„Das Buch wird seiner Aufgabe, fast den gesamten Gesetzesstoff in einem ein'zigen kleinen Bande in die Hand zu geben, gewiß gerecht und wird sich schnellals unentbehrliches Hilfsmittel für feden erweisen, der öfter mit dem Gesund-heltswesen zu tun hat." Reichsverwaltungsblatt,
4. (Seifiigsgetoer&lidjcr 9?cd)fsfd}n(jelfier, Stlejanber, Utfjcbct= tutb (5rfinbcr=, aBatcujcidjcit: unb 18cttDctuctDs=red^t. (©emerbticljer Sfted^tgfc^ufe.) Stoette, ftat! erweiterte unb ballig um»gearbeitete 2luf tage. «Kit Slbbrud ber ©efefeeStejte. Dltab. XII, 611 Seiten1928. 3Kit 3tad£)trag 1931. (SefjrBüdjer unb ©runbriffe ber Stedjtlttnffen*fdjaft 23b. VIII.) .......... 313». 18.—, gefi. Statt. 19.50
„Seit Kohler und Osterrteth endlich wieder das langentbehrte Lehrbuch. Hierunternimmt ein wahrhaft selbständiger und Ideenreicher Kopf den Versuch, einewirkliche Synthese zu schaffen." Juristische Rundschau.
JJeuberg, 8-, Der internationale geuterölidje SKedjtäfdjufc. 2. Auflage. 128Seiten. 1923. (Sammlung ©öfdjen 23b. 271.) .... ©eB. Statt. 1.80
Daube, Sßaut, Die 9tcid)sgefcge über bas Hrfje&erredji an 2Berfen ber Sttc=ratur unb ber üoitfmtft unb bas Serlagsrcdjt bom 19. 3uni 1901 in bergaffung be3 ©efefceS bom 22. ättai 1910 jur Slusfü^rung ber rebibiertenSerner ÜBereinlunft. Dltab. VIII, 293 Seiten. 1910. . . Statt. 6.—
„Der Zusammenhang der erläuterten Gesetze mit dem Strafgesetzbuch, demBürgerlichen Gesetzbuch und anderen Gesetzen ist in leichtverständlicher Welsepraktisch dargestellt. Es wird vorzügliche Dienste leisten."
Deutsche Literatur-Zeitung.
ßiiibcimutn, D., ©efcfs, betr. bos Hcfjebercedft an SScrteu ber Siteratur unbber SEontunfl. Siierte Sluflage. Xafdjenformat. 171 Seiten. 1921.(©uttentagfdje Sammlung ®eutfdjer 3teid)3gefe&e 33b. 60.) . ©eB. 3t3tt. 1.80
„Die Arbeit ist nicht bloß eine Gesetzesausgabe, sondern ein wertvoller Kom-mentar des Gesetzes. Das Werk sei federmann auf das beste empfohlen."
Zaristische Wochenschrift.
Ofulb, ßubmtg, (Scfetj, betr. bas Hrljeberreäjt an 3Berfen ber bilbenben ftünfteunb ber ^^otograp^ie. gtoeite Auflage. Safdjenformat. 192 Seiten.1925. (©uttentagfe^e Sammlung ®eutfdjer 3letcr)§gefefce 23b. 81.)
©eB. 3t2tt. 6.—
„Der zwar kleine, aber inhallrelche und daher sehr beliebte Kommentar vonFuld erscheint in zweiter, völlig neubearbeiteter Auflage. Oberall ist demStande der heutigen Rechtsprechung und wissenschaftlichen Auffassungen Rech-nung getragen. In einem Anhang sind die einschlägigen internationalen Oberein-kommen abgedruckt. Alle Interessenten werden mit Freuden die neue Auflagebegrüßen." Danziger Juristische Monatsschrift.
Jtciitinncr, ©., Der Sdjuij bes UrtjcBerredjts im beutfdjen ftunbfunf. Dltab.88 Seiten. 1929................Statt, i.—
„Eine interessante, zeitgemäße, namentlich auch für geistige Neuschöpfer wich-tige Studie." Badische Rechtspraxis.
2lnbrifcfn, Efjriftoblj, Die 3tea)tsfteHung bes Drelj&uäjautors. Dltab. XI,80 Seiten. 1931................ 313K.3.50
Andritzky äußert sich zu den Streitfragen um die Urheberschaft am Film. Ertrennt scharf zwischen künstlerischer Leistung und künstlerisch-urheberischer Schöp-fung und kommt zu der These: Der Filmurheber Ist der Urheber des kurbelfertigenDrehbuches. — Die Verhältnisse beim Tonfilm sind, soweit dies möglich erschien,berücksichtigt.
©icfcdc, §an§, Die jtiriftifajen Probleme bes SBHbfnnls. Dltab. 90 Seiten,1932 .................... Statt. 4.—
Sehiilj, Stuft, unb Jltotuiil), 23nmo, Das Dleidjsgejeij über bas Cerlagsredjf.5£ejtau3ga6e mit Einleitung, Slnmertungen unb Sadjregtfter. dritte 2luf»läge. SEafcljenformat. 136 Seiten. 1922. (©uttentagfdje Sammlung ®eut»fdjer Steidjlgefe&e 23b. 61.) ............ ©eB. Statt. 1.60
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