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Dccember 1525,
t». Da auf der letzten Jahrrechnung zu Neuenbürg verfügt ivorden ist, daß der Landvogt die „eigenen"Güter, die sich in den Händen von eigenen Leuten befinden sollten, aus der fremden Hand einziehen solle, undjetzt der Laudvogt meldet, ivie sich die armen Leute darüber beschweren, so hat man das in den Abschiedgenommen, um auf der nächsten Jahrrechnung in Neuenbürg darüber Antwort zu geben, „damit niemant zekurz beschäch." I». Dem Landvogt wird aufgetragen, den Vogt au der Zihl zu entlassen und ihm zu sagen,damit er sich darnach zu richten wisse, daß er auf nächster Jahrrechnuug räumen müsse, e. Da jetzt an einigenOrten in der Fasten Fleisch gegessen wird, so soll jeder Bote heimbringen, daß die VII Orte, die am altenGlauben festhalten, sich vereinbart haben, den sechs Orten kein Fleisch mehr zukommen zu lassen von der jungenFastnacht an; auf dem nächsten Tage soll jedermann hierüber Antwort geben, «K. Auf den Anzug betreffend dieBeschwörung der Bünde ist der Sonntag nach St, tllrichstag (8, Juli) dafür bestimmt; inzwischen soll sichjedes Ort entschließen, wer den andern schwören wolle oder nicht; denn es haben sich schon die meisten (die VII)Orte entschlossen, denjenigen, die von dem alte» christlichen Glauben abgefallen, nicht mehr zu schwören, so lange sieauf ihrem Unternehmen beharren. « . Betreffend das Geleit für den Lombard und Mithafte von Basel wirdbeschlossen, denselben dieses Geleit nnfzukünden, indem gemäß den Bünden die Eidgenossen kein Geleit gegeneinander bedürfen. L. Endlich habe» sich alle Orte, mit Ausnahme von Glarns, entschlossen, den Neversbriefüber Neuenbürg auszustellen; Glarns wird daher freundlich ersucht, sich darin nicht zu söuderu oder auf deinnächsten Tag zu erklären, ob es allein mit Bern ins Recht stehen wolle. 55. Da gemeldet ivird, daß auch dieGraubündner stark zur lutherischen Lehre neigen, so soll ans dem nächsten Tag jeder Bote Vollmacht haben, mitihren Boten darüber ernstlich zu reden oder ihnen zu schreiben. I». Es weiß auch jeder Bote, daß die Graubündnerdas Schloß Eleven eingenommen, und daß ein Waffenstillstand von zwei Monaten geschlossen ist. j. DieVII Orte (?) wollen den Schultheiß Vögeli für seine ungeziemenden Reden zu Walenstadt berechtigen; es soll daherjeder Bote auf den nächsten Tag instruirt werden, dafür einen Tag anzusetzen. Ii,. Jeder Bote weiß, was DoctorEck uns geschrieben hat. I. Heimzuberichten, was in dein Streit zwischen dem Bischof und den Eidgenossen vonBasel gehandelt ivorden ist, 1«. Der Abt zu Stein hat schriftlich und durch den Landvogt im Thnrgan dasGesuch gestellt, ihm zu erlauben, die Einkünfte seines Klosters im Thnrgan in Haft und Verbot zu legen, wasman ans Genehmigung der Obern hin bewilligt, r». Für alle unerledigten Geschäfte wird ein Tag nach Lucernangesetzt auf Dienstag vor St. Sebastian (16. Januar 1526). «. Dem Begehren der österreichischen Botschaft,vier gefangene Banditen, die der Laudvogt im Thurgau verhaftet hat, auszuliefern, wird, doch „mit Fürworten,"willfahrt, A». Auf den Anzug derselben Gesandtschaft, betreffend das Geschütz, das die hegauischen Bauern nachDießenhofen geführt, wird denen von Dicßenhofen geschrieben. «Z. Sie bringt ferner an, es sei dem Sohnedes Wolf von Homburg ein Erbe im Thurgau zugefallen, wovon der Landvogt den Abzug begehre, und bittetum den Nachlaß desselben. Da der Landvogt noch nicht weiß, wie groß das Erbe ist, so soll er sich darnacherkundigen und auf den nächsten Tag schreiben, wo nian endliche Antwort geben wird. Heimzubringen, ob manihm viel oder wenig oder nichts nachlassen will, ». Der Landvogt im Thurgau wird über seine Beschwerdengegen Zürich in Gegenwart von dessen Boten verhört; es berühren dieselben theils das Interesse der nenn Orte,theils seine eigene Person, nämlich." 1, Wegen deren von Burg zu Stein; 2. wegen deren von Nußbaumen,indem einige Boten von Zürich sie zum Aufruhr ermuutert haben; 3, daß des „Vögtlis" Sohn von Stammheim(Jacob Wirth) den Wepfcr zu St. Anna, dazu einen Andern und die Eidgenossen beschimpft habe, was nunZürich nicht au das Landgericht wolle kommen lassen; desgleichen wegen Konrad Wepfers, der um seinerSchmähungen willen auch vor das Landgericht geladen ist; 4. betreffend den Abt zu Stein, den die von Zürich