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4,1,a (1873) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1521 bis 1528
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Februar 1527.

werden; dabei glaube es die geschwornen Bünde und seine Pflichten gegen alle Eidgenossen redlich erfüllt zuhaben; um der Wahrheit willen wäre es auch ferner bereit, sich ausschließen und verachten zu lassen; nachdemes aber vernommen, daß die Rathsbotschaften einiger Orte auf dem letzten Tag zu Baden die gänzlich grundloseBefürchtung geäußert, es werden die Leute aus der „Stadt Kyburg" die „Grafschaft Frauenseld" ungewarntüberfallen und einnehmen, und dieses Gerede in den Abschieden heimgebracht haben, als ob dies unzweifelhafteWahrheit wäre, wogegen dem Boten von Zürich alles verschwiegen und er nicht um Auskunft ersucht worden, —so sehe es deutlich, daß die Eidgenossen solchen erdichteten Anklagen ohne Weiteres Glauben schenken, was sowohlZürich als der ganzer. Eidgenossenschaft großen Nachtheil bringen müsse, und sei es Willens, was zur Herstellungeines bessern Einverständnisses dienen könnte, nach Vermögen zu fördern; da es aber einsehe, daß es ohne dieTheilnahme der sechs Orte, die ebenfalls Frieden und Einigkeit suchen, und zu denen es ein besonderes Vertrauenhege, nichts ausrichten würde, so bitte es sie um ihre Unterstützung und zu diesem Zwecke um Abordnung ihrerBotschafren auf Sonntag nach Lichtmeß (3. Febr.) nach Zürich, denen es alsdann seine Meinung eröffnen werde,damit man Rathschläge fassen könne, wie das Vorhaben am ersprießlichsten ausgeführt werden könnte. Bitte umschriftliche, umgehende Antwort. St. A. Zürich: Missivm. — St. A. Bern: kirchliche Angelegenheiten.

Einen Abdruck des vollständigen Textes hat Zellwcger, Urk. III. I, 239—242, nach einem im LandesarchivAppenzell I. R. gefundenen Original.

2) 1527, 25. Januar (Freitag nach Sebastian). Schaffhausen an Zürich. Antwort auf dessen Schreibenvom 23. d. M. Es solle glauben, daß man das Widerwärtige, was ihm bisher begegnet, bedauert habe; manwisse auch nichts anderes, als daß Zürich die geschwornen Bünde redlich gehalten, und hoffe, daß solches fernergeschehe zc. Den angesetzten Tag wolle man gern besuchen und alles handeln helfen, was Zürich und gemeinerEidgenossenschaft zu Frieden und Wohlfahrt diene. . . St.A.Zürich: A.Schaphausen.

3) 1527, 26. Januar. Basel an Zürich. Antwort auf die Tagverkündung. Damit man sich desto besserzu verhalten wisse, bitte man ganz freundlich um die Anzeige, welche Orte geladen, und welche den Tag zu be-suchen Willens seien, zc. K. A. Basel: Missw-n k. 77 b.

4) Am 27. Januar beschloß Bern, den Tag zu besuchen; eine bezügliche Missive fehlt. (RathsbuchNr.2l2).

5) 1527, 23. Januar (Montag nach Pauli Bekehrung). Glarus an Zürich. „Unser früntlich zc. zc. Üwerernstlich schriben uns geton, haben wir verstanden, deßglichen den angesetzten tag in üwer statt mit unser botschaftzuo ersuochcn vermerkt. Nun ist uns ungezwifelt, ir tragen guot müssen der früntlichen antwurt und entschließung,die dann üch . .., ouch andren üwern und unfern trüwen lieben Eidgnossen den fünf Orten by uns an unserganzen landsgemeind beschehen, nämlich by den alten cristenlichen brächen und guot(em) alt(em) Harkomen zuobliben, deßglichen die pündt an jederman (als sich frommen Eidgnossen zimpt) trülich zuo halten. Nun vermeinenwir nochmals nützit harwider ton haben, ouch darwider (ze) tuon nit willens syen, dann wir uns allwegen indem fal, als guoten trüwen Eidgnossen zimpt, guot mittler und das uns zuo frid, einikeit, ouch früntschaft unserlöblichen Eidgnoschaft dienen mög, geflissen haben, wöllen ouch fürter das zuo tuon (ob es erschießen mag)guotwillig und allzit bereit sin". .. St.A.Zürich: A. Gwrus.

6) 1527, 28. Januar (Montag vor Lichtmeß). St. Gallen an Zürich. Anzeige daß es den verkündetenTag bereitwillig besuchen werde und seine Botschaft dazu verordnet habe, zc. St.A. Zürich: A.Stadt S>.

7) I. „Uff nachfolgend Meinung soll unfern getreuwen lieben Eidgnossen, so uff nächstkünftig Sunntag nachLiechtmes in unser statt Zürich ankamen, erscheint und fürgehalten werden, nämlich also:

„Wiewol wir vil zit und jar her mit euwercn Herren und obern, auch andern unfern lieben Eidgnossen ineiner loblichen püntnuß und Vereinigung gestanden, wöliche uns allen und gemeiner unser Eidgnoschaft zuo villob und eren und guotem friden erschossen ist und mit der hilf gottes fürter erschießen wurde, wo wir mit sofrüntlichen und brüederlichen herzen, in maßen wie unser altvordern, die durch einmietigkeit von kleinfiegen dingengewachsen und in ufgang komm syen, gegen einander gesinnet wären, welches aber alles durch unser mißhell (wogott mit siner gnad das nit verhüete) widerumb in abfal kamen möcht, daran wir doch unsers teils gar ungernursach gebint und schuld tragen, sonder vil lieber mit unserm zitlichen schaden davor sin wöllten, sölichs ewernHerren und obern, unser treuw lieb Eidgnossen, zuo disem tag zuo beschriben uns ursach geben hat.