Druckschrift 
4,1,b (1876) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1529 bis 1532
Entstehung
Seite
874
Einzelbild herunterladen
 

874

Januar 1531.

K.. 1. Zu Anfang dieses Tages ziehen die Boten der V Orte an, wie auf dein letzten Tag zu Badenverabschiedet worden, daß Zürich ihren Herren und Obern schriftliche Antwort zuschicken sollte betreffend dieRegierung in den gemeinen Vogteien, daß nämlich in weltlichen Dingen, welche Leib und Gut und andereHändel berühren, dasjenige was unter den Orten, denen die Obrigkeit in jeder Herrschaft gehört, mit derMehrheit erkannt werde, in Kraft treten und vollzogen werden solle; da nun aber die verlangte Antwort nochnicht eingetroffen, so begehren die Boten solche jetzt. 2. Hierauf erwidert die Gesandtschaft von Zürich imNamen ihrer Obern, man werde gebührliche Antwort geben, wenn Uri den Kauflenten von Schawatz wegender ihnen geraubten Habe das Recht gestatte oder dieselbe wieder ersetze, wie es mehrmals verabschiedet undmit der Mehrheit beschlossen worden. 3. Die Eidgenossen von Bern lassen eine schriftliche Antwort verlesenund zwar in folgendem Sinne: lieber den ersten Artikel des jüngsten Abschiedes von Baden, den Vortrag des Votenvon Uri enthaltend, haben Näthe und Burger nicht wenig Befremden empfunden und hätten sie wohl erwartet,solcher Anzüge überhoben zu sein, da sie bisher sich nie geweigert, bei dem Mehr zu bleiben, und viel wenigerals andere Orte dawider gehandelt haben, weßhalb sie hoffen, mit dieser Frage nicht weiter behelligt zu werden,sich auch uicht tiefer darauf einlassen wollen; im Gegentheil, weil das besondere Tagen zu Beggenried, widerden Inhalt des Landfriedens, fort und fort stattfinde, und man täglich spüre, daß alle diejenigen verhaßtseien, die sich des göttlichen Wortes annehmen, so daß auch in Sachen, welche nur Leib und Gut berühren,in einer Weise gemehrt werden möchte, wie es zu schwer, unleidlich und den Herren von Bern nicht gefälligwäre, so wollen sie sich gar nicht verbinden, solches zu halten, sondern frei sein wie von Alter her, indemeine solche „Verstrickung" wohl bald auch andern Eidgenossen nachtheilig und unerträglich würde. 4. DerBote von Glarus antwortet wie Zürich. 5. Nachdem die V Orte diese Antworten vernommen, stellen siean die Boten von Zürich die Frage, ob dieselben weitere Befehle zu eröffnen hätten, welche sie noch zu hörenbegehren, da der gegebene Bescheid nur Ein Ort betreffe, das seiner Zeit gebührend antworten werde. 6. DaZürich ans seiner Erklärung beharrt, so legen die V Orte eine Instruction von ihren Obern ein, die verlesenund jedem Ort in Abschrift mitgetheilt wird. Darauf Bezug nehmend, erklären sich dann die Boten entschlossen,nicht weiter zu tagen, sondern heimzurciten, wogegen die Boten von Bern und Basel bemerken, weil Zürichund dessen Mithaften in der Instruction verletzlich angezogen seien, so sollte auch offen heraus gesagt werden,worin eigentlich ihre Herren die Bünde und den Landfrieden geschwächt und nicht gehalten hätten, da solchesmit der Wahrheit niemals zu erweisen sein werde; wenn aber ihre Obern nicht gemeint seien, so solle mandie Orte nennen, die Schuld haben. 7. Die Voten der V Orte erwidern, sie haben nur diejenigen im Auge,die Zürich in seinen Unternehmungen gewähren lassen und nicht davon abweisen wollen. 8. Die Gesandtschaftvon Zürich entgegnet, ihre Obern haben auf allen Tagen erklärt, die Bünde und den Landfrieden gegenjedermann treulich zu halten, der dies auch thue, und seien noch heute dazu bereit, weßhalb (sie glauben, daß)ihnen nichts Unbilliges angethan worden sei; auf den. Anzug betreffend die Hauptmannschaft zu St. Gallen,welche Lucern zu b?setzen hat, woran es aber von Zürich gehindert werde, sei zu erinnern, daß Bern deßhalban Lucern geschrieben, allein noch keine Antwort empfangen habe. 9. Da die Boten der V Orte sich nichtbewegen lassen, bei andern Geschäften »ntzusitzen, so hat der von Schwyz noch demjenigen von Glarus Ant-wort abgefordert über den Anzug ans dem letzten Tage zu Baden, und nachdem derselbe mitgetheilt, daß seineObern darüber noch keinen Rathschlag gefaßt und ihm befohlen, mir anzuhören, was die andern Orte handelnwürden, und dies wieder heimzubringen, erklärt, daß er Befehl habe, nicht mehr bei Glarus zu sitzen.19. Nach diesem allem haben die Boten der übrigen Orte die genannten Botschaften samt und sonders bei