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Lehrbuch der deutschen Rechtsgeschichte
Entstehung
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Sijboto, 3t., »iijrf), 2., unb fttautj, SB., ©etidjtsoetfafjungsgefefc mit (Sin?fül)rungggefe&. Unter Befonberer 83erücffidjtigung ber ©ntfdjeibungen be§gteidj3gerid)t3. Sehnte Auflage. Safdfjenformat. 347 Seiten. 1926.(©uttentagfdje Sammlung Seutfdjer 3teidj3gefe&e SBb. 14.) ©eB. 9H2R. 6.

Das Buch bedarf keiner Empfehlung, es empfiehlt sich selbst durch die Fälledessen, was es bietet. Gesetzgebung und Rechtsprechung sind bis in die neuesteZeit berücksichtigt." Leipziger Zeitschrift für Deutsches Recht.

SKausnffc, guliuä, ©ebüfjtenotbnung für SWate com 28. DftoBer 1922 (@S.404) nebft ben einfdjlägigen SBorfdjriften beä Sßreufjijifien ©erid)t3Joften«>gefe& Dorn 28. DftoBer 1922 (©S. 363), Beibe in bei gaffung ber ©efe&e»om 12. Styril 1923 (®S. 107), 18. SesemBer 1923 (®S. 556) unb ber S3er-orbnung öom 28. Quni 1924 (®S. 573). Sedjfte, umgearBeitete Stuf»tage. Dftao. 158 ©eiten. 1925. (©uttentagfdje Sammlung «ßreufjifdjer©efe&e 83b. 4.) ............... ©eB. 81SR. 7.

Der in seiner äußeren Form sehr handlich und gut ausgestaltete Kommentarkann nur auf das wärmste empfohlen werden. Er wird sehr bald ein unent^be/irlicher, weil nie versagender Ratgeber werden, der die Berufsarbeit sehr er-leichtern wird." Juristische Wochenschrift.

Si)bi>a>, 31, Suffl), £., unb Stieg, D., Die Dculfdjc ©ebüfjrcnotbttimg fütSRedjtsanroälie, ba§ ©efefc, Betreffenb bie ©rftattung Bon 3ted)tSantoalt§*gebühren in Strmenfadjen, unb bie Sfkeufjifdje Sanbe^geBüfjrenorbnung mitErläuterungen. Stuf ber ©runblage ber @hboto==S3ufcfj'fd)en Sejtaulga&emit Stnmerfungen in breiäefjnter Auflage unter SDtitaufnaljme be§ @e»fefceä über bie ©rftattung in Slrmenfadjen neubearbeitet. £afdjenformat 496©eiten. 1929. (©uttentagfdje Sammlung ©eutfdrjer SReidjSgefe&e 83b. 17.)

©eB. 3t2tt."9.

Die Erläuterung der Gebührenordnung bietet besonders Wertvolles. Sie stehtschon lange unter den Anmerkungsausgaben mit an erster Stelle. Und das mitRecht." Zeitschrift des Bandes Deutscher Justizamtmänner.

3faac, «Martin, fieitfaben füt §anbelstid)tet. Dftao. 132 ©eiten. 1932.

<mi. 4.

Der Handelsrichter hat Reckte und Pflichten eines gelehrten Richters, ohne, wiees das Gesetz vorschreibt, geringste juristische Ausbildung. Die sich bei der Tätig-keit ergebenden Schwierigkeiten soll dieses Bändchen klären. Alles, was aus demProzeßrecht, vornehmlich aber der Prozeßtechnik von Interesse ist, wird in klarerBriefform dargestellt.

Stjbßiu, 91., sBufd), 2., unb Stieg, £)., Deutfdjes ©etidjtsfoftengefefc nebft©ebüfjrenotbniittg für ©eridjtgüoltäieljer unb für 3 eu 8en unb Sadjoerftän»bige in ben neueften Raffungen. Stuf ber ©runbtage ber ©ijboto«ä3ufdj'fdjenSertouggaBe mit Stnmertungen neuBeatBeitet in elfter Sluflage. iafdjen»format. XI, 433 ©eiten. 1928. (©uttentagfdje Sammlung Saufdjet 3deidc)§=gefefee 83b. 15.) ............... ©eB. KSK. 7.50

Die neue Auflage bietet unier gründlicher Berücksichtigung der gesamten ein-schlägigen Rechtsprechung eine zeilgemäße, übersichtliche und erschöpfende Er-läuterung des Gesetzes. Für den täglichen Gebrauch in der Praxis erscheint dieseTexlausgabe mit Anmerkungen als unentbehrlich."

Dr. Natter in derWürttembergischen Zeitschrift für Rechtspflege".

Sinbemonn, Otto, spteuftffdjes <5etidjtsfoftengefe& (neuefte gaffung). 9?adj bemXobe be§ früheren §erau3ge6er3 $. Simeon erläutert. Sterte, »Bllig um-gearBeitete Sluflage. 2afdjenformat. 439 Seiten. 1928. (©uttentagfdje©ammtung SfSreufjtfdjer ©efe&e 33b. 17.) ....... ©eB. 31501.8.

Die achte Auflage dieser bekannten Ausgabe des Preußischen Gerichtskosten-gesetzes ist entsprechend den bedeutsamen Änderungen der letzten Jahre völligumgearbeitet. Die gesamte Rechtsprechung wurde eingehend berücksichtigt, sodaß hier eine Erläuterung vorliegt, die Zuverlässigkeit und Vollständigkeit insich verbindet." Mittellungen des Preußischen Richtervereins.

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