daß Freiburg im Fall eines Kriegsansbruches (von Savoye» her), weil an der Grenze gelegen, mit Macht aufbrechen und das eigene Land beschütz»müßte. Wenn aber die ausgesendeten Boten heimgekommen, wolle man ans ihren Bericht sich weiter ent-schließen und allezeit thun, was der Eidgenossenschaft zu Gutem diene und den bestehenden Pflichten gemäß si»
Die Ausfertigung, Original ans der Frciburger Canzlci, hat gar kein Datum; dagegen ist das Coneeptim Frciburger Jnstrnetionsbnch daiirt.
000.
Berit. 1531, 8. September.
Staatsarchiv Bern: Nathsbuch Nr. 230, i>. 280.
Boten von Freiburg legen nach langer Rede einen Mahnbrief ein. Es wird derselbe nicht beant-wortet, sondern auf die am 4. d. gegebene Erklärung hingewiesen und eine' Botschaft angekündigt. — Bgt-Nr. 608.
007.
Freilmry. 1531, II. und 12. September.
.^atttvasavchiv Freiburg: Nathsbuch Nr. 49.
Jahrrechnung der Städte Bern und Freiburg, für die Herrschaften Murtcn und Echallens. 'Gesandte von Bern: Sebastian von Meßbach; Seckelmeister Tillmann.
»