Druckschrift 
4,1,a (1873) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1521 bis 1528
Entstehung
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Bemerkungen.

1. Die Zahlen beziehen sich ans die Tertseiten der Abschiede; ans die Beilagen nnd die Anhänge ist nur bei den Hanpt-

materien Rücksicht genommein

2. Wenn ein Gegenstand, ein Orts- oder Personenname ans derselben Seite mehrmals erscheint, so wird dies durch die hinter

der betrefsenden Zahl in s) beigefügte Ziffer angedeutet.

3. Bei Verweisungen bedeutet M.-N. Materienregister, O.-R. Ortsregister, P.-R. Personenregister. Wo auf einen Artikel

im gleichen Register verwiesen werden muß, ist diese Abkürzung weggelassen.

4. Die Orte, wo Tag leistnngen gehalten worden sind, verzeichnet Anhang III.

5. Die Namen der Tagsatz nngsgesandten sind, nach den Ständen geordnet, in Anhang II. zusammengestellt, weßhalb im

Personenregister jeweilen dahin verwiesen wjrd.

K. In den Anhängen wie in den Registern zeigt II. hinter einem Geschlechts- oder Ortsnamen an, das! der Taufname unbekannt sei.

7. Als Hauptartikel des Materien-Registers sind mit besonderer Ausführlichkeit behandelt die Titel Bauernkrieg,

Botschaften, Briefe, Bünde; Herrschaften, gemeine; Klöster; Kriege; Religionssachen; Sold-dienste; Tagsatz ungen.

8. Den eigenthümlichen Verhältnissen des dargestellten Zeitraums und der Natur des verarbeiteten Stoffes gemäß mußte auch

das Orts-Reg ist er einläßlicher als sonst behandelt werden.

». Im Personen-Register konnte die Heimat oder der Wohnort nicht immer sicher angezeigt werden; bei Einzelnen mußteder Name einer Landschaft genügen; bei einigen Andern wurden zwei (successiv geltende) Aufenthaltsorte genannt.Zu beachten ist noch, daß bei den in Anhang II. verzeichneten Personen nur die Angaben, die sich nicht auf derenEigenschaft als Gesandte beziehen, in das Register aufgenommen sind.

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