2. üerroaltungsrecf)t
a) Meiajsredjt
mffltt, £)., Bertoflltunflsgefege bes Steiges unb $uu&ens. Eajddenformat.
XI, 682 Seiten. 1930. SJlit JJac£)trag 1931..... ©eb. 5R2». 11.—
(2et)rau3ga6en ®eutjdjer ©efefce S3b. III.)
Außer den preußischen Verwaltungsgesetzen bringt der vorliegende Band alserster auch die Immer wichtiger werdenden Verwaltungsgeselze des Reichs. DurchWeglassung aller /är den Unterricht überflüssigen Gesetze, Weglassung auch un-wichtigerer Bestimmungen In den oft sehr weitschweifigen Verwaltungsgesetzen(wobei aber der Inhalt weggelassener Bestimmungen jeweils kurz angedeutet ist)ist es ermöglicht worden, auch hier einen Band erstehen zu lassen, der nichtschon durch seinen Umfang ubschreckt.
gijdjbad), D. &., Das SKeidjsbeamtengefefc vom 31. StRäcj 1873 in bei Jaf«jung bct SBelannimadjung vom 18. 9Jlai 1907 mit allen Nbänbetmtgenunb (Etgänäungen. Safdjenformat. 311 Seiten. 1930. (©uttentagfdjeSammlung ®eutfd)er JRei^^gefe^e »b. 82.)...... ©eb. SRSK. 6.—
Die vorliegende Erläuterung des Beamtengesetzes durch den bekannten Staats-rechtlehrer kommt einem besonderen Bedürfnis der Praxis entgegen, die z. Zt.eine den neuesten Fortschritten der Wissenschaft und Rechtsprechung entspre-chende Handausgabe sehr entbehrt. Bemerkenswert Ist, daß auch verwandte Gesetzeund Verordnungen der einheitlichen Erläuterung unterzogen wurden, so daß diesesBuch für die Praxis ein der Sache wie der Erläuterungsart wichtiges Hilfsmitteldarstellt.
Slumc, IS., unb üBcitaud), SB., Die <£ifenbaljn=!Berfel}rsoibnung bom 16. Sini1928 mit ailtgemeinen 9lu8fttljrung3beiiimmungen fohrie betn SnternationalenÜbereinlommen über ben (SifenBaljnfraifjtöerteljt bom 30. ÜMai 1925 unbbem internationalen ÜBereinlommen üBer ben EifenBaB,n*$erfonen« unb©ebäclberfeljr bom 12. 3uni 1925. SejtauSgaBe mit Slnmeriungen. SSierteSluflage. Eafdjenformat. X, 482 Seiten. 1928. (©uttentagfdje 6amm=lung ffieutfdjer 3fleid6)§gefefee S3b. 91.) ........ ©eb. 91501.9.—
„Ein treffliches Hilfsbuch für alle, die sich mit dem Eisenbahnverkehrsrechttheoretisch und praktisch zu beschäftigen haben. Der Kommentar wird beson-ders auch den Gerichten und den Anwälten gute Diensie leisten, da die Aas-führungsbestimmungen zur Eisenbahnverkehrsordnung, die vollständig abgedrucktwerden, sonst nur in den Turifen veröffentlicht werden, die In den Kreisen derJurisien weniger bekannt sind. Allen, die es angeht, kann daher die Anschaffungder neuen Auflage dringend empfohlen werden." Juristische Wochenschrift.
gijdjer, S., unb StacMer, (£., Die beutfdje <po[t= unb Xelegtapljengcfc^gebung. Seil I: $oftrea)t (mit Sluäfdjluf} be§ internationalen 9tedjt3).SieBente Sluftage. 47*, 586 Seiten. 1929. (©uttentagfdje Sammlungffieutfdjer 9letdj3gefefce 58b. 7.) .......... ©eB. 3tiK. 15.—
„Die Texte sind mit großer Sorgfalt und mit dem Streben nach einschlä-giger V ollsiändigkeii zusammengestellt. Eine Verbesserung gegenüber denfrüheren Auflagen bedeutet der der Sammlung neu vorangestellte systematischeAbriß des geltenden Postrechts." Württembergische Industrie.
Seit II: belegt npljctt= unb getttjpriidjrcdjt (mit Slusfcijlufj be§ tnternatto*nalen SRedjtä). Safdjenformat. 495 Seiten. 1930. (®uttentagfd)e Samm*tung Seutfdjer gteicljägefefce SBanb 7 a.) ........ 9t$0t.l3.—
Wie im ersten Teil, so werden auch hier die Erläuterungen unter die folgen-den Gesichtspunkte gestellt: 1. Die wechselseitige juristische und tatsächlicheBerührung zwischen den sehr zersplitterten Rechtsauellen. 2. Die rechtsgeschicht-lichen Zusammenhänge, die zur kritischen Beurteilung des Gegenstandes unerläß-lich sind. 3. Die öffentlich-rechtliche Eigenschaft des gesamten Rechtsstoffes.Rechtsprechung und Literatur sind bis in die letzte Zelt berücksichtigt.
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