Druckschrift 
Lehrbuch der deutschen Rechtsgeschichte
Entstehung
Einzelbild herunterladen
 

Boeljtiitger, SWargrtt, Die (fibestcjorm im Sttafptojefj unb Straftest. Dftas.203 Seiten. 1931................ 9J3K. 10.

In der vorliegenden Arbeit wird versacht, einen möglichst vollständigen Ober-blick über die Grundfragen und die komplizierten Einzelfragen der Reform desStrafprozesses im Beeidigungsverfahren und dem damit unmittelbar zusammen-hängenden Teil der Eidesreform im Strafrecht zu geben.

Hierbei wurde ein wesentlicher Bestandteil der Aufgabe in der Systematisierungdieser meist so unübersichtlich und durcheinanderlaufend behandelten Probleme ge-sehen und weiter versacht, durch möglichst vollständige Literaturangabe und Be-handlung ein sachliches Urteil zu ermöglichen.

grebe, 2., u. (Srünfjut, W., SReform bes StrafooHjuges. Stritifdje ^Beiträge jubem Stmttictjen Entwurf eines Straf»oIlaug8gefefces. Dttaö. VII, 264 Seiten.1927 .................... 312». 10

Die in dem vorliegenden Buch zusammengefaßten Beiträge üben nicht nureine Einzelkritik an den Bestimmungen des Entwurfs, sondern dienen zugleichunter dem Gesichtspunkt der gegenwärtigen gesetzgeberischen Aufgabe der wis-senschaftlichen Grundlegung des ganzen Strafvollzugsproblems.

VI. £>ffentfirfje§ 3tedjt

1. Staate' unt» üölfecrecfjt

gifcpad), 0. &., allgemeine Staatslehre. gtoeite Stuftage. 136 Seiten.1928. (Sammlung ©öfdjen 8b. 358.)........ ©eB. «RSR. 1.80

Das Buch darf einer breiten Öffentlichkeit als ausgezeichnete Einführung,den Fachgenossen aber, fang und alt, als Musterbeispiel wissenschaftlichen Be-mühens um die denkbar beste Leistung anempfohlen werden, wie man ihm heutenicht allzuhäufig mehr begegnet." Reichsverwaltungsblatt.

Sifrpad), D. ©., allgemeines Staatsrecht.I.SCeit. 139 Seiten. 1923. (Sammlung ©öfcfjen S8b. 415.) ©eB. 312K. 1.80II. Seit. 151 Seiten. 1923. (Sammlung ©öfdjen SBb.416.) ©eB. 91501.1.80

Diese Bearbeitung bringt nicht bloß einen leicht faßlichen gemeinverständ-lichen Überblick über alle Zweige des Staatsrechtes, sondern auch in den ein-zelnen Partien viele gründliche wissenschaftliche Erörterungen der einschlagendenProbleme und kritischen Beleuchtung der verschiedenen Rechtsansichten.

Stiet=SomIo, grifc, IDeutfdjes SReidjss unb fianbesftaatsrcdjt I. Dftaö. XVI,726 Seiten. 1924. (SeljrBüdjer unb ©runbriffe ber 3ted)tsmiffenfcijaftSBb. XVIII.) ............ WR. 16.50, geb. SR2K. 18.

. . . Von den zurzeit vorhandenen größeren Lehrbüchern des Reichsstaatsrechtsdas geeignetste." Juristische Wochenschrift.

6iiet=Somlo, grifc, SReid&sftaatsredjt. I. ©runbbegriffe bes Staatsredjt§. SSer»faffungggefcljtcfjte öom (£nbe be§ 18. gaijrljunberts 6t§ jur 9tetcB,ä»erfaffungbom 11.3lugujt 1919. 108 Seiten. 1927. (Sammlung ©öfcljen SBfa. 967.)

©eB. 913». 1.80II. ®aS gettenbe gteidjsftaatgtedjt. 114 Seiten. 1927. (Sammlung ©öfdjenSSb. 968.) ................. ©eB. 3t9Jc. 1.80

Stiet=SomIo, grifc, ipreufjifdjes Stnotste^t. 3 m ei te Stuf tage. 136 Seiten.1927. (Sammlung ®öfcB,en SBb.298.) ........ ©eB. 913». 1.80

Die drei schmalen Bändchen werden nicht allein als wünschenswertes Orien-tierungsmitlei für den Laien und den angehenden Juristen zu begrüßen sein,sondern auch dem im praktischen Berufsleben stehenden Juristen Anregung undBelehrung bieten." Juristische Wochenschrift.

37