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4,1,b (1876) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1529 bis 1532
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Juni 1531,

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wisse, wieseltsam" die Gemeinden seien, und die Gebräuche ihres Landes kenne. Man erwarte stündlich neueBotschaften ans dem Lager und werde solche eilig melden. St. A. Zim-h-. A. 11, Capp. Krieg.

534.

PcterlmiM und MiMmrg. 1531, 4, Juni f.

Staatsarchiv Bern: Instructionen, v. 77.

I- Michel Augsburgcr, Gesandter von Bern, ist beauftragt, in Payerne am Sonntag vor der Er-oberung des Bundes*) der ganzen Gemeinde vorzuhalten, wie ihren Zusagen zuwider der christliche Glaube^ Fremden und Heimischen augefochten und den Angehörigen besonders verboten werde, von dem Gotteswort0 reden und es zu lesen, wie auch die evangelische Predigt nicht zugelassen werde, was Bern zum höchsten^'danre, weschalb es wissen wolle, ob die Gemeinde bei ihren Versprechungen bleiben und jedermann desGlaubens halb ungestraft lassen wolle oder nicht; darüber solle sie durch eine Abstimmung entscheiden. Wenn

entspricht, so sollen die Boten den Eid vorsagen (geben") und den Bund erneuern, im andern Fall deß-halb sichjcht einlassen, sondern heimkehren, dabei aber anzeigen, daß man hier nur unter gewissen Bedin-!0ngen schwören wolle.

II- Auch die von Avenche(s) sollen ernstlich ermahnt werden, ihrer Zusagen eingedenk zu bleiben, dasEtliche Wort ungehindert predigen zu lassen, die Verkündigcr und Zuhörer nicht zu strafen oder zu verspotten,

niemanden zum Wort Gottes oder zur Messe zu zwingen; denn Beleidigungen gegen Anhänger desbtteswortes wurde man nicht ungeahndet hingehen lassen. Das alles soll an beiden Orten in dem SinneAbgebracht werden, daß man jedermann frei wissen und niemandem gestatten wolle, Gewalt zu üben.

Zu l. In gleichem Sinne wurde in Bern verfahren laut der Aufzeichnungen im dortigen Rathsbuch(Nr. 229, t>- 294), wo vorbehalten ist, daß der geleistete Eid nicht binden sollte, wenn die Peterlinger den(evangelischen) Glauben anfechten würden.

535.

SoloiljUI'tt. 153i, 7. Juni (Mittwoch u. H. Fronleichnams Abend).

Kantoiisarchiv Tolotl»»r»: NrNmdm.

Erneuerung des alten Burgrechts zwischen Solothnr n und der Stift zu M n n st e r in Granfeldc n

^bndval), nebst Bestimmungen über den außerordentlich einzusetzenden (weltlichen) Statthalter und (Schirm-)Vogt.

Die Beschwörung fand in Bern, Freiburg und Payerne alljährlich auf Trinitatis Natt.