„Eine sehr handliche Gesetzesausgabe. Sie bietet in ausführlichen geschicht-lichen und rechtlichen Vorbemerkungen und Einleitungen wertvolles Material zurEinführung in den Willen und Geist beider Gesetze und gibt in knappen, aberausreichenden Erläuterungsbemerkungen zu den einzelnen Bestimmungen dem Prak-tiker die erforderlichen Unterlagen zur richtigen Anwendung. Das Werk dürftesich in der Praxis beliebt machen." Blätter für öffentliche Fürsorge.
Saubre, Emil, Sctorbitmtg übet bic gfirfotgepflfdjt. SSom 14. gebruar 1921.SKit Etnfdjlujj ber für bie ®urdjfüljrung biefer SBerorbnung in ?frage lom»menben reidjä» unb lanbeägefefclidjen SBeftimmungen. Safdjenformat. 342Seiten. 1925. (©uttentagfdje Sammlung ffieutfdjer 9leidj§gefefee Sßb. 160.)
©eB. 3t3TC. 6.-
„Die Zusammenstellung der bis in die jüngste Zeit ergangenen gesetzlichenBestimmungen, die in Beziehung zur Fürsorgepflichtverordnung stehen, gibt derSandre'scken Arbeit ihre besondere Bedeutung. Die Anmerkungen sind zahlreichund zeichnen sich durch einen feinen, klaren Stil aus. Das Buch ist übersichtlichgeordnet und leicht zu handhaben." Schleswig-Holstelnische Wohlfahrtsblätter.
Sjcjejng, SBiitor, S)os ßld)t[pielgefc& »om 12. 3Kat 1920 mit ber «uä»füljrungäberorbnung. Einleitung, ©e&üljrenorbnung unb Sadjregifter. 5Ea>fdjenformat. 106 Seiten. 1920. (©uttentagfdje Sammlung SJeutfdjet9teidjggefefce 83b. 147.) ............ ©eB.SRSM.l.BO
„Das neue Lichtspielgesetz hat hier eine ausführliche Kommentierung gefunden.Das Buch kann bei der gründlichen Behandlung des Stoffes als ein geeignetesHilfsmittel für die Praxis bezeichnet werden." Preußische Gemeinde-Zeitung.
3Büttbifdj, ©ruft, Das (5efe<j üb« Sdjufsuiaffett unb Sölunition »om 12.Steril 1928 (SROJ58I. I S. 143) neBft ber 2lu3füljrungg»erorbnung ber 9tei<fi>regierung »om 13. Quli 1928 ($©331. 1 S. 198) unb bem SßreufjifdienErlag pr Surdjffiljrung be§ ©efe&e§ öom 7. September 1928 (SK83ti85.S. 925). £afdjenformat. 139 Seiten. 1928. (©uttentagfdje SammlungSeutfdjer SRcitr)ggefefec 83b. 173.) .......... ©eb.SRSK.ö.-
Durch das Gesetz über Schußwaffen und Munition vom 12. April 1928sind auf diesem für die Öffentlichkeit so wichtigen Gebiet neue Rechtsverhält-nisse geschaffen worden, für die die Praxis exakte Erläuterungen wünscht. Einesolche Erläuterung stellt das vorliegende Buch dar, das, von einem auf diesemGebiet besonders erfahrenen Sachkenner bearbeitet, eine absolut zuverlässige Dar-stellung der neuen Bestimmungen enthält. Außer dem Gesetzestext sind die fürdie Praxis wichtigen Ausführungsbestimmungen des Reiches und Preußens ab-gedruckt. Auf Übersichtlichkeit, Leichtverständlichkeit und Vollständigkeit der Er-läuterungen, die die Hauptvorzüge der Gutientagschen Sammlung sind, wurde auchbei diesem Gesetze Wert gelegt.
yrnitftäbtcr, SB., unb ftreulj&crgcr, M., Das bciiifrtje Huslänbeneäjf. SieSBeftimmungen be§ SReidjgredjtS unb »reupfdjen Sanbe3redjt§. SEejtauSgaBemit Erläuterungen unb Sadjregifter. Xafdjenformat. 396 Seiten. 1927.(©uttentagfdje Sammlung Seutfdjer 3teidj3gefefee 83b. 166.) ©eB. 312R. 9.—
„Eine höchst begrüßenswerte Veranstaltung, aus dem Bedürfnis der Praxis her-vorgegangen und mit vollendetem Sachverständnis unternommen. Sowohl die Voll-ständigkeit der mannigfach verstreuten gesetzlichen Bestimmungen als deren An-ordnung, Registrierung und Erläuterung durch Ausführungsbestimmungen, Gerichts-entscheidungen, Verwaltungspraxis ist vortrefflich."
Niemeyers Zeitschrift für Internationales Recht.
Bofs, SBcrner, Die rcid)s= unb lanbesredjtlidjen SBefttmitiungeu auf bem ©c=biete bes ©efunbljettsroefens. 3ufamtnengeftellt unb mit Slnmerlungen »er»feljen. Safdjenformat. 608 Seiten. 1929. (©uttentagfdje SammlungSeutfdjer SReidjggefe&e 83b. 172.) ......... ©eB. SR2R. IL—
44