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August 1530.
den Herrn von Greyers dahingefallen. Zur Aufsetzung der Artikel „des Bunds" hoben die Boten Gewalt,soweit solche für beide Theile nützlich und gut sein mögen, sollen ober dieselben hinter sich bringen.
Vgl. Nr. 352. Weiteres war uns nicht erreichbar.
303.
Bern. 1530, 6. August.
Staatsarchiv Bcr»! Rathsbuch Nr. WS, x. lbvss.
I. 1. Eine Botschaft des Herzogs von Sovoyen verdankt den in (dem letzte») Schreiben bezeugtenguten Willen, die Bünde zu halten und zu erneuern; deßhalb seien Boten hieher gefertigt, um die Artikelzu andern; die Vorschläge Berns wünsche er nun schriftlich zu empfangen, damit er seine Gesandten (einläßlich)instruircn könne. Besonders begehre er, daß Bern die Aufnahme von Burgern und das Verfahrengegen Ansprecher ins Auge fasse, indem er den früheren Zustand wieder herzustellen trachte, der (für beideTheile?) ersprießlich gewesen. 2. Die Genfer verletzen die ihm vorbchaltenen Herrlichkeiten, haben einen inseinem Gebiet gefangen und ihm das Haupt abgeschlagen; er habe aber dagegen nicht einschreiten wollen,bevor er es hier angezeigt Hütte. Deßhalb bittet der Gesandte in des Herzogs Namen, in diese» HändelnOrdnung zu schaffen, da sonst nichts Gutes daraus würde. 3. Es sei von dem Hauptmann in Chillon einBrief gekommen (betreffend die Märchen gegen Aelen w.); da bitte er, nicht zu eilen, bis die beidseitigenNechtsame geprüft seien, wofür'Bern einen Tag setzen möge. 4. Die Ledigung von der Bürgschaft lehne ernicht ab, begehre aber noch ein Jahr Frist, w.
1k. (Beschlüsse Berns.) 1. Wenn der Stadtschreiber heimkommt, so sollen er, Venner Willading undSeckelmeister Spillmann die Burgrechte untersuche». 2. Das Ziel für die Ablösung hat der große Rath zubestimmen. 3. Ueber die Märchen etwas zu beschließen, findet man nnthunlich, bis die dorthin geschicktenBoten heimgekehrt sind. 4. Was von Seiten der Genfer geschehen, bedaurc man; zu seiner Zeit wolle manin diesen Dingen gebührlich handeln. An Genf und Frcibnrg wird deßhalb sofort geschrieben.
Zu II. 4. sind folgende Acten zu beachten:
1) 6. August. Bern an Genf. Heute habe der Gesandte des Herzogs von Savoyen über die Verhaftungund Enthauptung eines seiner Unterthanen, nicht angegebenen Namens, geklagt, was man ungern vernehme,sofern es sich je so verhalte, indem man des Herzogs Nechtsame von keiner Seite her verletzt wissen wolle;daher ermahne man die Genfer des ernstlichstcn, sich in Zukunft vor solchen Ucbcrgriffen zu hüten, ?c.
St. A. Bern: Latein. Miss. I. LvL u.
2) 0. August. Bern an Freiburg. Die Botschaft des Herzogs von Snvoycn habe heute ernstlich geklagt,wie die Genfer in dessen Gebiet etliche Personen gefangen und weggeführt haben, was seiner OberhcrrlichkeitAbbruch thuc und nicht zu leiden sei; doch wolle er deßhalb nichts Unfreundliches anfange», bevor er dies hierangezeigt hätte. Die Genfer haben aber die Schuld auf etliche Freiburgcr geschoben. Wenn dem also wäre,so bitte man, den Wilhelm Zcso und allfallig auch andere Betheitigte von solchen ungebührlichen Thntlichkcitcnabzuweisen, damit Unrath verhütet werde. St. A. T-uis-h Miss. s. sc?.