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4,1,b (1876) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1529 bis 1532
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September 1531.

Rossie" sind 10 Pfd. an den (hnndterten" ?) Fischenzenzins nachgelassen. Die vonBinvillar" sukteufür die 1t Mt. Zehntkorn »nd Haber IVO Pfd. geben, «i. Den Schützen don Grandson gibt jede Stadtein Schürlitztnch. v. Hngo Darnais von Orbe erhält die Zusage, das; der an seinem Hause gelegene Gartender Klosterfrauen ihm vor jedermann überlassen werde, iv. Auch ist beschlossen, das lirbar- oder Zinsbnchvon Grandson bis Martini zu erneuern, da es nöthig ist. Einer armen Frau von Schwarzcnbnrg hatman um Gottes willen 1 Gl. gegeben. Die von Sehwarzenburg sollen 20 Kronen erhalten für denWein, den sie im Genfer Krieg nach Lausanne geführt haben, als Beisteuer an die Nciskostcn. Derjenige,der gegen den Prädicanten von Gnggisberg mit einem Messer geworfen, soll berechtigt werde». Bendicht

Zwalen und Christen Fransey erhalten je 2 Mütt Nachlas; am Zehnten. I»I». Des Hans Gilgen Soh»soll seines Frevels (?) wegen 12 Gl. zu Händen der beiden Städte ausrichten. Der Zehnten zuSan-geren" (la Sagne?) soll eingeschrieben und künftig wie andere ausgerufen werden. Am 6. September hat

Hans Reif, Bogt zu Grandson, seine erste Rechnung abgelegt. Das Einnehmen beträgt: An Geld 1289 Pfd'8 Gros; 6 Hz Pfst-, an Korn 101 Müit, an Gerste 17 Kopf, an Haber 51 Mt., in Grandson-Mas; undSavoher Münze; die Bußen und dasLob" sind ausgeschlossen, der Kastenzins abgezogen. Das Ausgebtmacht, mit 80 Pfd. für Vnrghnt, 365 Pfd. 1 Gros; an Geld, an Korn 28 Mt. 4 K. 2 Viertel (karteron")-an Gerste 1 K-, an Haber 12 Mt. 10 Vtl. Von dem Ueberschnß der Einnahmen gebührt jeder Stadt anGeld 462 Pfd. 3'/, Gr.. an Korn 36 Mt. 3 K. 3 Vtl., an Gerste 8 K.. an Haber 19 Mt. 1 K-Desselben Tages hat seine erste Rechnung gegeben Peter Stänbi, Vogt zu Grasbnrg. Es beträgt dasEinnehmen an Geld 325 Pfd. 18 Schl. 9 Pfg. 1 Ort, an Mischelkorn 4 Mt.. an Gerste 4 Mt.. an Dinkel27 Mt., an Haber 239 Mt., in Berner Münze und Maß; der Kastenzins ist abgezogen. Dagegen beläuftsich das Ausgeben,sampt jf und iij mal, eins umb inj ß gerechnot, »nd lxxx lib. bnrghnot", an Geld134 Pfd. 1 Schl., an Mischelkorn und Gerste nichts, an Dinkel 1 Mt. Von dem Vorschuß hat jede Stadtzu empfangen an Geld 96 Pfd. 8 Sehl. 10 Pfg. '/, Oertli, an Mischelkorn 2 Mt., an Gerste 2 Mt-,Dinkel 13 Bit., an Haber 119 Mt. 6 Mäß.

Zu nllsälliger Ergänzung könnte die sehr iveillänfige Instruction von Frei bürg dienen, die sich in Ba»dII (k. 21st23 n) der Freiburger Jnstrnctionsbücher findet.

MmtlMl). 1531, 6. bis 21. September.

Staatsarchiv Zürich - Acten Mtisserkrt-g.

Gemeinsame Unterhandlungen mit dem Castellan von Mnsso, vertreten durch Joh. Baptist de Medü'is' Abgeordnete der Eidgenossen und der Bünde: Heinrich Nah» (Zürich), Michel Lnchsinger (Glarus)-Hans Stampa (Bergest), Thomas Spiegelberg (Schaffhauscn).

Da ein Bericht über den Gang der Verhandlungen »icht vorhanden ist, so haben wir unS an die beid-festigen Friedcnsvorschläge zu halten, die wir hier folgen lassen. Alle einschlägigen Acten sind von der gll'lHand, die in der deutschen Correspondenz der Mailänder Canzlei nie abgelöst wurde, und zwar nnmsttclinfolge jeder einzelnen Konferenz ausgefertigt, freilich ohne Daten.