giftet, Sliejonber, 3ugaben=5Berorbnung. ((Stfter Seil bet Sßerorbnung beä«Reid&äpräfibenteu jum ©c&ufce ber 28ittfd|oft öom 9. äftärä 1932.) Saften«format. 80 (Seiten. 1932. (©uttentagfdje Sammlung Seutfdjer 3teidj3*gefefce "Uli. 37a.) ................ 3t5K. 2.—
,,/n verbliillend kurzer Zeit nach Erlaß der VO. vom 0. März 1932 ist dieserausführliche, au/ engem Raum zusammengefaßte Kommentar erschienen. Nur einSchriftsteller, der in Theorie and Praxis die einschlägigen Probleme erkannt hat,vermochte ein so vortreffliches Werk zu verfassen. Daß seine Anschaffung nach-drücklichst zu empfehlen ist, bedarf kaum der Betonung."
Zentralblatt für Handelsrecht.
ffiaffermann, SKartin, Der unlautere 2Bettbeu»er& nadj beutfdjem SRedjt.I. ®euerat!taufe{, 3te!(ameau3mücfjfe, 2lu3&crtauf§roefen, 91nge[tetlten&ejtc=tfjung. 160 Seiten. 1911. II. Srebitfd)äbigung, ginnen» unb tarnen»mijjbraud), SSetiat öon ©efjeimniffen, 2lu3Iänber[djufc. 151 Seiten. 1911.(Sammlung ©Bftfjen S8b. 339 u. 535.) ....... @eb. je mSK. 1.80
JBoIfj, g., unb eriJoIH, ffi.=2l., Das SRedjt ber SReflatne. ßejifon*Dltaü. 424Seiten. 1929 ............ 3t2Jt. 20.—, geb. 3t2K. 22.—
„. . . Mit großer Umsicht ist ein umfänglicher Stoff gesammelt und in gründ-licher Arbeit Zaristisch durchdrungen und dargestellt. Das Buch ist wohl in ersterReihe für Juristen bestimmt, aber auch für wirtschaftliche Kreise und Reklame-jachleute wertvoll und jedenfalls für die Beschäftigung mit diesem Sondergebietein zuverlässiges Hilfsmittel." Flad i. d. „Juristischen Rundschau".
§agens, Sttfreb, 2Baren3eid)enred)t. Kommentar. ©toj^Dftaü. VIII, 408Seiten. 1927. (@en>erbe* unb 3nbufirie*£ommentar 85b. III.)
gtSR.22.—, geb. SR3Ä. 24.—
„Eine ausführliche Darstellung, die zeigt, daß der Verfasser das gesamteFachschrifttum und die reichhaltige Rechtsprechung restlos beherrscht. Ich habegefunden, daß nicht ein einziger Fall von Bedeutung fehlt."
Markenschutz und Wettbewerb.
Selig joljn, SIrnotb, ©efe§ jum Sdjufc ber 9Baten&e$dd)nuttgen. ©ritte Auf-lage, bearbeitet in ©emeinfdjaft mit Martin ©eligfofjn in SBerlin. (Srojj*Oltoö. IV, 416 Seiten. 1925...... 3R3TC. 15.— # geb. SR3Ä. 16.50
„Der Kommentar zeigt alle Vorzüge des in der Wissenschaft und Praxis desgewerblichen Rechtsschutzes gleich ausgezeichneten Juristen: volle theoretischeund praktische Beherrschung des Stoffes, klare Darstellungsgabe, sorgsame Be-handlung und treffsicheres Urteil." Badische Rechtspraxis
greunb, %. 6., JWagnus, QuliuS, unb Jüngel, griebrid), Das beutjdje 3Barensjcitfjcnrctfjt. ©eäjfie, neubearbeitete Auflage. Xeil I: %\t internationalenVerträge. VI, 247 leiten. SD^it 4 Safein. 1924. (©uttentagfdje ©amm-lung ©eutfrfjer föeidjägefe&e S8b.87a.) ....... ©eb. ftSK. 9.—
„Das ganze Werk mit seiner Fülle von Gesetzen, Verordnungen, Verträgen, Be-kanntmachungen bildet eine Quellensammlung für das Internationale deutsche Zei~chenrecht, ohne die man fortan nicht mehr auskommen kann."
Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht.
Seil II. ©eutfä)e3 SRedjt .............. 3m ®ru<f
Born, 21., SRetdjsprefjgefefj oom 7. %flai 1874 in ber je|t geltenben gaffungnebft ben einfd)lägigen SÖeftimmungen ber 9tetä)3üerfaffung, be3 9toä)3ftraf*gefejjbucfj3, ber ©eroerbeorbnung ufro. Witt Kommentar unb (Sadjregijier.feierte, oeränberte Auflage. Xafdjenformat. 234 (Seiten. 1931. (®ut*tentagftfje (Sammlung Seutfdjer SReid&Sflefcfce S8b. 53.) . . ©eb. ^SUi. 4.—
Dieser Band bringt eine sehr reichhaltige Kommentierung des Stoffes, die umso wertvoller ist, als den Entscheidungen der Wortlaut der Urteilsbegründungenbeigefügt ist. Die einschlägigen Bestimmungen sind aufgeführt, eingehend be-sprochen und in Beziehung zueinander gebracht worden. Als Nachschlagewerk inZweifelsfällen wird die nach dem neuesten Stande (Notverordnungen/) bearbeitete4. Auflage von großem Nutzen sein.
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