Boeljtiitger, SWargrtt, Die (fibestcjorm im Sttafptojefj unb Straftest. Dftas.203 Seiten. 1931................ 9J3K. 10.—
In der vorliegenden Arbeit wird versacht, einen möglichst vollständigen Ober-blick über die Grundfragen und die komplizierten Einzelfragen der Reform desStrafprozesses im Beeidigungsverfahren und dem damit unmittelbar zusammen-hängenden Teil der Eidesreform im Strafrecht zu geben.
Hierbei wurde ein wesentlicher Bestandteil der Aufgabe in der Systematisierungdieser meist so unübersichtlich und durcheinanderlaufend behandelten Probleme ge-sehen und weiter versacht, durch möglichst vollständige Literaturangabe und Be-handlung ein sachliches Urteil zu ermöglichen.
grebe, 2., u. (Srünfjut, W., SReform bes StrafooHjuges. Stritifdje ^Beiträge jubem Stmttictjen Entwurf eines Straf»oIlaug8gefefces. Dttaö. VII, 264 Seiten.1927 .................... 312». 10 —
Die in dem vorliegenden Buch zusammengefaßten Beiträge üben nicht nureine Einzelkritik an den Bestimmungen des Entwurfs, sondern dienen zugleichunter dem Gesichtspunkt der gegenwärtigen gesetzgeberischen Aufgabe der wis-senschaftlichen Grundlegung des ganzen Strafvollzugsproblems.
VI. £>ffentfirfje§ 3tedjt
1. Staate' unt» üölfecrecfjt
gifcpad), 0. &., allgemeine Staatslehre. gtoeite Stuftage. 136 Seiten.1928. (Sammlung ©öfdjen 8b. 358.)........ ©eB. «RSR. 1.80
„Das Buch darf einer breiten Öffentlichkeit als ausgezeichnete Einführung,den Fachgenossen aber, fang und alt, als Musterbeispiel wissenschaftlichen Be-mühens um die denkbar beste Leistung anempfohlen werden, wie man ihm heutenicht allzuhäufig mehr begegnet." Reichsverwaltungsblatt.
Sifrpad), D. ©., allgemeines Staatsrecht.I.SCeit. 139 Seiten. 1923. (Sammlung ©öfcfjen S8b. 415.) ©eB. 312K. 1.80II. Seit. 151 Seiten. 1923. (Sammlung ©öfdjen SBb.416.) ©eB. 91501.1.80
Diese Bearbeitung bringt nicht bloß einen leicht faßlichen gemeinverständ-lichen Überblick über alle Zweige des Staatsrechtes, sondern auch in den ein-zelnen Partien viele gründliche wissenschaftliche Erörterungen der einschlagendenProbleme und kritischen Beleuchtung der verschiedenen Rechtsansichten.
Stiet=SomIo, grifc, IDeutfdjes SReidjss unb fianbesftaatsrcdjt I. Dftaö. XVI,726 Seiten. 1924. (SeljrBüdjer unb ©runbriffe ber 3ted)tsmiffenfcijaftSBb. XVIII.) ............ WR. 16.50, geb. SR2K. 18.—
„. . . Von den zurzeit vorhandenen größeren Lehrbüchern des Reichsstaatsrechtsdas geeignetste." Juristische Wochenschrift.
6iiet=Somlo, grifc, SReid&sftaatsredjt. I. ©runbbegriffe bes Staatsredjt§. SSer»faffungggefcljtcfjte öom (£nbe be§ 18. gaijrljunberts 6t§ jur 9tetcB,ä»erfaffungbom 11.3lugujt 1919. 108 Seiten. 1927. (Sammlung ©öfcljen SBfa. 967.)
©eB. 913». 1.80II. ®aS gettenbe gteidjsftaatgtedjt. 114 Seiten. 1927. (Sammlung ©öfdjenSSb. 968.) ................. ©eB. 3t9Jc. 1.80
Stiet=SomIo, grifc, ipreufjifdjes Stnotste^t. 3 m ei te Stuf tage. 136 Seiten.1927. (Sammlung ®öfcB,en SBb.298.) ........ ©eB. 913». 1.80
„Die drei schmalen Bändchen werden nicht allein als wünschenswertes Orien-tierungsmitlei für den Laien und den angehenden Juristen zu begrüßen sein,sondern auch dem im praktischen Berufsleben stehenden Juristen Anregung undBelehrung bieten." Juristische Wochenschrift.
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