„Die verhältnismäßige Kürze ihrer Erläuterungen bei großer Vollständigkeit istzu rühmen. Das Buch ist nicht nur für den Juristen, sondern auch für den ge-bildeten Laien, namentlich Grundstücksmakler und Hausbesitzer, von großem, prak-tischem Wert." Zeitschri/t d. Deutsch. Notarvereins.
gagclbctg, ©., uub fträmer, £., JBettjutoadjsfteuetteä'jt. ffiommentar. ©roß»Dltab. 256 «Seiten. 1929 ...... 31501.12.—, geb. SRSOc. 13.50
Die Verfasser kommentieren die neue Wertzuwachssteuerordnung für Berlin unddie preußische Mustersteuerordnung. Ihr Buch Ist ein Leitfaden für die Steuer-pflichtigen und ihre Rechtsberater und die mit der W erizuwachssteuer befaßten Be-hörden. Es stellt die rechtliche und wirtschaftliche Bedeutung der Bestimmungenklar. Die Rechtsprechung des Preußischen Oberverwaltungsgerichts wurde erschöp-fend berücksichtigt. Auch Spezialjragen wie die Aufwertung und das Schwarzkauf-wesen wurden behandelt.
goepfet, §einri<f), 35te 3nbufttiebelaftungsgefe$e com 30. üluguft 1924 nebftben ©urdjffifjrungäbeftimmungen sunt ©efefc über bte SnbuflriebelajtUng.Eaftfjenformat. XV, 200 Seiten. 1925. SÖHt SKadjträgen. (©uttentagfdje(Sammlung ©eutfdjer SReidjägefefce 58b. 159.) ..... ©eb. SJtSK. 4.—
„Die Anmerkungen sind erschöpfend und führen den Leser mit Geschick In dieschwierige und neue Materie ein. Rechtsanwälte sowie Kaulleute, für welche dieIndustriebelastung in Frage kommt, werden das mit einem guten Sachregister aus-gestattete Werk mit gleichem Nutzen gebrauchen/" Industrie- und Handels-Zeltung.
uoi! ßnmpius, 23., unb oo« <SIbe, it., Das ftomituittalabgabettgefcg uub bosfttets» unb 5ptoolnjtalobgobenge|e§. ®argeftettt in ber SJtedjtfpredjung beäßberoerwattungggeridjtä. @ro|=£)itaü. X, 440 Seiten. 1930.
•MSI. 22.50, geb. 31501. 24.—
„Man muß es als einen besonders glücklichen Gedanken bezeichnen, wenn dieVerfasser die gesamte Rechtsprechung des OVG., fa auch die nichtveröffentlichtenEntscheidungen auszugsweise in einer Form wiedergegeben haben, die in hohemGrade die Arbeit der Praxis wie auch der Wissenschalt erleichtert. Wenn diesesWerk in hervorragendem Maße geglückt ist, so ist es wohl In erster Linie daraufzurückzuführen, daß beide Verfasser als Mitglieder des OVG. zu den BerufenstenIn der Abfassung einer solchen Arbelt gehören." Reichsverwaltungsblatt.
ffiijflet, flurt, Staallidje Seta>altungsgcbüIJKn. ©efefc über ftaatlidje SSer-toaltungggebfiljten öom 29. September 1923 nebft ©ebuljrenorbnungen unb31u3ffiljrung3befximmungen. Xafdjenformat. 192 Seiten. SKit Sßadjtrag.1925. (©uttentagfdje Sammlung 5ßreußifdjer ©efefce 58b. 61.)
©eb. 31501. 6.-
„Das Buch Ist für alle preußischen staatlichen und kommunalen Behörden un-entbehrlich." Deutsches Beamtenarchiv.
fioed, SB., unb Giffler, Jt, <Bmtfsifä>s Sttmpclfteuecgefej; mit ben gefamten9luSfüb,rung8bejiimmungen. Unter befonberer 58erucEfidjtigung ber ®nt»fdjeibungen ber 5Bertt>altung§beljörben unb ber ©eridjte IjerauSgegeben.geinte, neubearbeitete Auflage. Safdjenformat. 476 Seiten. 1928.(©uttentagfdje Sammlung SBreußifdjer ©efefce 58b. 18.) ©eb. 31501. 13.—
„Die zahlreichen Auflagen zeugen für die Gute und praktische Brauchbarkelt desBuches, das durch den von Eiffler hinzugefügten Anhang auf den gegenwärtigenRechtsstand gebracht ist." Finanz-Ministerialblatt.
Scbbtn, ©eorg, JtaljntttgstnfMelgefefce mit Erläuterungen. 8tt)eite, ftarl oer-meljrte Sluftage in jtoei 58änben.
8toeiter 5Banb: ©eltänleflefe&t unb <Sdtanfcfteiierflefef.se (SBein, 58t«,SBrannttoein, 5ÖUneratoaffer). Unter Mitarbeit bon 3tedjtäanwatt Dr.Sniebe. Safdjenformat. XII, 400 Seiten. 1926. (©uttentagfdje Samm-lung Eeutfdjer Sfteidjsgefefce »b. 64 b.) .......©eb.». 10.—
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